RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#436 von Kostak , 27.01.2023 04:59

Zitat von Jurek im Beitrag #435
Danke Kostak für diese Informationen, zu denen ich meine Gedanken einflechten möchte:

Zitat
Im März 2021 erging in Belgien ein Urteil gegen die Aufforderung der Zeugen Jehovas sich mit ausgeschlossenen Mitgliedern zu treffen und diese zu meiden, welches als Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass eingestuft wurde.

Schlechte Formulierung.
Diskriminierung zwar sehr wohl, aber nicht „Aufstachelung zum Hass“. Sowas kann gar nicht Durchgehen.
Auch wenn es durchaus vorkommt, dass manche „ZJ“ Ehemalige hassen (zur Erinnerung: Mich wollte der Mann von der Frau – beide „ZJ“ – sogar bei der Polizei anzeigen (…), weil ich beim Vorbeigehen der Frau gesagt hatte „guten Tag“. Die haben regelrecht Wut auf mich..). Das sind dann schon m. E. fast „Fanatiker“…
Aber an denen kann man nicht DIE „ZJ“, geschweige JW.ORG messen. Die tun nicht zum HASS gegen „Abtrünnige“ aufstacheln, und wenn in gewisser Weise doch, dann meinen die mit „Hass“ was anderes als man üblich darunter versteht = vgl. Psalm 97:10. Man soll darin das Böse hassen, nicht die Menschen.
Aber dennoch machte und macht die WTG/JW.ORG eine sehr pauschale und kritische „Hetze“ gegen Ehemalige, wo diese pauschal als „Helfer Satans“ und mit anderen Umschreibungen zu Unrecht beurteilt werden.



Das ist auch die Logik der Bibel. Es gibt die Guten und die Bösen in Gottes Augen. Die Bösen werden entsprechend charakterisiert und letztlich sogar vernichtet. Was sich also in den Religionsgemeinschaften widerspiegelt, ist die Lehre von gut und böse. An vielen biblischen Beispielen wird dies klargemacht.

Zitat


Zitat
Kritisiert wurde von den Berufungsrichtern, dass die strafrechtliche Untersuchung fehlerhaft durchgeführt wurde und lediglich ehemalige verärgerte Zeugen Jehovas und Gegner befragt wurden. Ein eklatanter Verfahrensfehler, der nur zustande kommen kann, wenn möglicherweise Voreingenommenheit der Richter besteht, wie dies häufig zu beobachten ist.


Richter sollen unparteiisch und objektiv sein. Sind aber leider nicht immer…
Aber auch die Ehemaligen „ZJ“ sind meistens genauso nicht immer fair/objektiv, wie die Aktiven.
Gefühlsregungen sind bei fairer und sachlich-objektiver Beurteilung fehl am Platz.

Dennoch darf man nicht nur eine der Parteien zu Wort kommen lassen, sondern beide.
Die angeblichen „Gegner“ (wie z. B. ich), sollen angehört werden und derer Anliegen untersucht werden. Zumal (wie es scheint) die JW.ORG-Vertreter dabei auch recht wenig Durchblick haben.

-(Fortsetzung folgt)-




Ich denke, du bist mehrmals angehört worden. Worum es bei deinem Prozess ging weiß ich nicht. Aber da du was von DSGVO schriebst, hatte es wohl damit zu tun, was aber eben keine inhaltliche Auseinandersetzung wegen Lehrfragen bzw. internen Verhaltensweisen ist.

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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#437 von Jurek , 27.01.2023 05:07

Fortsetzung zum Beitrag #432

Zitat
Das Berufungsgericht stellte klar, dass die kollektive Religionsfreiheit religiöser Organisationen geschützt ist


Wenn sie eine weltlich anerkannte Religionsgemeinschaft ist, dann genießt sie einen gewissen Schutz. D.h. aber, keine „Narrenfreiheit“, da auch sie muss sich nach weltlichen Gesetzen richten.
Nichtsdestoweniger würden auch die Einzelglieder auch staatlichen Schutz, als Staatsbürger jeweiligen Landes besitzen, und sind nicht der Willkür des Vereins ausgeliefert.

