RE: Menschenrechte

#196 von Jurek , 22.10.2022 09:31

Die Frage für mich dazu ist die, wer will was dazu lernen, wenn du was von meinem „Frust über die ZJ abzubauen“ schreibst, weil das eine Art Ventil ist.
Wenn du so schreibst, trotz meiner Erklärungen dazu, dann ist doch hier fraglich, ob du was dazu gelernt hast?
Für dich scheint so was wie Selbstlosigkeit und sachliche Auseinandersetzung mit relevanten Dingen ohne Ego, gar nicht zu geben. Aber das gibt es schon.

Ich beschäftige mich auch wider deinen falschen Vermutungen, rationell und nicht nach destruktiven rein persönlichen Gefühlen. Für so was hätte ich kaum Zeit, da ich „wichtigeres“ zu tun hätte.

Ich unterscheide auch zwischen der weltlichen Anerkennung der „ZJ“ als Religionsgemeinschaft, bei dem Verfahren andere Richtlinien gezogen werden; und einer Anerkennung durch JESUS, was bei der JW.ORG m. E. eben nicht gegeben ist, obwohl die viel wichtiger wäre als die weltliche Anerkennung.
Und wenn du dagegen schreibst, dann sollte man das auch auf Biblischer Basis machen, weil diese Regeln dazu vorgibt.

Du dagegen bist nie in so einer Lage gewesen, um das wirklich gut beurteilen zu können. Und ich schreibe über das, was ich dazu auch aus eigener Praxis kenne. Das ist mein Vorteil, zumal dann ich ganz anderen praktischen Zugang zu der Thematik habe.


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
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RE: Menschenrechte

#197 von Kostak , 22.10.2022 10:36

Zitat von Jurek im Beitrag #196
Du dagegen bist nie in so einer Lage gewesen, um das wirklich gut beurteilen zu können. Und ich schreibe über das, was ich dazu auch aus eigener Praxis kenne. Das ist mein Vorteil, zumal dann ich ganz anderen praktischen Zugang zu der Thematik habe.




Diese Aussage ist einfach lächerlich, Jurek. Weißt du was vor Gericht 'Parteienaussage' ist und wie die Glaubwürdigkeit beurteilt wird? Als Richter muß man bei bei beiden Seiten Abstriche des Wahrheitsgehaltes machen, in dem Bewußtsein, dass auch subjektive Wahrheiten präsentiert werden. Deine Praxis, deine Erfahrung sind nichts anderes als subjektive Erfahrungen, die auch als solche eingeordnet werden müssen.

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RE: Menschenrechte

#198 von Jurek , 22.10.2022 10:42

Sorry, aber was soll daran lächerlich sein, was ich geschrieben habe?
Nicht einmal „ZJ“ in gewissen Positionen in einem Verfahren haben wirklich Ahnung um was da wirklich geht! …
Der Verantwortlicher „ZJ“ meinte, dass das doch in meinem Interesse wäre, dass nicht alles rauskommt, was ich alles getan habe, o. ä. Wie dumm und unverständig! Und naiv auch noch der WTG zu glauben, dass man NUR aufgrund SCHWERER Sünden (welche man nicht bereuen will) ausgeschlossen wird!
Die haben doch selber null Ahnung, und du meinst, dass du da wirklich was hier besser und richtig beurteilen kannst, wenn die das nicht einmal können? Und du meinst auch noch dass die EX'en sind selten bis gar nicht objektiv, aber die „ZJ“ schon, oder?

Bei Gerichten wird nicht immer Recht gesprochen.
Wer sich besseren Anwalt leisten kann…
Genauso bei Russischen Gerichten, bis zu obersten Gericht Russland, da ist auch nicht alles nach wirklich richtigen Normen gelaufen. Genauso in der Politik und Verständigung zwischen Russland, Ukraine, EU, USA…
Wie dumm zu argumentieren, dass die "nord-stream" 1+2 Russen zerstört haben! Aber die Politik ist eben sehr tendenziös, und da sollte man versuchen genau zu recherchieren.
Man soll nicht alles glauben, sondern wirklich objektiv prüfen!

Zitat
Deine Praxis, deine Erfahrung sind nichts anderes als subjektive Erfahrungen, die auch als solche eingeordnet werden müssen.


Wieso „müssen“? Aufgrund von was bitterschön?


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
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RE: Menschenrechte

#199 von Kostak , 22.10.2022 16:02

Zitat von Jurek im Beitrag #198
Deine Praxis, deine Erfahrung sind nichts anderes als subjektive Erfahrungen, die auch als solche eingeordnet werden müssen.Wieso „müssen“? Aufgrund von was bitterschön?


Das liegt doch auf der Hand, weil deine Wahrnehmung nicht objektiv sein kann!!

