"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht."
1. Johannes 5:11,12.
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Heute wird in Frankreich entschieden und das Begehren der französischen Frauenrechtaktivistinnen in Verfassung verankert, dass die Frauen können von ihrem Schwangerschaftsabbruch Gebrauch machen.
Dabei war schon bis jetzt ohnehin die Abtreibung bis zur 14.ten Woche erlaubt, und die Kosten dafür übernimmt in jedem Fall der Steuerzahler. 👎
Wie können sich solche (m.E. kriminellen) Leute sooo sehr dann aufregen, wenn bei den „ZJ“ ein Kind wegen Blutverweigerung stirb (was sehr selten vorkommt), wenn diese Leute sich das Recht über Leben und Tod eigener Kinder nehmen (was oft vorkommt)! 😡
Ist ein noch ungeborenes Kind kein Kind und Mensch welches Recht auf Leben hat?!?
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1. Johannes 5:11,12.
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Während der Corona-Pandemie wurde mehr über die Notwendigkeit der Impfung als über die Risiken einer Covid-Impfung diskutiert.
Eine Studie der Universität und des Uniklinikums Erlangen hat jetzt einen Mann untersucht, der sage und schreibe offenbar 217 Mal gegen Corona geimpft wurde, von denen 134 Impfungen sind offiziell bestätigt!
Das Ergebnis war, dass diese viele Impfungen hatten keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit des Mannes. Das Immunsystem des Mannes arbeitete völlig normal und der ist besser gegen COVID-19 geschützt als die Menschen (wie ich) welche nur 3x geimpft wurden.
https://web.de/magazine/panorama/laesst-...impfen-39399052
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1. Johannes 5:11,12.
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Brisante Besprechungen des RKI
Interne Corona-Protokolle veröffentlicht
Aufgrund einer juristischen Schlappe vor Gericht muss das Robert-Koch-Institut Sitzungsprotokolle seines Corona-Krisenstabs herausgeben. Die Dokumente geben einen Einblick hinter die Kulissen der Behörde - und werfen Fragen auf.
So geht aus den Protokollen, Tagesordnungen und Teilnehmerlisten etwa hervor, wie es am 17. März 2020 zu der Entscheidung kam, die Risikobewertung bezüglich des Coronavirus von "mäßig" auf "hoch" zu setzen. Einen Tag zuvor ist in den Dokumenten vermerkt, die neue Risikobewertung sei vorbereitet worden und solle nun "hochskaliert" werden. "Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald (Personenname geschwärzt) ein Signal dafür gibt."
In einer Besprechung am 30. Oktober 2020 beschäftigte sich das RKI mit FFP2-Masken. Der Krisenstab stellte klar: "... es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." Die Öffentlichkeit erfuhr von dieser Position nichts. Im Winter 2020 galt bereits eine strengere Maskenpflicht, auch die FFP2-Maske wurde in verschiedenen Bundesländern verpflichtend.
Zweifel an Impfstoff Astrazeneca....
https://www.n-tv.de/politik/Interne-Coro...le24828102.html
Aufgrund der vom RKI festgelegten Maskenpflicht wurden Geschäfte geschlossen und Busgelder verhängt. Da kommt noch eine große Klagewelle auf den deutschen Steuerzahler zu.
Ede
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Ein weiterer Schritt in die NWO
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EU will Briefgeheimnis abschaffen!
Online-Arztbesuch über das Internet? Ärztegeheimnis!?!
Ede
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Sonderbare Parteinamen: In D "Piratenpartei", in A "Bier-Partei" ...
Bei solchen Sachen wie "COVID-19" und anderen ansteckenden Krankheiten, welche gar den Tod nach sich ziehen könnten, und ohne laaaange bei der Arztpraxis in Warteraum mit anderen Kranken zusammen warten zu müssen, finde ich es als EINE Möglichkeit gut, wenn man Arzt nicht direkt braucht, das was geht, auch online erledigen zu können.