Zitat
und nach einstimmiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) das Recht umfasst, Mitglieder auf Grundlage der eigenen religiösen Lehren und Kriterien der Organisation auszuschließen.


Das ist klar, weil jeder Verein welcher weltlich anerkannt ist, wird auch weltlich beurteilt. Und da kann die Führung des Vereins irgendeinen Mitglied oder Mitglieder über verschiedene Verfahren (wie Abstimmung, Rechtskomitees u.s.w.) wem aus dem Verein ausschließen.
Auch Beichtgeheimnis einer religiösen Organisation muss gesetzlich bewahrt werden, wenn dieser keine kriminelle Vergehen beinhaltet.

Das bezieht sich also n u r auf weltliche Regelungen, da auch der EGMR beurteilt das nicht nach BIBLISCHEN Richtlinien sondern nur nach derer allgemeiner geltender Rechtslage für Menschenrechte.

Von daher ist hier schon ein Widerspruch zwischen dem EGMR mit weltlichen Richtlinien, und der BIBEL, nach GOTTES Richtlinien.
Ergo: Weltlich ist beliebiger Ausschluss von Führung der Gemeinschaft nach derer eigenen Regeln zulässig, ABER die JW.ORG behauptet, dass sie keinen oberen Führer hat, sondern ihr Führer ist JESUS. Und das ist das Problem hierbei.
Würde die JW.ORG auch intern klar machen, dass sie nicht nach JESU, sondern nach eigenen Regeln des Vereins wen ausschließt, dann wäre das ganz was anderes.

Zitat
Bekräftigt wurde dabei, dass die Religionsfreiheit auch das Recht einschließt, den Anhängern mitzuteilen, wer zur Gemeinschaft dazu gehört und wer nicht und die Richtlinie von Jehovas Zeugen zu diesen Bekanntmachungen daher ebenfalls geschützt ist.


Damit wird das alles nur weltlich beurteilt, womit die natürlich Recht dazu haben. Aber von welcher Relevanz ist das bei Glaubensfragen?

Wo ist dabei aber der Schutz dieses Vorgehens, nach der BIBEL, was hier zu entscheiden und entscheidend wäre? Denn die Ausgeschlossenen wie Jurek, beziehen sich hier auf die Aussagen der JW.ORG in Bezug auf die BIBEL.

Damit ist auch die oberste Instanz wie EGMR, für religiöse Angelegenheiten, nicht zuständig und damit derer Aussagen in diese Richtung auch irrelevant, da sie bei genaueren Untersuchung und Praxis bei den „ZJ“, im Widerspruch zur JESU Lehren stehen.
Darüber hinaus nachweisbar, werden von der JW.ORG auch falsche/unrealistische Angaben vor Gerichten gemacht.


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#438 von Jurek , 27.01.2023 05:43

Hallo Kostak

Zitat
Das ist auch die Logik der Bibel. Es gibt die Guten und die Bösen in Gottes Augen. Die Bösen werden entsprechend charakterisiert und letztlich sogar vernichtet. Was sich also in den Religionsgemeinschaften widerspiegelt, ist die Lehre von gut und böse. An vielen biblischen Beispielen wird dies klargemacht.


Das ist richtig.
Was aber nicht richtig ist, dass die JW.ORG den „JEHOVA“ spielt, als der „Kanal“ und „Nebenvermittler“ GOTTES! SIE bestimmt wann und was Gut ist und was Böse ist, und was wann „Jehova“ sagt,und wann nicht. Und das ist aber oft falsch! Und dazu muss kein Außenstehender das beurteilen, sondern derer Geschichte beurteilt das, wenn die WTG/JW.ORG diese einstigen Lehren „von Jehova“, später wieder korrigiert, nicht selten auch ins Gegenteil verdreht. Und das Gewissen Einzelner unterdrückt und sie erpresst…
In solchen Fällen ist das Vergehen gegen GOTT (welchen sie immer wieder korrigieren muss, da davor hieß es vor lauter Scheidemut, dass nicht die Leitung der „ZJ“ das so sagt, sondern „JEHOVA“!). Und das Vergehen gegen andere Christen, welche schon vor der LK richtige Erkenntnis hatten, aber als die „Bösen“ und „Satanshelfer“ ausgeschlossen wurden.
Und indem man absolutes Kontaktverbot ausspricht (Bibel macht das nicht!), wird das alles verschwiegen und unter Teppich gekehrt. Denn es wäre für JW.ORG ihr eigenes Image sehr schlecht, wenn es rauskäme, dass man Christen wegen richtige Erkenntnis ausgeschlossen hat (späteres neues „Licht von Jehova“), wo doch NUR die LK als „Kanal“ dieses ausschließliche Privileg dazu haben kann die Wahrheit zuerst zu erkennen, denn nur dann passt das zu Mat 24:45 bis nur V.47.