Und du zeigst ja hier deutlich deine Abneigung und deine voreingenommene Darstellung deiner Erfahrungen.

Da kann dich auch keiner rausholen, das ist dein Gedanken-und Gefühlskarussell. Und natürlich beeinflußt dies deine Einstellung, da gibt es keinen Zweifel.

Nimm nur mal den Vorwurf wegen 'schwerer Sünden'. Nein, du kannst wegen allem Möglichen ausgeschlossen werden, ist dir das nicht klar?

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RE: Menschenrechte

#200 von Jurek , 22.10.2022 19:30

Zitat
Das liegt doch auf der Hand, weil deine Wahrnehmung nicht objektiv sein kann!!


Beurteilst du das so, weil du da einer anderen Meinung bist, ohne Beweise, oder hast du dazu welche konkreten und objektiven Nachweise? Woher? (Quelle) Raus damit!

Zitat
Und du zeigst ja hier deutlich deine Abneigung und deine voreingenommene Darstellung deiner Erfahrungen.


Das ist erstmal eine Behauptung, welche nur deiner subjektiven Ansicht entspricht.
Wo sind die Beweise dazu, mir nur Gefühlsregungen aber keine Fakten zu berichten, zu unterstellen?

Zitat
Da kann dich auch keiner rausholen, das ist dein Gedanken-und Gefühlskarussell. Und natürlich beeinflußt dies deine Einstellung, da gibt es keinen Zweifel.


Eine sonderbare Aussage. Denn wenn ich meine, dass der Krieg in der Ukraine schlecht ist, wo da viele unschuldige Menschen sterben, und ich kritisiere das, dann wäre das auch nur mein „Gedanken-und Gefühlskarussell. Und natürlich beeinflußt dies deine Einstellung, da gibt es keinen Zweifel“?
Wirklich keine Zweifel?
Nun ja, die meine Einstellung ist in der Tat beeinflusst – durch die Bibel, und durch meine Einstellung zur Menschen.
Was soll konkret daran falsch sein?
Schreibe dann hier bitte nicht bloß irgendetwas daher, sondern versuche deine Aussagen sachlich zu belegen, für was ich dir sehr dankbar wäre.

Zitat
Nimm nur mal den Vorwurf wegen 'schwerer Sünden'. Nein, du kannst wegen allem Möglichen ausgeschlossen werden, ist dir das nicht klar?


Ich habe mehrmals und auch dir klar und deutlich erklärt, dass das nicht so ganz richtig ist, wie du dir das ausmahlst.
Es stimmt jedenfalls NICHT, dass man nach der THEORIE der WTG/JW.ORG „wegen allem Möglichen ausgeschlossen werden“ kann, aber nicht ausschließlich wegen schwerer Sünden – wie du das offenbar hier meinst, wenn du mich darin verneinend kommentierst.
Woher hast du diese Behauptung denn her?!? Die ist nach der Lehre der WTG/JW.ORG falsch.
Denn offiziell wird man NUR und ausschließlich wegen SCHWERER SÜNDE/n gegen „Jehova“ ausgeschlossen, wenn man diese schweren Sünden nicht bereut/bereuen will! Wegen nichts anderem!
Deswegen ist auch NUR ein streng geheimes Verfahren dazu vorgesehen (was mir trotz Bitten oder auch Betteln wegen Anwesenheit von Zeugen etc. – alles nicht erlaubt ist!), welche absolutem Beichtgeheimnis unterliegt! Ein Absurdum, wenn man als Angeklagter niemanden was geheim zu beichten hat! Was ich zu sagen habe, dazu kann ich auch öffentlich stehen und muss mich deswegen nicht verstecken! (Joh 3:20,21)
Deswegen habe ich auch schon davor erwähnt, dass selbst beteiligte „Amtszeugen“ sind da sehr naiv und Unkundig und glauben in ihrer Naivität, dass es für mich besser ist, wenn das geheim bleiben würde…! Aber du weißt es mehr als sie, welche im Prinzip auch nix wissen?

Das einzige was eine Ausnahme dabei bildet, ist, wenn man selber erklärt (selbst ohne Begründungen), dass man nur einfach kein „ZJ“ mehr sein will. Aber diese Personen werden genauso behandelt wie ausgeschlossene, da auch diese ausgeschlossen werden, auch während ihrer Abwesenheit. Und für die „ZJ“ bedeutet das, dass sie schwere Sünde begangen haben, weil sie „Jehova“ ihren Rücken zugekehrt haben.
Schließlich kann man auch nirgendwo anders geistig sich gut ernähren außer nur in der WT-Organisation! –(wie es heißt).

Und die, welche sich stillschweigend zurückziehen, die sind z. T. auch Abtrünnige, aber solange das geheim bleibt, sind die immer noch als „ZJ“ registriert.

