RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#466 von Jurek , 23.06.2023 05:00

Hallo Kostak,

meine Gedanken dazu:

Zitat
Wir lernen: Der Zeitpunkt spielt die ausschlaggebende Rolle.


Wahrheit ist unabhängig des Zeitpunktes.
Ausschlaggebend wäre dabei Demut der Führung, anderem und anderen zuzugestehen, ihr eigenes Gewissen und Versantwortung vor GOTT zu haben (1.Kor 8; Röm 14:12)

Zitat
Abtrünnigkeit zeigt sich nicht in absoluten Wahrheiten, sondern in fehlender Demut, die sich auch in Rechthaberei zeigt.


Man sollte sich fragen, ob es fehlte JESUS an Demut und war Er rechthaberisch?
Könnte z. B. ein Katholik jemals ein „ZJ“ oder anders werden, weil sonst würde man den unterstellen hochmütig und rechthaberisch zu sein? = Also nur Einbahnstraße und Zweierleimaß? (Aber dafür sind die „ZJ“ und andere Sektierer bekannt).

Zitat
1. Hauptsatz und und Grundregel: Widersprich nicht!


Ja, das ist ein Zeichen des Sektierertums, weshalb ich auch die „ZJ“ zu einer Sekte (im negativen Sinn) zähle.

Zitat
2. Hauptsatz : Bestehe nicht darauf Recht zu haben oder Recht gehabt zu haben


Oft geht es den so genannten „Apostaten“ nicht um das Bestehen darauf, was sie vertreten, sondern darum, dass sie es mit ihrem Gewissen vertreten dürfen.
Sie wollen ehrlich sein und keine Heuchler, welche nach Außen tun als ob, aber in Wirklichkeit…
Jeder kann das dann für sich prüfen und entscheiden. Denn soll Wahrheit Angst vor Lüge haben oder umgekehrt? (Joh 3:20,21)

Zitat
3. Hauptsatz: Erkenne deine Versäumnisse der Unkenntnis der Hauptsätze 1 und 2


Ja, ja… Im Grunde der Leitsatz: Die LK-9 der „ZJ“ hat immer Recht. Sollte es mal ausnahmsweise anders sein, dann tritt Punkt 1+2 in Kraft.

Zitat
4. Hauptsatz: Du kannst nicht gewinnen


Die Geschichte und die Wahrheit gewinnen (trotz der vieler Märtyrer), wenn man sie nicht ganz ausblendet sondern mutig und entschlossen für die Wahrheit einsteht. 👍


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#467 von Jurek , 25.06.2023 08:34

Gesetzlichkeit der Menschen, zum Schaden anderer:

Zitat
Nicht Gott hatte den Sabbat in einen eisernen Schraubstock verwandelt, sondern religiöse Menschen. Sie gaben zwar vor, Gott auf diese Weise zu ehren, in Wirklichkeit aber zeigten sie, wie weit sie innerlich von Ihm entfernt waren.

-(Q)-


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#468 von Jurek , 04.09.2023 14:51

Auf diesjährigen Sommerkongressen der "ZJ", sollen 2 vorbereitete Videos, kurz davor offenbar zurückgezogen worden sein, und nicht gezeigt worden sein.

https://www.youtube.com/watch?v=_A7zg1ITTrI

Mit was anderem hat man dazu die Zeit "überbrückt"?


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#469 von Kostak , 05.09.2023 21:25

Keine Ahnung, vielleicht ein Vortrag. Aber das die ZJ auch strategisch operieren ist doch klar.

Hab mir mal 'Hütet die Herde Gottes' von 2019 runtergeladen. Interessant weswegen man 'entlassen' werden kann. Alles was die 'falsche' Religion fördert oder Teilnahme an Aktivitäten anderer Glaubensrichtungen.

Aber das absolute Kontaktverbot ist natürlich völlig überzogen und im Grunde nicht haltbar wenn man sich als Christ sieht.