Zitat
Ich denke, du bist mehrmals angehört worden. Worum es bei deinem Prozess ging weiß ich nicht. Aber da du was von DSGVO schriebst, hatte es wohl damit zu tun, was aber eben keine inhaltliche Auseinandersetzung wegen Lehrfragen bzw. internen Verhaltensweisen ist.


Weißt du nicht? Ich habe dir erklärt das mit „Schlechter-Aprilscherz-WT“…
Ich habe keine schwere Sünden nach der BIBEL getan! Deswegen will ich von JW.ORG die Antwort auf die Frage, was ich da bereuen soll, was die als Vorbedingung setzt…

Bei DSGVO habe ich (ohne Rechtsbeistand) natürlich verloren gegen die JW.ORG.
Denn worum da es gibt und in dem Fall ich erst im Nachhinein so sehe, dass der Richter auch Recht hatte, das was mein Begehren angelangt, also die Einsicht in die Unterlagen zu bekommen, welche bei meinem Ausschluss angefertigt wurden und sich im Besitz der Heimatversammlung befinden, abzulehnen.
Weil aus meiner Sicht habe ich das Recht auf genaue Begründung meines Ausschlussurteils nach rein biblischen Normen und nicht WT, und das aufgrund genauer SCHRIFTLICHER Anklage, damit ich überprüfen kann, ob diese Anklageschrift auch keine falsche Angaben führt. Das wird immer von der JW.ORG mir untersagt, weil das Schweigepflicht unterliegt…
Da besteht also keine Revisionsmöglichkeit! Und im Gegenzug der Ablauf (nicht persönlich sondern per Internet) bei den Richter, da kann man sich kaum was Besseres vorstellen, wie da abgelaufen ist. Ich wurde über alle Vorgänge informiert und was die JW.ORG-Vertreter dem Richter schieben. War alles transparent und für mich dann gut übersichtlich und verständlich. Und warum können die Weltlichen das, was die JW.ORG nicht tun will, weil sie was zu verschleiern haben!?

Die JW.ORG hat das sehr schlau eingefädelt, damit das vor Gericht standhält: Die haben (analoge) Papiere in einem verschlossenem Kuvert und keine digital verarbeitete Daten.
Die einzigen Daten welche sie digital über mich führen ist Name, wann getauft und wann ausgeschlossen, und Grund für den Ausschluss ist NUR „Titus 3:10“ und das war’s!
Und das haben die mir paar mal mitgeteilt aber waren dazu nicht bereit mir in Verbindung dessen (Titus 3:10) und den angefertigten damals Protokollen, mir genauere Begründung zu geben, weil sie, wie JW.ORG-Vertreter, mir wiederholt mitteilten, (wegen „Beichtgeheimnis“) das gar nicht kennen.
Und Richter hat das nur so bestätigt, dass das so (nach DSGVO) in Ordnung ist.
Da ging es um nichts anderes.