Also erzähle du mir nicht (der schon 4 Mal vor Komitees war und in Kontakt mit Wien, Selters hatte, einst auch nach Brooklyn geschrieben habe – ohne Antwort…, was die Sache ist.

Also was heißt hier „Vorwurf“, als ob das nicht stimmen würde!? Ich weiß schon, dass man mir das zum Vorwurf macht.

De facto ist, dass offiziell wird man NUR aufgrund biblischer Grundsätze ausgeschlossen! Und nach der BIBEL, gibt es keinen Ausschluss außer SCHWEREN SÜNDEN, und keiner Reue!
Du kennst offenbar auch nicht das Ältestenbuch der „ZJ“, welche das regelt und welches Geheim ist, ich aber schon.
Da wird man NUR wegen SCHWERER Sünden ausgeschlossen, wie Hurerei, Drogensucht etc. (Röm 1:29-32; Gal 5:19-21) Wegen nichts anderem!
Bei mir war, weil ich der WT-Organisation vorauseile und nicht in der vom „Gottes Geist geleiteten Organisation in ALLEM folge“, sondern zweifle an manchen Lehren!
Welcher Christ könnte dem zustimmen?!? (Apg 5:29)

WAS soll also da unberechtigter Vorwurf wegen „schwerer Sünden“ sein?

Zitat
Nein, du kannst wegen allem Möglichen ausgeschlossen werden, ist dir das nicht klar?


Nein, das ist mir NICHT klar.
Kläre mal bitte das auf, was und warum stimmt das nicht, was ich geschrieben habe?


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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RE: Menschenrechte

#201 von Jurek , 22.10.2022 19:50

- und ja, in meinem Fall ist es dann offiziell die Standartschriftstelle in all solchen ähnlichen Fällen als Begründung verwendet worden: "Titus 3:10", was die schwere Sünde darstellen soll. Das kann aber ohne Begründung/Beleg bezogen auf mich, alles oder nichts bedeuten.
Ich kann aber nachweisen/begründen, dass Titus 3:10 auf die JW.ORG zutrifft! ...
Ansonsten als Beleg zu meinem Ausschluss wurde kaum die Bibel verwendet (und wenn, dann völlig falsch aus dem Zusammenhang interpretiert -> 2.Tim 2:17,18), sondern die Grundlage dazu bildete der Aprilscherz-WT vom 1. April 1986, Seite 30,31, wo dort von 'Wahrheiten' die Rede ist, welche nur die "ZJ" lehren, wie das mit den 144.000, 1914, Zweiklassenlehre... (was ich so nicht befürworte).


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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RE: Menschenrechte

#202 von Kostak , 22.10.2022 20:03

Das Problem ist einfach, Jurek, dass du viele Dinge nicht verstehst oder in den falschen Hals bekommst.

Das passiert häufig, besonders dann, wenn Zusammenhänge nicht erkannt werden oder einfach Wissen fehlt.

Daher verstehst du auch nicht was ich schreibe oder beurteilst es nur durch deine 'Brille', die aber nicht ausreicht.

Man kann bei den ZJ wegen schwerer Sünde, aber auch aus anderen Gründen ausgeschlossen werden. Erkundige dich bei ihnen oder bei vertrauenswürdigen Personen denen du glauben schenkst.

Ich erinnere mich, vor vielen Jahren an einen Fall, wo ein ZJ sich hat anders taufen lassen. Protestantisch. Der wurde sofort ausgeschlossen.

Sauerteig, Wölfe, schlechte Vorbilder, selbst Rauchen, was ja sicher nicht als schwere Sünde gilt, wurde schon dahingehend geahndet.

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RE: Menschenrechte

#203 von Kostak , 22.10.2022 20:06

Zudem:

Der Ausschlussgrund muß ja nicht dir plausibel oder eingängig sein.

Auch wenn du ihn nicht einsehen kannst, für die Zeugen hat er Gültigkeit.

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RE: Menschenrechte

#204 von Jurek , 22.10.2022 20:20

Zitat
Das Problem ist einfach, Jurek, dass du viele Dinge nicht verstehst oder in den falschen Hals bekommst.


Dann warte ich immer noch auf deine Erklärung, was hast du da wegen der SCHWEREN Sünde/n als VORWURF gemeint, als ob das nicht stimmen sollte?
Wo ist deine Erklärung dazu, die mich sachlich widerlegen würde?
Also war mein VORWURF wirklich falsch?

Zitat
Das passiert häufig, besonders dann, wenn Zusammenhänge nicht erkannt werden oder einfach Wissen fehlt.


Ja, und du hast das umfangreiche Wissen zu der Thematik?
Dann erkläre es mir bitte, damit ich es verstehe.