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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#470 von Jurek , 06.09.2023 04:00

Ja, dieser totaler Kontaktverbot, das hat nur mit der Leitenden Körperschaft der „ZJ“ was zu tun, im Vorbild damaliger Pharisäer und Schriftgelehrten. Aber NULL was zu tun mit Urchristen, geschweige JESUS, welcher mit Hurern, Götzendienern und anderen Sünden Kontakt hatte, um denen zu helfen (Mak 2:15-17). Ja, sogar Ausgeschlossene hatte Er damals auch aufgesucht!
Die NWÜ schreibt bei Joh 9:35, dass die Pharisäer den einst Blindgeborenen „hinausgeworfen hatten“. – Aber im welchem Zusammenhang und von wo haben sie den „hinausgeworfen“?
Der wurde aus der Synagoge ausgeschlossen!
Und solche suchte JESUS auf.
Die „Gute Nachricht“-Bibel (u. a.) wiedergibt das erklärend mit „ausgeschlossen“.
Selbst die Eltern (aber eben nicht ihr Sohn, weswegen der dann ausgeschlossen wurde!), ja sogar Vorsteher der jüd. Gemeinde hatten Angst vor den Pharisäern, da was Gutes über JESUS zu erzählen, um ja nicht aus der Synagoge ausgeschlossen zu werden. (Joh 9:22; 12:42)
Aber JESUS kümmerte sich um diese.

Die „ZJ“ behaupten, dass sie Jünger JESU wären, aber tun oft das Gegenteil von dem, was JESUS tat. 😭


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#471 von Kostak , 06.09.2023 08:03

Das sehe ich differenzierter, denn Jesus konnte in die Menschen hineinsehen und kannte deren Herzen. Er hatte sicherlich auch keinen dauerhaften Kontakt, sondern eher einen flüchtigen der sich auf die Hilfe beschränkte.
Außerdem ist das Kriterium 'ausgeschlossen' aus der Synagoge und 'ausgeschlossen' bei den ZJ nicht vergleichbar.
Bei den ZJ geht es ja hauptsächlich um die Familienbande, die durch einen Ausschluß erheblich beschädigt oder unmöglich gemacht wird. Das hat psychologische und soziale Effekte wie sie auch bei der 'weißen Folter' der Isolation auftreten.

Die Sünder, die in Markus erwähnt werden, sind 'Sünder' der damaligen gesellschaftlichen Regeln gewesen. Beispielsweise durch Tätigkeiten, die bei den Juden verpönt und verachtet wurden. Heute würde man sie nicht als Sünder einstufen, nur eben generell in der Hinsicht, dass alle Menschen Sünder sind.

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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#472 von Jurek , 06.09.2023 12:00

Und wenn die „ZJ“-Verantwortlichen eben NICHT in die Menschen hineinsehen können und kennen deren Herzen nicht, dann mit welchem Recht tun sie erst Recht andere wie Schwerverbrecher ächten, über sie üble Nachrede betreiben etc., obwohl sie diese gar nicht wirklich kennen? Zumal diese „ZJ“-Verantwortlichen für keine Übereinkunft mit dem/die zugänglich sind, und ihre Stellung missbrauchen, und die „ZJ“ allgemein gegen diese/n Betreffende/n aufstacheln (selbst eigene Familie!)?

Zitat
Außerdem ist das Kriterium 'ausgeschlossen' aus der Synagoge und 'ausgeschlossen' bei den ZJ nicht vergleichbar.


1:1 ist es nicht vergleichbar, aber die Pharisäer waren da streng mit den Ausgeschlossenen und haben diese auch gemieden und erwarteten das auch von anderen. Und das war auch gesellschaftlich auch schlecht.
Diese, wie die ganzen Schriftgelehrte und Priester, haben sich für „Rein“ gehalten, und haben ihre „Apostaten“ auch gemieden wie die „ZJ“.
Also hier ist die Frage zu stellen, WEN wollen die „ZJ“ denn nachahmen? JESUS oder die Pharisäer?

Zitat
Bei den ZJ geht es ja hauptsächlich um die Familienbande, die durch einen Ausschluß erheblich beschädigt oder unmöglich gemacht wird. Das hat psychologische und soziale Effekte wie sie auch bei der 'weißen Folter' der Isolation auftreten.


Und wäre das keine Verletzung von grundlegenden Menschenrechten, wenn Dritte da die einfachen Leute so manipulieren bzw. gegen andere aufstacheln, á la „Begründung: Das ist der Wille JEHOVAS“ (nach dem Mosaischen Gesetz und Verdrehung bestimmter Aussagen im „NT“), dass ihre Familien dann von Heute auf Morgen in Brüche gehen?
Oder was meinst du dazu?

Zitat
Die Sünder, die in Markus erwähnt werden, sind 'Sünder' der damaligen gesellschaftlichen Regeln gewesen. Beispielsweise durch Tätigkeiten, die bei den Juden verpönt und verachtet wurden. Heute würde man sie nicht als Sünder einstufen, nur eben generell in der Hinsicht, dass alle Menschen Sünder sind.