Aber aus religiöser = Biblischer Sicht, ist das FALSCH. Genauso (und deswegen bringe ich das wegen Russland) wie die JW.ORG dann selber mal reagieren würde, wenn in Russland alles völlig geheim (wegen „Beichtgeheimnis“) alles abgelaufen wäre, in Verbindung mit derer Verbot, sondern dann Aussagen gegeben worden wären, die das alles verschleiern, und die „ZJ“ NICHTS schriftliches als Beweis in der Hand hätten, um damit selber vor Europäischen Gerichtshof zu rennen und ausposaunen, welches Unrecht denen passiert ist (ohne zu realisieren, welches auch sie anderen verursachen bzw. zufügen)…


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#439 von Kostak , 27.01.2023 06:35

Was schreibst du bloß für einen Mist?

DU hattest den ZJ vorgeworfen rechtsstaatliche Prinzipien wie beispielsweise bestimmte Menschenrechte nicht zu beachten. Menschenrechte sind weltlich aufgestellte Regeln.

Nun wird vom obersten zuständigen Gericht festgestellt dass dies nicht stimmt. Dann schwenkst du plötztlich auf eine biblische Beurteilung um.

Aber gerade die biblische Beurteilung ist, wie auch vom Gericht festgestellt, eine innere religöse Angelegenheit, wie sie von den ZJ bestimmt wird und ihrem Bibelverständnis entspricht.

Das behauptest du, wieder besseren Wissens, dies sei alles falsch. Nein, das kann nicht falsch sein, es ist nur nicht DEINE Auffassung einer biblischen Anwendung.

Nur hat dein Bibelverständnis überhaupt keine Relevanz für andere. Und genau das ist das Problem, du wolltest deine Bibelauffassung in die ZJ-Gruppe hineinbringen und das Recht behaupten, du dürftest diese gegenteiligen Ansichten vertreten. Nein, sagt das Gericht, ein Dissens muß nicht zugelassen werden. Klare Ansage. Es handelt sich nicht um eine liberale Allerweltsveranstaltung wo jeder glauben kann was er möchte. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Glaubensgemeinschaft. Du liegst also völlig verkehrt mit deinen Ansichten, die einzig dazu dienen soll die ZJ schlecht zu machen, damit du Recht behälst.

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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#440 von Jurek , 27.01.2023 07:43

Zitat
Was schreibst du bloß für einen Mist?
DU hattest den ZJ vorgeworfen rechtsstaatliche Prinzipien wie beispielsweise bestimmte Menschenrechte nicht zu beachten. Menschenrechte sind weltlich aufgestellte Regeln.


Wo konkret ist von dem was ich geschrieben habe, dieser „Mist“ auszumachen?
Wie ich schon bei dem von dir gemeinten „Mist“(?) geschrieben habe, muss sich eine staatlich anerkannte religiöse Organisation, welche genauso wie jeder einzelne Staatsbürger auch, welche unter Staatlichem Schutz stehen, dennoch gegenüber bestimmten staatlichen Verordnungen und Gesetzen unterordnen. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar.
Da genießt keiner davon und dabei, eine absolute Narrenfreiheit! Da gibt es Einschränkungen! Du tust aber so, als ob diese gar nicht gebe.

An allgemeine Menschenrechte sind alle Bürger und Organisationen gebunden!

Und das soll dieser „Mist“ sein?
Oder konkret bei welchem Punkt?

Zitat
Nun wird vom obersten zuständigen Gericht festgestellt dass dies nicht stimmt. Dann schwenkst du plötztlich auf eine biblische Beurteilung um.


Das stimmt nicht, von wegen „plötzlich“!
Das ist IMMER schon seit Anfang an, dieser ausschließlicher Punkt dabei!
Da gelten staatliche Regeln nach der Bibel (Röm 13:1ff) UND für Christen auch und vor allem BIBLISCHE Regeln.
Und diese dürfen nicht miteinander in Konflikt kommen. Wenn aber dazu kommt (auch das kommt doch nicht immer vor, wie du das offenbar hier missverstehst), dann gelten Christen in solchen Fällen die BIBLISCHEN Regeln, vor den weltlichen.
Christen können sich nur dann auf Staatliche Hilfe berufen, wenn das im Einklang mit der Bibel steht!
Also keine Schwarz/Weiß-Malerei, wie du das offenbar hier machst.