Zitat
Man kann bei den ZJ wegen schwerer Sünde, aber auch aus anderen Gründen ausgeschlossen werden. Erkundige dich bei ihnen oder bei vertrauenswürdigen Personen denen du glauben schenkst.


Ich schenke jedem glauben, wenn solche wie du im Stande sind, mir das sachlich zu erklären.
Denn WELCHE der „anderen Gründe“ gehören dann nicht zu SCHWEREN Sünden?
Nenne es bitte.

Zitat
Ich erinnere mich, vor vielen Jahren an einen Fall, wo ein ZJ sich hat anders taufen lassen. Protestantisch. Der wurde sofort ausgeschlossen.


Weil das eben SCHWERE Sünde bei den „ZJ“ ist! Denn für sie sind NUR die ordinierten „ZJ“ Christen, sonst niemand anderer auf der Welt! Denn die anderen gehören zur „Babylon der Großen, der Mutter der Huren und abscheulichen Dinge, welche Spiritismus treiben…“.
Und wer mit der „falschen Religion“ gemeinsame Sache macht, der wird wegen schwerer Sünde (Hurerei mit Falschreligion) ausgeschlossen!
Du solltest dich bitte bei den „ZJ“ darüber informieren, weil sie mit dir sprechen (mit mir kaum bis gar nicht).
Das ist doch eine SCHWERE Sünde bei den „ZJ“, was du da schreibst!

Zitat
Sauerteig, Wölfe, schlechte Vorbilder, selbst Rauchen, was ja sicher nicht als schwere Sünde gilt, wurde schon dahingehend geahndet.


Das mit „...sicher nicht als schwere Sünde gilt“ ist nur DEINE Denke. Hat mit der Denke und vor allem mit der Praxis der WT-Zeugen nix zu tun.
Du bist einfach falsch informiert, oder eben gar nicht informiert. Denn die „ZJ“ führen doch dazu verschiedene Bibelstellen an, und das gilt bei denen als SCHWERE Sünde! Denn ausgeschlossen wird NUR wer schwere Sünde begeht!
Die „ZJ“ bilden eine sehr autoritäre Gemeinschaft! Ich wurde doch (wie erwähnt) auch nicht wegen was wirklich schlimmen, was so außerhalb derer Gemeinschaft gar nicht als schwere Sünde gelten kann. Aber bei den „ZJ“ ist das eine schwere Sünde, wenn man nicht den Anweisungen „Jeh.“-Organisation folgt, durch diesen „Mitteilungskanal“ eben „Jeh.“ spricht. Und wer gegen „Jeh.“ sündigt .... Und das ist dann „schwere Sünde“!
Denn das wird immer so ausgelegt, dass das primär eine schwere Sünde gegen „Jeh.“ ist!

Statt also mir was von meinerseits (unberechtigtem) VORWURF zu schreiben, wäre es besser, wenn du dich bitte bei den „ZJ“ deines Vertrauens mal genauer darüber informierst, ob überhaupt jemand wegen KEINER schweren Sünde bei den „ZJ“ ausgeschlossen wurde.
Erkundige dich bitte, und informiere mich bitte, was du für eine Antwort dazu bekommen hast.
Danke.
Aber vielleicht kommst du dann langsam zu der Erkenntnis, warum JEHOVA oder WT-Jeh. = WT-Org. dabei eine so große Rolle spielt, und das unter dem Mantel der „einzig richtigen“ Religiosität abläuft.

Wenn ich also Recht habe (...), dann werden in solchen Fällen nicht bei Selbständigdenkern (mit eigenem Gewissen) unter den „ZJ“ auch Menschenrechte verletzt (oft eben wegen solcher Sachen [welche du nicht als schwere Sünde ansiehst], gleich Familien zerstört u.s.w.)?


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
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RE: Menschenrechte

#205 von Kostak , 23.10.2022 04:24

Du kapierst es einfach nicht.

Anstatt meine Formulierungen nachzuäffen, solltest du mal überlegen, was sich aus 'Selbständigdenker mit eigenem Gewissen' für Konsequenzen ergeben.

Diese bringen nämlich 'falsche Lehren' und zwar in dem Sinne, dass sie die Lehren der Zeugen ablehnen. DAS ist schwere Sünde nach deiner Auffassung.

Damit hast du ja selber die Definition festgelegt. Du bist also völlig zurecht rausgeflogen, wenn man deine Logik anwendet.

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RE: Menschenrechte

#206 von Jurek , 23.10.2022 06:40

Zitat
Du kapierst es einfach nicht.