Nicht nur – vgl. z. B. Luk 7:39. Im Stammbaum JESU erwähnte Rahab, die war eine Prostituierte Heidin…
Da waren auch Leute dabei, welche kein gutes Lebenswandel hatten. Etwas, für was bei den „ZJ“ Ausschluss mit totaler Ächtung auf dem Programm steht.


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#473 von Kostak , 06.09.2023 13:01

Mit welchem Recht?

Das kannst du dir doch denken.

Du wirfst quasi dem Wolf vor ein Wolf zu sein.

Du kannst einzig warnen, laß dich nicht mit Wölfen ein.

Die Sache mit den Menschenrechten verstehst du grundsätzlich nicht. Böse Taten sind nicht per se gegen die Menschenrechte.

Aber das erläutere ich jetzt nicht noch mal.

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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#474 von Jurek , 06.09.2023 16:49

Zitat
Mit welchem Recht?


Na ja, jedenfalls nicht (immer) mit dem Recht, welches aus der Bibel (durch Verdrehungen) abgeleitet wurde. …

Wenn ich im übertragenem Sinn „dem Wolf, ein Wolf zu sein“ vorwerfe, dann nur deswegen, weil Menschen können (und sollten) sich (zum „Schaf“) ändern.

Zitat
Du kannst einzig warnen, laß dich nicht mit Wölfen ein.


Wie meinst du das? Du schreibst viel zu knapp.
JESUS hat sich mit „Wölfen“ eingelassen.
Ich möchte betreffenden (im Grunde allen) „Wölfen“ helfen – wobei unklar ist, welche du meinst?

Zitat
Die Sache mit den Menschenrechten verstehst du grundsätzlich nicht. Böse Taten sind nicht per se gegen die Menschenrechte.


Warum nicht?
Wenn man Böses gegen andere durch Täuschung der Behörden etc. tut, und andere Menschen manipuliert und schädigt (was oft mit der Ausschlusspraxis bei den „ZJ“ geschieht), dann sollen da keine Menschenrechte der Opfer damit verletzt werden?
Erkläre es doch mal bitte.
Wann wären deiner Meinung nach da Menschenrechte verletzt?


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#475 von Kostak , 06.09.2023 17:10

Unsere Denkweisen sind grundsätzlich unterschiedlich.

Erklärungen bringen da nichts, außer in weiteren Kreisen des Unverständnisses zu enden.

Ich denke auch, ich habe mich klar ausgedrückt, trotz aller Kürze.

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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#476 von Jurek , 06.09.2023 18:38

Für dich ist es klar, was du gemeint hast ....


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#477 von Kostak , 06.09.2023 20:14

Klaro!

Was Täuschung und Manipulation von Menschen mit Menschenrechten zu tun hat, erschließt sich mir jedoch nicht. Es gibt kein Recht auf Nicht-Manipulation oder Nicht-Täuschung. Wenn Menschen dadurch zu Schaden kommen ist es eine Frage des Strafrechtes bzw. des Schadensersatzes. Aber auch nicht in jedem Fall, wenn sich nämlich Menschen freiwillig in solche Umstände begeben, die sich nachteilig für sie auswirken könnte. Menschenrechte sind davon nicht betroffen. Für dich scheint diese Begrifflichkeit unklar zu sein, sodass du sie mit eigenen Vorstellungen füllst.

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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#478 von Jurek , 06.09.2023 20:50

Zitat
Was Täuschung und Manipulation von Menschen mit Menschenrechten zu tun hat, erschließt sich mir jedoch nicht.


Weil den Unterschied macht das Ergebnis/Tragweite davon.
Irgendwas, wo Menschen nicht zu Schaden kommen, ist was anderes, als bei einer lebenslänglicher Strafe (Ausschluss), bei der man von nicht nur Freunden sondern auch eigener Familie geächtet wird (wo beide Seiten massiv darunter leiden).
Wo üble Nachrede betrieben wird. Wo Aufstachelung und Lügen sogar vor Gerichten zu massiven Schaden anderer führen. Wo manche psychisch damit fertig gemacht werden oder gar Selbstmord begehen…. Ob dabei und mehr, dann absolut keine Menschenrechte (Würde, Gewissen u. a.) verletzt werden?

Zitat
Es gibt kein Recht auf Nicht-Manipulation oder Nicht-Täuschung.