Zitat
Aber gerade die biblische Beurteilung ist, wie auch vom Gericht festgestellt, eine innere religöse Angelegenheit, wie sie von den ZJ bestimmt wird und ihrem Bibelverständnis entspricht.


Dieser Fall zeigt, dass das eine WELTLICHE Regel ist, welcher aber mit BIBLISCHER (geschweige den Behauptungen der JW.ORG dazu) dann in Konflikt kommt!
Denn NACHWEISBAR sind nicht alle Regeln der JW.ORG, biblische Regeln!
Und in diesem bestimmten Fall, trotz Rechtsprechung des weltlichen Gerichtes, muss ein Christ, dem widersprechen! (Apg 5:29)

Zitat
Das behauptest du, wieder besseren Wissens, dies sei alles falsch.


Gegen welches „besseren Wissens“? Erkläre es bitte.
Mein Wissen ist, dass du mich hierbei gründlich missverstehst.

Zitat
Nein, das kann nicht falsch sein, es ist nur nicht DEINE Auffassung einer biblischen Anwendung.


Welche BIBLISCHE Anwendung wurde dabei von den „ZJ“ zu Recht angewendet? WELCHE? Darauf habe ich bis heute keine biblische Antwort bekommen, welche auf überprüfbaren Fakten gestützt wäre.

Zitat
Nur hat dein Bibelverständnis überhaupt keine Relevanz für andere.


Für mich (und andere Opfer der WTG) schon!
Jeder „ZJ“ wäre m. E. ein Heuchler, der behauptet sich nach der Bibel zu orientieren und Liebe und Hilfsbereitschaft zu praktizieren, wie niemand anderer auf der Welt, aber die sind nicht fähig noch bereit (durch Doktrin der WTG/JW.ORG) mir meine „schweren Sünden“ anhand der Bibel zu erklären, damit ich weiß, was ich zu bereuen habe. Denn ich weiß anhand der Bibel das NICHT!
Wo ist da bei diesen „ZJ“ der biblischer Geist der liebevollen Hilfsbereitschaft, bei all derer Aussagen von wegen „Guter Hirte“, und dass man sich wegen Hilfe an Älteste wenden kann… Theorie ja, aber ich meine in der reellen PRAXIS!

Zitat
Und genau das ist das Problem, du wolltest deine Bibelauffassung in die ZJ-Gruppe hineinbringen und das Recht behaupten, du dürftest diese gegenteiligen Ansichten vertreten.


Das ist eine unbegründete Unterstellung, die den Tatsachen im Sinne von Titus 3:10 überhaupt nicht entspricht!
Wo sind die Beweise dafür, dass das so war? Das Frage und bettle ich um Antwort die Verantwortlichen der „ZJ“, aber sie geben mir die nicht, da sie keine haben! Das ist schließlich ein „Beichtgeheimnis“, und ich weiß nicht, wer da wem was wann gebeichtet hätte.

Was aber ganz normal wäre, das habe ich mal schon hier nicht zum ersten Mal mit einer Familie verglichen. In einer gut funktionierender Familie ist ganz anders als bei einer, wo der Vater ein Despot ist, der alle aus dem Haus davonjagt, der nicht seiner Meinung ist, obwohl diese nicht immer richtig ist.
Was soll man von so einer Familie halten, wo niemand eigenes Gewissen und Meinung einfach haben und besprechen darf?

Aber die „ZJ“ wissen nicht einmal, was „Lehren“ bedeutet!
Ich hatte nie wem da was gelehrt!
Wo aber nur ehrliche Meinungen und Fragen nicht erlaubt sind, da kann nicht der Geist GOTTES wirken, da dort sind dann Heuchler (anders sein, aber nach außen anders tun).

Zitat
Nein, sagt das Gericht, ein Dissens muß nicht zugelassen werden. Klare Ansage. Es handelt sich nicht um eine liberale Allerweltsveranstaltung wo jeder glauben kann was er möchte. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Glaubensgemeinschaft.