Von daher wäre es gut, wenn du vernünftig Dinge erklärst und nicht etwas schreibst, was überhaupt für mich nicht nachvollziehbar ist, oder gar falsch.
Denn deine Formulierungen sind unverständlich, wenn nicht eben falsch, wenn du was von „Vorwurf“ u. ä. schreibst.
Denn einen Vorwurf gibt es entweder berechtigt oder unberechtigt. In meinem Fall wendest du unberechtigten Vorwurf, und deine Begründungen dazu sind einfach falsch, von wegen auch aus nicht schwerer Sünden Ausschluss.
Also was hast du dabei kapiert was ich nicht kapiert habe? Erkläre es mir bitte nicht bloß was von dem, was du dir dazu selber (aus-)denkst, sondern an welchen greifbaren Beweisen, bitte.

M. E. du begreifst nicht, dass bei den „ZJ“ NIE welche Ausschlüsse gibt aus derer Sicht, welche NUR darauf basieren:
1) Schwere Sünde gegen „Jehova“!
2) Nicht bereuen wollen dieser schweren Sünden gegen „Jehova“!

Deswegen missverstehst du, wenn du meinst, dass außerhalb dessen auch andere Ausschlüsse gibt (nur reine Vereinsangelegenheiten), welche damit nichts zu tun haben.
Es gibt keinen einzigen Nachweis für deine Annahme! Prüfe es bitte.

Zitat
Anstatt meine Formulierungen nachzuäffen, solltest du mal überlegen, was sich aus 'Selbständigdenker mit eigenem Gewissen' für Konsequenzen ergeben.


In dem von mir gemeinten Zusammenhang: Einen CHRISTEN!
WARUM ist in anderen christlichen Gemeinschaften möglich offen und kontrovers über Glaubensfragen zu diskutieren, nur in dieser autoritärer Sekte der „ZJ“ nicht, bei der Gleichschaltung als „Einheit“ missgedeutet wird?

Wer nur blind ALLEN Anweisungen einer Organisation folgt (wie das auch von mir verlangt wurde), der ist Sektierer! Und DARUM (und nicht um was anderes) geht es mir, was du missverstanden hast.
Das unterscheidet Christen, welche selbständige Entscheidungen anhand der Bibel treffen können, und ihr eigenes Gewissen vor GOTT gebrauchen!
Da spielt also echter JEHOVA und JESUS eine Rolle. Etwas, was du dabei oft gar nicht in Betracht ziehst.

Denn warum ist das (persönliche Glaubensgespräche) in anderen Gemeinschaften möglich, nur bei den „ZJ“ nicht?
Schreibe also nicht, was ich überlegen soll, wenn du es mir nicht wirklich erklärt die Länge, Breite, Tiefe zu dem, was ich da wirklich aus der Sicht der WTG überlegen soll (welche sich aus ihrer Sicht dabei NUR auf die Bibel bezieht), sonst schreiben wir aneinander vorbei.

Zitat
Diese bringen nämlich 'falsche Lehren' und zwar in dem Sinne, dass sie die Lehren der Zeugen ablehnen. DAS ist schwere Sünde nach deiner Auffassung.


Sorry, aber das ist FALSCH was du dir da ausdenkst, weil das mit der Praxis bei den „ZJ“ nichts zu tun hat.
Die „ZJ“ behaupten sich eben NUR nach der BIBEL zu orientieren! Und das ist eben FALSCH! Denn in Wirklichkeit orientieren sie sich nur nach den 8 aus den USA, welche denen vorgeben, was (auch angeblich) „Jeh.“ immer sagt! Da wird bei den Lehren nie gesagt, dass das nur die Ansicht der WTG ist, bei der es jedem frei stände sich auch anders entscheiden zu können! Nein, das sind die „Wahrheiten von Jeh.“! Und wer eben gegen „Jeh.“ handelt und nichts bereut, muss ausgeschlossen werden!
Nix da mit deiner falschen Ansicht, dass irgendwer jemals nur aufgrund rein Vereinsgründen, ausgeschlossen wurde! Das ist doch klar wie brühe, weil NUR solche (also ALLE!) werden auch geächtet (angeblich aus biblischen Gründen)!

Als eine Sekte folgen sie blind ihrem „Guru“ aus Amerika. Das ist Fakt, weil ihnen keine andere Wahlmöglichkeit offen bleibt, wenn sie dabei sein wollen (wegen Familie und so).

WENN sie meinen würden, dass diese Lehren nur die Lehren der WTG sind, oder das wären nur reine Vereinsvorschriften und keine schwere Sünde gegen „Jeh.“, dann wäre das richtig was du schreibst. Dann wäre das irgendein eben WELTLICHER Verein mit „christlichen“ Zügen, aber keine CHRISTEN! Das trifft zwar auch so zu (deswegen sind sie eine Sekte), aber absolut nicht offiziell nach ihren eigenen Aussagen!

Und Ablehnung mancher Lehren der „ZJ“, sind doch nicht automatisch eine Ablehnung der christlichen Lehren! Das darf man doch nicht gleich stellen! Die „ZJ“ aber tun das.