Ja, dazu hat man kein Recht (wo schwerwiegende Probleme zum Schanden anderer dabei entstehen).
Wenn Judenhass strafbar ist, warum nicht auch der „Abtrünnigenhass“?

Zitat
Wenn Menschen dadurch zu Schaden kommen ist es eine Frage des Strafrechtes bzw. des Schadensersatzes.


Art. 2, 16, 18, 19 der Menschenrechte. Werden diese Normen dabei nicht verletzt?

Zitat
Aber auch nicht in jedem Fall, wenn sich nämlich Menschen freiwillig in solche Umstände begeben, die sich nachteilig für sie auswirken könnte.


Dennoch ist das strafrechtlich. Beispiel:
Der Sohn hat einen schweren Autounfall und kann nur noch gespeicherte Nummer von Eltern wählen und sie damit anrufen. Diese „Rabeneltern“ aber wurden durch Dritte angewiesen, keine Anrufe von dem anzunehmen. Der Sohn stirbt dann in der Nähe des Elternhauses wegen unterlassener Hilfeleistung. Hätten Eltern sich informiert, hätte das Leben des Kindes noch gerettet werden können.
Auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Zitat
Menschenrechte sind davon nicht betroffen. Für dich scheint diese Begrifflichkeit unklar zu sein, sodass du sie mit eigenen Vorstellungen füllst.


Dann erkläre mir bitte die genannten Menschenrechte, ob diese hierbei nicht in Betracht kommen, und wenn nicht, dann warum nicht?
Zumindest schweizerischer Gericht hat die Ächtung bei den „ZJ“ als eine Art Mobbing definiert und das verurteilt. …


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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#479 von Kostak , 24.09.2023 18:21

Allein deine Aussagen zeugen von einem derartigen Unverständnis, dass eine Aufklärung unmöglich erscheint.

Gerichte hatten, wie ich schon schrieb, festgestellt, dass die Menschenrechte nicht betroffen sind und konkurrierende Rechte, wie beispielsweise Persönlichkeitsrechte gegenüber der Ausgestaltung der Regeln einer Religionsgemeinschaft, nicht zum Tragen kommen. Religionsfreiheit wird als hohes Gut angesehen und damit deren Glaubens-und Organisationsrechte als eigenständige und innere Angelegenheit betrachtet.
Nach deinem Erklärungsmuster wäre jede Ehescheidung mit der jemand nicht einverstanden wäre und bei der möglicherweise auch noch Kinder einem Partner zugewiesen werden , ein Verstoß gegen die Menschenrechte.
An diesem Beispiel siehst du, dass deine Konstruktion nicht schlüssig ist.

Die Menschenrechte bleiben erhalten, auch wenn jemand bei den ZJ ausgeschlossen wird. Das Ausschließen aus einer Gemeinschaft ist kein Akt gegen die Menschenrechte und auch deren Folgen nicht.

Dein Beispiel mit dem verunfalltem Sohn ist falsch, da keine Pflicht besteht anzunehmen bei einem Anruf könne es sich um einen Notruf handeln. Eine Schuld käme nur zustande, wenn man von dem Unfall wüßte und keine Hilfe holen würde. Allerdings zeigt es deine Denkweise, die sich (oft) in diesem Fall eine eigene Wirklichkeit schafft, die nichts mit der Realität zu tun hat.

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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#480 von Jurek , 24.09.2023 19:28

Zitat
Allein deine Aussagen zeugen von einem derartigen Unverständnis, dass eine Aufklärung unmöglich erscheint.


Bedeutet das, dass du nicht imstande bist mir einfach etwas zu erklären?
Denn was hat meine FRAGE:
Art. 2, 16, 18, 19 der Menschenrechte. Werden diese Normen dabei nicht verletzt?
mit „derartigen Unverständnis“ zu tun? Kannst du mir das bitte erklären?
Oder willst du davon nur ablenken? 😉

Zitat
Gerichte hatten, wie ich schon schrieb, festgestellt, dass die Menschenrechte nicht betroffen sind und konkurrierende Rechte, wie beispielsweise Persönlichkeitsrechte gegenüber der Ausgestaltung der Regeln einer Religionsgemeinschaft, nicht zum Tragen kommen.


Gerichte haben das auch nicht richtig (unzulängliche Beweise) beurteilen können (…)
Was die schreiben, ist z. T. unsinnig und das geht völlig an den Realitäten vorbei (darauf bin ich schon eingegangen).