Eine andere Möglichkeit (welche bei meinem Hausarzt leider nicht geboten wird), wäre eine Nummer zu ziehen und per digitale Anzeige wird dann gezeigt, wann man dran kommt. Ich müsste nicht mich in einem Raum mit allen anderen Kranken quetschen, wenn ich das System kenne und damit umgehen kann. Da müsste ich nicht da oft Stunde oder mehr in einem Raum warten!
https://www.youtube.com/watch?v=2v3mLxd2FfA
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1. Johannes 5:11,12.
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Nutzer sammelte Corona-Zitate und steht nun vor Gericht
Unter dem Hashtag WirHabenMitgemacht erstellte ein X-Nutzer im Sommer 2022 eine Zitatensammlung mit zum Teil beleidigenden Äußerungen wie „Impfgegner sind Bekloppte“, „Wer sich nicht impfen lässt, ist ein Idiot“ oder auch „Lasst uns Impfverweigerer mit dem Blasrohr jagen, Waidmanns Heil“, die unter anderem von bekannten Persönlichkeiten stammten. Diese Sammlung bringt ihn nun vor Gericht.
Der Nutzer MicLiberal hatte im Sommer 2022 auf der Plattform X ( früher Twitter) Zitate von Prominenten, Wissenschaftlern und Ärzten gesammelt und veröffentlicht, die sich während der Coronakrise „ungut“ über Ungeimpfte geäußert hatten und muss sich deshalb nun vor Gericht verantworten.
Der Mensch, genannt @MicLiberal, der hier seinerzeit Menschen zitiert hat und deswegen im Spätsommer 2022 angezeigt wurde, muss sich in Kürze tatsächlich vor Gericht verantworten“, teilte der Nutzer selbst vor etwa einer Woche auf X mit.
Ihm wird vorgeworfen, mit seiner Zitatliste eine so genannte Feindesliste erstellt zu haben. Außerdem soll er personenbezogene Daten in gefährdender Weise verbreitet haben.
„Schon jetzt kann ich sagen, dass ich mich unabhängig von einer möglichen Verurteilung selbstverständlich nie wieder zu einem Unrecht hier oder anderswo äußern oder eine vermeintliche Diskriminierung kritisieren werde.“
In einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung sei es aber nicht nur erlaubt, sondern geradezu geboten, sich kritisch mit öffentlichen Äußerungen auseinanderzusetzen, da die Öffentlichkeit der Ort der Meinungsbildung sei.
https://www.freilich-magazin.com/gesells...nun-vor-gericht
In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Du bist frei eine andere abweichende Meinung zu haben. Du darfst sie aber nicht äußern.
Ede
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Abweichende Meinung darf man es haben, aber nicht Meinungen verbreiten, welche im Nachhinein andere deskreditieren. - Oder?
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1. Johannes 5:11,12.
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Jemandem seine gemachten Äußerungen vorzuhalten ist sicher keine Diskreditierung. Darum geht es bei der Anklage auch nicht.
Mit ziemlicher Sicherheit wird keine Verurteilung erfolgen bzw. evtl. geringfügig wegen Verwendung personenbezogener Daten (inwieweit dies Hand und Fuss hat, können wir ohne weitere Kenntnis nicht wissen).
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Das weiß man nicht, ob nicht doch Verurteilung folgen wird.
Die Zeiten haben sich seit 2 Jahren deutlich verändert ...
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1. Johannes 5:11,12.
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Doch, das Urteil ist schon gesprochen. Freispruch
Anwältin dazu:
Zitat
Altbundespräsident Gauck darf sagen: ‚Impfgegner sind Bekloppte‘, aber mein Mandant darf nicht sagen, daß durch diese Äußerungen andere Menschen beleidigt, diffamiert und ausgegrenzt wurden? Das grenzt an Täter-Opfer-Umkehr und würde den Gesetzeszweck ins Gegenteil verkehren.“
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