Liebe Leute,
das Thema Abtreibungen wurde zwar in verschiedenen Threads angesprochen, aber soweit die Suchfunktion es zeigt, hauptsächlich hier unter "Medizinisches".
"Widerliches" würde sich auch anbieten.....
Soweit ich das überblicke, sind alle hier Mitwirkenden der Meinung, daß Abtreibungen unbiblisch sind und Mord darstellen. Mal von gewissen Einzel- und Sonderfällen abgesehen, wo die unmittelbar Beteiligten in einer Konfliktsituation nach ihrem Gewissen entscheiden müssen, was und wem der Vorrang zu geben ist, dem Kind oder der Mutter, wenn beide wegen Komplikationen in Gefahr sind.
Und da kann es keine "Fristenlösung" geben, sondern ein Kind ist von Beginn der Zeugung an im Mutterleib heilig. Das zeigt uns Gott selbst durch die Anordnungen, die er den Israeliten im Alten Bund gegeben hat.
Jetzt haben Teile der Jungen Sozialisten (Juso, SPD-Jugendorganisation) gefordert, daß der § 218, wo die Abtreibung geregelt ist, gänzlich aufgehoben werden soll und die SPD hat dazu geschwiegen....
Eine Ungeheuerlichkeit, ein ungeheurer Vorgang! Die Grünen behaupten, Ungeborene hätten keine Menschenrechte.
Das hat einen Eklat im Bundestag verursacht. Die AfD-Abgeordneten Reichardt und Beatrix von Storch haben diese Ungeheuerlichkeit und diese Ausweitung des Abtreibungs-Verbrechens mit scharfen und deutlichen Worten angeprangert.
Herr Reichelt hat es sehr emotional dargestellt, wie doch das Baby auch wenn es sich noch im Mutterleib befindet, ein Mensch mit Empfindungen ist, welches man nicht einfach durch die Bauchdecke der Mutter hindurch mit einer Kanüle eine Salzlösung ins Herz geben kann, woran es dann stirbt. Wie allgemein bekannt, hat auch das ungeborene Menschenwesen schon ausgeprägte Empfindungen und Wahrnehmungen. Hintergrund bei den Grünen und anderen Sozis ist, daß man das "Selbstbestimmungsrecht" der Frauen höher wertet, als das in ihrem Leib entstandene neue Leben nach dem allseits bekannten Motto "Mein Bauch gehört mir".
https://youtu.be/F9zZ49Jk-5A
Bäume aber, die einen gewissen Umfang überschritten haben, dürfen nicht gefällt werden. Und Autobahnen werden nicht gebaut, weil dort Fledermäuse ihre Nester haben.... Aber ungeborene Menschen sollen, wenn unerwünscht, nach Belieben getötet werden können?
http://www.pi-news.net/2018/12/martin-re...lisationsbruch/
Zitat
Als die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Beatrix von Storch, in der Plenardebatte am Donnerstag die SPD wegen jener aktuellen Juso-Forderung als „Baby-Mörder-Partei“ bezeichnete (Video hier), rügte dies die amtierende Bundestagspräsidentin Petra Pau (Ex-SED). Es handele sich um eine Sprache, die dem Parlament unangemessen sei.
Wir verstehen die Irritationen von Pau und wollen ihr bei der richtigen Verortung ihres Störgefühls behilflich sein: Nicht das Benennen dieser ungeheuerlichen, den Atem stocken lassenden Juso-Forderung ist dem Deutschen Bundestag unangemessen. Vielmehr findet sich die Würde des Hohen Hauses verletzt durch die politische Forderung, ungeborenes Leben bis zum 9. Schwangerschaftsmonat nach Belieben auslöschen zu dürfen. Wer solches fordert: Hat er noch ein Bewusstsein für die Verantwortung jeder Gemeinschaft vor Gott und den Menschen, an die die Präambel unseres Grundgesetzes die Deutschen gemahnt?
Der berechtigte scharfe Angriff von Frau Storch auf diese Mordabsichten unter
https://www.youtube.com/watch?v=F92EEBveN2w
Auch das Grundgesetz und Urteile dazu bestätigen, daß Menschenrechte auch schon für ungeborenes menschlichen Leben gilt!
Aus Wikipedia:
unter "Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland"
Zitat
Der Absatz ergänzt und konkretisiert die unverletzlichen Rechte aus Art. 1 GG, die zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Das Recht auf Leben schützt den Grundrechtsträger gegen Verletzungen seines Lebens durch den Staat sowie durch Dritte, und verpflichtet den Staat, Eingriffe nicht nur zu unterlassen, sondern aktiv zum Schutz gegen solche tätig zu werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied in zwei Urteilen darüber hinaus, dass sich aus Art. 1 und 2 GG eine Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben ableitet.[1][2]
Gruß
vom Schrat