Von daher auch Gerichtsentscheidungen in solchem Punkt, sind für Christen irrelevant, da man im Gegensatz zu der Behauptung der JW.ORG, hat sich (ich) bei der Wassertaufe nicht dieser Organisation hingegeben, sondern NUR JEHOVA und JESUS!
Und was Apg 5:29 widerspricht, kann ein Bibelorientierter Christ mit seinem Gewissen und Verantwortung vor GOTT, nicht akzeptieren, egal ob das von der JW.ORG oder welchen auch immer Gerichten kommt!

Zitat
Du liegst also völlig verkehrt mit deinen Ansichten, die einzig dazu dienen soll die ZJ schlecht zu machen, damit du Recht behälst.


Das ist völlig falsch, zumal ich schon sehr oft wiederholte, dass es dabei nicht um Menschenwillen, sondern GOTTES-Willen geht. Dem möchte und muss ich mich als Christ unterstellen.
Und jeder für sich selbst (Röm 14:12) muss vor GOTT Rechenschaft geben, und nicht dann vor JESUS sich damit rechtfertigen, immer brav, wider eigenes Gewissen, das befolgt zu haben, was der selbsternannter „Kanal Jehovas“ verkündet hat. Denn dann ist das eine Sekte im negativen Sinn, und keine CHRISTLICHE Gemeinschaft. Und dann muss ICH mich vor CHRISTUS verantworten. Und ich möchte CHRISTUS gefallen und Ihn folgen, weil ich ein CHRIST bin.
Also DAS macht es aus, wo ich natürlich eine Verantwortung vor CHRISTUS trage. Und daran liegt es, und nicht an dem, was du da daher schreibst, ohne dem geringsten Nachweis für derart Beschuldigung/Unterstellung.

Da könnte man den Satz von dir daher umändern in:
Du liegst also völlig verkehrt mit deinen Ansichten, die einzig dazu dienen soll, mich schlecht zu machen, damit du Recht behältst.


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#441 von Kostak , 27.01.2023 15:26

Es macht keinen Sinn weiter mit dir zu diskutieren.

Du verdrehst alles wie es dir recht ist.

Du bist mit Sicherheit kein Opfer der ZJ, es ist genau umgekehrt.

Ich empfinde es auch als glatte Unwahrheit du wüßtest nicht, warum du ausgeschlossen wurdest. Natürlich weißt du das!

Die ZJ wollen ihre Einheit und ihren Glauben rein erhalten, das bedeutet, dass sie abweichende Lehren ihrer Mitglieder nicht zulassen.

Aber das weiß man auch und ist nichts Neues.

Querulanten werden daher nicht geduldet.

Ob du die ZJ für biblisch hälst oder nicht spielt doch gar keine Rolle. Du bist weder Sprecher Gottes noch hast du die Befugnis ihnen sagen zu wollen, was sie deiner Ansicht nach anders machen müßten.

Für dich ist das Tor geschlossen. Für immer! Das hast du dir einzig allein zuzuschreiben.

Dies ist auch mein letzter Kommentar zu diesem Thema. Es reicht! Man kann nicht diesselbe Sache hundertmal durchkauen und dies vor allem nicht wenn sich jemand argumentativ so windet wie du und immer Recht behalten möchte. Dazu sind Diskussionen nicht vorgesehen, wenn sie konstruktiv bleiben sollen. Ich habe schon weitaus mehr geschrieben als ich wollte, obwohl ich weiß, das dies nichts nützen wird.

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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#442 von Jurek , 27.01.2023 18:42

Zitat
Es macht keinen Sinn weiter mit dir zu diskutieren.


Wie soll man es besser verstehen, wenn man nicht über das Betreffende diskutiert?
Nur in Sekten wie bei den „ZJ“, sind differenzierte Auseinandersetzungen mit Themen nicht erwünscht.

Zitat
Du verdrehst alles wie es dir recht ist.


Was man nicht begründet, hat wenig bis keinen Nutzen.
(Ich bin auch kein Hellseher).

Zitat
Du bist mit Sicherheit kein Opfer der ZJ, es ist genau umgekehrt.