Zitat
Religionsfreiheit wird als hohes Gut angesehen und damit deren Glaubens-und Organisationsrechte als eigenständige und innere Angelegenheit betrachtet.


Nicht aber, wenn sie Menschenrechte verletzten, wie z. B. Recht auf eigenes Gewissen und Meinung, wie auch Kontakt mit Kindern und Eltern…

Zitat
Nach deinem Erklärungsmuster wäre jede Ehescheidung mit der jemand nicht einverstanden wäre und bei der möglicherweise auch noch Kinder einem Partner zugewiesen werden , ein Verstoß gegen die Menschenrechte.


Auf was gründest du deine unzutreffende Aussage?
Bleibe mal bitte bei den FAKTEN. Tue nicht etwas erfinden, sondern zitiere mich und erkläre mir bitte, was ich falsches geschrieben haben soll, damit ich dich besser verstehen kann.
Denn mit dieser deiner Aussage, hilfst du mir überhaupt nicht.

Zitat
An diesem Beispiel siehst du, dass deine Konstruktion nicht schlüssig ist.


Nein, das sehe ich eben NICHT. Weil das DEINE und nicht meine Konstruktion ist.

Zitat
Die Menschenrechte bleiben erhalten, auch wenn jemand bei den ZJ ausgeschlossen wird.


Durch Dritte eingeordnete Ächtung und Familientrennung, obwohl die Familienmitglieder das von sich aus nicht wollen, das soll Menschenrechten entsprechen? Welchen denn?

Zitat
Das Ausschließen aus einer Gemeinschaft ist kein Akt gegen die Menschenrechte und auch deren Folgen nicht.


Ja, so allgemein geschrieben, wo es auch wo anders Ausschlüsse gibt, sicher nicht.
Aber im Speziellen (was ICH meine), wo ich NUR bei den „ZJ“ derart Ausschlüsse mit Folgen kenne und nirgendwo derart wo anders?

Zitat
Dein Beispiel mit dem verunfalltem Sohn ist falsch, da keine Pflicht besteht anzunehmen bei einem Anruf könne es sich um einen Notruf handeln.


Bei Ermittlungen der Polizei, wird es nachweisbar sein, dass der Sohn seine Eltern anrief (vielleicht mehrmals), welche in der Nähe waren, doch sie haben darauf nicht reagiert, und DESWEGEN (wegen unterlassener Hilfeleistung) würden sie belangt werden.
Normalerweise, wenn ein Kind die Mutter oder Vater mehrmals anruft, wäre davon auszugehen, dass da was wichtiges/ernstes sein kann.
Wenn die Eltern einfach die Anrufe des Kindes ignorieren, dann gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Oder nicht?
Was sind das für Rabeneltern!? 😪 Zumal das weder familiär-menschlich geschweige christlich ist!

Zitat
Eine Schuld käme nur zustande, wenn man von dem Unfall wüßte und keine Hilfe holen würde.


Sicher. Dennoch in so einem Fall, sucht die Polizei Schuldige, und was dazu beitrug, dass er einfach in der Nähe des Elternhauses einfach verblutete, wenn die Eltern bewusst mehrmalige Anrufe eigenen Kindes ignorierten. …
Meinst du, dass das einfach so respektiert und für gut befunden wird, was die Eltern taten?

Zitat
Allerdings zeigt es deine Denkweise, die sich (oft) in diesem Fall eine eigene Wirklichkeit schafft, die nichts mit der Realität zu tun hat.


Dann versuche bitte wenigstens du bessere Denkweise zu praktizieren und erkläre mir mal meine Frage, ohne mit derart Aussagen dazu auszuweichen. Dann könnte ich das besser verstehen.

Und bitte noch zu beachten: Eine Religionsgemeinschaft, wenn sie sich Christlich nennt, dann kann sie NUR dann christlich sein, wenn sie CHRISTUS genau nachfolgt.
Stimmst du dem zu.
Ansonsten ist sie nicht christlich und als eine Sekte, begeht sie Taten zum Schaden anderer Menschen.
Inwiefern folgt darin die LK-9 der „ZJ“ dem CHRISTUS nach mit ihren Ausschlüssen und Ächtungspraxis bei Christen, welche wegen Apg 5:29 ausgeschlossen wurden?
Auch bei dir: "Kein Anschluss unter dieser Nummer"?


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
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zuletzt bearbeitet 24.09.2023 | Top

   

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