Und es ist falsch, wenn du hier auch schreibst, dass das nach MEINER Auffassung eine schwere Sünde ist! So als ob ICH das erfunden hätte und die „ZJ“ das nicht so deklarieren würden.
Du schreibst hierzu einige sonderbare Sachen, welche so mit der praktischen Realität nichts zu tun haben, aber über diese soll ich dann nachdenken – als ob das so stimmen würde, was du schreibst?
Du bist auch nicht imstande (weil das eben nicht gibt, mein werter Freund) mir nur einen einzigen Fall für einen Ausschluss bei den „ZJ“ zu zeigen, welcher nicht (angeblich) aufgrund der BIBEL und aufgrund SCHWERER Sünde/n erfolgte! Aber schreibst dazu nur eigene Ideologien auf, welche mit der Dogmatik der WTG nichts zu tun haben.
Denn auf welcher Grundlage denn? Begründe das und behaupte nicht nur was bitte. Weil bis jetzt gibst du nur das wieder, was du dir selber ausgedacht hast.

Zitat
Damit hast du ja selber die Definition festgelegt.


Schon wieder falsch. Das ist doch nicht meine Definition, sondern die Aussage der WTG!
=(WT 15.11.2006, S.26, Abs.3: „Aus der Versammlung ausgeschlossen wird nur jemand, der schwer sündigt und nicht bereut.“ = Niemand anderer, als NUR…! Was du dir dazu sonst ausdenkst, entspricht nicht der Dogmatik der WTG!).

Zitat
Du bist also völlig zurecht rausgeflogen, wenn man deine Logik anwendet.


Genauso falsch. Weil die WTG tut NIE offiziell jemanden ausschließen aufgrund Vereinsregeln, sondern (aus derer Sicht) nur und ausschließlich aufgrund BIBLISCHER Grundsätze und schwerer Sünden gegen „Jeh.“!
Also auf welche „meine Logik“ beziehst du dich denn bitte? Die WTG hat doch eigene (falsche) „Logik“ dazu.

Nach „meiner Logik“ ist das also völlig zu unrecht gewesen und eben Menschenverachtend und Menschenrechtverletzend, geschweige die tun damit selber eine schwere Sünde gegen JEHOVA GOTT (oft ein anderer als der der WTG) begehen, auf Den sie sich doch dabei beziehen, dass Er das so will(!), und das hatte NULL was mit der Bibel zu tun, auch wenn die WTG das behauptet/e nur aufgrund biblischer Regeln wen auszuschließen und wie die Pest zu meiden. = Weil das soll so "Jeh." wollen!
Wenn du dir die von mir angegebenen 2 Videos der JW.ORG angesehen und die sachlich verstanden hättest, dann würdest du mich etwas besser verstehen, was ich meine. Denn bei den „ZJ“ geht es IMMER NUR um eine schwere Sünde gegen „Jeh.“ und nicht das, was du dir ausdenkst, um (offiziell) nur reine Vereinsvorgänge.
Und JEHOVA so etwas zu unterstellen, das ist eher eine schwere Sünde! Oder bist du da einer anderen Meinung?

Es wäre m. E. also wirklich besser, wenn du dich erstmal selber besser informierst und nicht einfach nur schreibst, dass ich darüber nachdenken soll, was du dir so ausgedacht hast…


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
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RE: Menschenrechte

#207 von Kostak , 23.10.2022 08:41

Ich hatte mir schon gedacht, dass du die Zusammenhänge und Grundsätze beim ZJ-Ausschluss gar nicht kennst.

Auszug aus den Statuten:

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Ausschlussbeschluss
des eingesetzten Rechtskomitees. Es gelten folgende
Verfahrensgrundsätze:
1. Das Rechtskomitee entscheidet nach Durchführung
eines Rechtskomiteeverfahrens auf der Grundlage der
religiösen Grundsätze von Jehovas Zeugen, was eine
mündlichen Verhandlung einschließt, zu der der
Betroffene zu laden ist.
2. Bleibt der Betroffene zum wiederholten Mal der
Verhandlung unentschuldigt fern, kann in seiner
Abwesenheit verhandelt werden.
3. Der Beschuldigte kann Beweise vorlegen und Zeugen
benennen.
4. Auf Grund des seelsorgerischen Charakters des
Verfahrens ist der Beistand durch andere Personen,
insbesondere Rechtsanwälte, ausgeschlossen. In den
vom Religionsrecht vorgesehenen Fällen können
Personen als Beobachter zugelassen werden.
5. Gegen die Entscheidung des Rechtskomitees kann
innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung der
Entscheidung des Rechtskomitees an den Betroffenen
schriftlich Berufung eingelegt werden. Darüber
entscheidet ein Berufungskomitee der Religionsge-
meinschaft.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch einen das Verlassen der
Gemeinschaft feststellenden Beschluss des eingesetzten
Komitees. Ein solcher Beschluss ist zulässig auf der
Grundlage
1. einer höchstpersönlichen schriftlichen Erklärung eines
Mitglieds, die Gemeinschaft verlassen zu wollen,
2. einer Austrittserklärung bei der gemäß Landesrecht
vorgesehenen Behörde,
3. einer mündlichen Erklärung eines Mitglieds gegenüber
zwei Mitgliedern der Religionsgemeinschaft, die
Gemeinschaft verlassen zu wollen,
4. eines offenkundigen Verhaltens, das im Widerspruch
zum Religionsrecht steht.
(5) Der vormitgliedschaftliche Status kann aberkannt
werden, wenn der Betroffene erklärt, nicht länger unge-
taufter Verkündiger sein zu wollen oder die Einstellung
oder der Lebenswandel des Betroffenen nicht mehr mit
den Glaubenslehren und der Glaubenspraxis von Jehovas
Zeugen übereinstimmt, wobei dem Betroffenen Gelegen-
heit zur Stellungnahme gewährt wird.

file:///C:/Users/user/Downloads/Amtsblatt_2020_Nr._2.pdf


"...die Einstellung oder der Lebenswandel des Betroffenen nicht mehr mit den Glaubenslehren und der Glaubenspraxis ", dies wurde schon immer so praktiziert und gehandhabt.

Da gibt es bestimmt auch Anweisungen für die Aufseher, die das im Detail noch mal ausführlicher beschreiben. Vielleicht erkundigst du dich mal bei irgendwelchen Ausgeschlossenen-Vereinen oder so.

Du konstruierst für dich einen Fall, der die ZJ ins Unrecht setzen soll. Das ist unbiblisch und nicht fair.

Nach deiner eigenen Auffassung ist deine Einstellung (gegen ZJ-Lehre gerichtet) sogar schwere Sünde, wenn du dies sogar beim Rauchen anführst und mir bestätigt hast.

Damit hast du deine Erklärung und zumindest dein Fall ist gelöst.


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RE: Menschenrechte

#208 von Jurek , 23.10.2022 08:56

Statuten der „ZJ“ sind nur für juristische Angelegenheiten und in der Regel den „ZJ“ völlig unbekannt!
Oft Theorie und Praxis sind bei den „ZJ“ nicht ein und dasselbe!
Und für Juristen wird das anders formuliert als was die echte Praxis und Erfahrungen aus erster Hand ist.

Also beweise mir bitte aus der Praxis und den „ZJ“ bekannten Publikationen und JW.ORG (das andere ist eben unbekannt und für sie auch so nicht vorgesehen!), dass ich was falsch verstanden oder geschrieben habe. Und dass mein voriges Zitat nicht ausschließlich so gemeint ist wie es da steht.

Erkläre es genaue, da da nix gelöst ist!


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
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RE: Menschenrechte

#209 von Kostak , 23.10.2022 09:09

Nix da, Statuten sind für die Mitglieder, nur juristisch formuliert. Nicht verwechseln! Die Formalien müssen natürlich erfüllt sein.

Hier wurde nur verfasst, was seit Anbeginn der ZJ Gültigkeit hat. Wenn Einstellung und Lebensweise nicht mehr mit dem Glauben der ZJ und deren Praxis übereinstimmt, wird und wurde ausgeschlossen.

Das weißt du auch!

Du wurdest also nicht zu Unrecht ausgeschlossen. Aber ich glaube, das weißt du auch!

So zu tun als gäbe es keinen Grund für einen Ausschluss ist unbiblisch und unfair.

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RE: Menschenrechte

#210 von Jurek , 23.10.2022 10:30

Zitat
Nix da, Statuten sind für die Mitglieder, nur juristisch formuliert. Nicht verwechseln!


Wenn mit Mitgliedern die Allgemeinheit der „ZJ“ gemeint ist, dann stimmt das nicht.
Denn wäre das der Fall, dann würden diese „ZJ“ diese Statuten kennen.
Ich war ca. 13 Jahre bei den „ZJ“ und habe noch nie was davon gehört noch gesehen!
Genauso ergeht auch allen anderen „ZJ“, welche ich kenne.
Wie kann das damit für sie was sein, als ob sie sich darauf beziehen könnten, was sie gar nicht kennen?
Für die „ZJ“ sind nur die offizielle WT-Publikationen bindend (Bücher, Zeitschriften).

Aber die WTG/JW.ORG ist leider auch dafür bekannt, dass sie nach Außen ganz andere Angaben machen, als das, was und wie sie etwas in die Praxis umsetzen.
In meinem Fall z. B. eben wegen Beichtgeheimnis und Seelsorge …, was überhaupt nicht zutraf, aber juristisch dazu vorgegeben wird (daher immer nur auch die Geheimverhandlungen, egal ob man das will oder nicht, und egal ob die Bibel das so vorgibt oder nicht). Daher eben Theorie ist wegen anerkannter Religionsgemeinschaft welcher was vorweisen soll, für sie wichtig, aber eben nur die Theorie. Wie das aber in der Praxis ist, ist eine ganz andere Geschichte.

Zitat
Die Formalien müssen natürlich erfüllt sein.


Ja, theoretisch für die Behörden. Aber was hat das mit der Praxis zu tun?

Und vor allem, wieso „VORWURF“, wie du meintest, als ob das was ich schrieb (Ausschluss NUR aufgrund schwerer Sünder gegen „Jeh.“ und nicht bereuen wollen), nicht stimmen würde?
Wo sind deine Beweise dazu, wenn du schon meinst da besser unterrichtet zu sein als ich, dass das nur meine unberechtigten Vorwürfe wären?

Zitat
Hier wurde nur verfasst, was seit Anbeginn der ZJ Gültigkeit hat.


Das stimmt nicht, von wegen „seit Anbeginn der ZJ“… Denn da gab es in Laufe der Zeit viele Äderungen.
Das ist eine Sackgasse so zu denken, genauso wie dein vorheriger „Link“ file:///C:/Users/user/Downloads/Amtsblatt_2020_Nr._2.pdf
Ch.T. Russell (Gründer der WTS) kannte vieles von dem nicht, was Rutherford dann veränderte…, und was sich später noch alles veränderte.
Die Neufassung für Deutschland gilt auch erst sei dem 22.01.22. …

Zitat
Wenn Einstellung und Lebensweise nicht mehr mit dem Glauben der ZJ und deren Praxis übereinstimmt, wird und wurde ausgeschlossen.


Du kannst nicht einen einzigen Fall aus der Praxis aufzeigen, wo jemand aus einem anderen Grund ausgeschlossen wurde als nur aus dem einen: Schwere Sünde gegen Jeh., und nicht bereuen wollen! Das ist doch der EINZIGE offizielle Grund wem auszuschließen, und nicht, wie du es suggerierst, aus reinen Vereinsgründen, welche damit nichts zu tun hätten.

Zitat
Das weißt du auch!


Das ist für mich z. T. neu was du da schreibst, da du behauptest was, aber belegen tust du dazu nix.

Zitat
Du wurdest also nicht zu Unrecht ausgeschlossen. Aber ich glaube, das weißt du auch!


Nochmals: Der EINZTIGER offizieller Grund wegen dem man ausgeschlossen wird, ja überhaupt ausgeschlossen werden kann, ist die schwere Sünde/n gegen Jeh., und nicht bereuen wollen dessen und zur Jeh. umzukehren!!!

Und wenn man das für bare Münze nimmt, dann wurde ich zu Unrecht ausgeschlossen, unter dem Vorwand (ohne Erklärungen noch Nachweise, weil das auch vor mir als Beichtgeheimnis gehalten wird, auch wenn ich nicht weiß, wer da was, wann, wem gebeichtet hat!) von Titus 3:10 (um dem wenigstens welchen Anschein von biblischer Begründung zu geben). Und das ist UNRECHT!
Was anderes wäre rein aus Vereinsgründen (ohne Bibel). Dann wäre es so, wie du das schreibst. Aber das entspricht eben nicht den praktischen Vorgaben der JW.ORG!
Theorie ist, dass man auch Zeugen zu Verhandlung mitnehmen kann, Praxis ist aber das Gegenteil. Und etliches andere mehr…

Zitat
So zu tun als gäbe es keinen Grund für einen Ausschluss ist unbiblisch und unfair.


Es geht nicht allgemein darum, da die Bibel nennt konkrete Gründe für einen Ausschluss (1.Kor 5:9-13 u. ä.) und damit Ausschluss ist auch biblisch. Sondern es geht darum, dass ICH (und etliche ähnliche Fälle) wurden NICHT nach biblischen Normen und aus biblischen Grund (schwere Sünde gegen Jeh.) ausgeschlossen, obwohl man (Verantwortlichen „ZJ“) lügt und betrügt, und behauptet, dass dem so wäre!
Denn aus welchem biblischen Grund ich ausgeschlossen wurde, weiß ich bis heute nicht! Also schwerlich derart „schwere Sünde“ zu bereuen und „zur JEHOVA zurückzukehren“, Den ich nie verlassen habe. …
Aber bei den „ZJ“ ist oft praktisch der „Jeh.“ nix anderes, als ihre Organisation


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
Jurek
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