Inwiefern soll JW.ORG (da die „ZJ“ mich ohnehin meiden) denn durch mich ein Opfer sein?
Bitte behaupte nicht etwas, was du nicht begründen kannst/tust. Sonst ist das nur eine Behauptung ohne Wahrheitsgehalt.

Zitat
Ich empfinde es auch als glatte Unwahrheit du wüßtest nicht, warum du ausgeschlossen wurdest. Natürlich weißt du das!


Man soll diese Aussage (wie ich das doch beschrieben habe) ergänzen!
Denn du verfälscht das, wenn du das nur so schreibst und dem deine Sicht zuräumst, ohne mich ggf. diesbezüglich zu befragen.
Ich habe mehrmals den „Schlechter-Aprilscherz-WT“ in dem Zusammenhang erwähnt, wie auch daraus zitiert und genaue Gründe genannt!
Was ich aber nicht weiß (und darum geht es hier!), aus welchem BIBLISCHEN Grund ich ausgeschlossen wurde, und welche schwere Sünde ich nach der BIBEL denn getan habe!? Verstehst schon was ich mit Bibel und biblisch meine?
Merkst du dabei nicht den Unterschied zu deiner Aussage?

Denn aber nochmals: Was geht mich die wandelbare Dogmatik der WT-Organisation an, als ob ich mich dieser Organisation hingegeben hätte und ihren Willen zu tun (was die JW.ORG-Vertreter tastsächlich behaupten, dass das mit der Wassertaufe erfolgte. Das ist aber falsch!).
Fehlerhafte Menschengebote interessieren mich recht wenig! Verstoß gegen diese, ist aber eine christliche Pflicht! = Apg 5:29! Und du weißt das nicht?
Oder liest du das zum ersten Mal, was ich hier schreibe (bei meinen vielen Wiederholungen)?

Zitat
Die ZJ wollen ihre Einheit und ihren Glauben rein erhalten, das bedeutet, dass sie abweichende Lehren ihrer Mitglieder nicht zulassen.


Das stimmt. Aber von welchem Wert/Nutzen ist so eine Einheit und ihr Glauben, wenn das in bestimmten Punkten der Bibel nicht entspricht?
Auch nicht weil ich das so meine (als ob nur ich das meinen würde), sondern derer eigene Geschichte bestätigt das!

Und weißt du nicht (AT-Propheten, JESUS, Apostel, Urchristen, Reformatoren…) dass wahre Christen sich immer zu den Falschlehren GEGEN gestellt haben!? (1.Joh 4:1)
Es ist doch christliche Pflicht nicht blind bei allem mitzumachen, was die „ZJ“ so lehren, und später müssen sie sich (im Prinzip „Jehova, der einst das offenbarte“) darin korrigieren, weil es eben falsch war. Aber das diente davor als Ausschlussgrund!

Zitat
Aber das weiß man auch und ist nichts Neues.


Aber das was ich dazu schreibe scheint dir ganz was Neues zu sein, obwohl ich das öfter wiederhole.

Zitat
Querulanten werden daher nicht geduldet.


Die Frage ist, aus welcher Perspektive heraus sind diese?
Soll man menschlichen Maßstab anwenden (WT-Literatur), oder den GÖTTLICHEN aus der Bibel?
Ich wende den GÖTTLICHEN an, was natürlich zu Differenzen führt, wenn andere Leute fehlerhafte Menschensatzungen aufstellen, derer man folgen muss, sonst Ausschluss und Ächtung.

Zitat
Ob du die ZJ für biblisch hälst oder nicht spielt doch gar keine Rolle.


Für die „ZJ“ sollte eine Rolle spielen, ob sie mehr ihrer Organisation, als wahrem JEHOVA glauben.

Zitat
Du bist weder Sprecher Gottes noch hast du die Befugnis ihnen sagen zu wollen, was sie deiner Ansicht nach anders machen müßten.


Nein, ich bin nicht ein direkter Sprecher GOTTES wie die, welche sich anmassen als „Kanal Jeh.“ aufzutreten,.
Aber ich habe Befugnis von GOTT (Mat 28:20; Jek 5:19,20 u.s.w.), mit allen Menschen zu sprechen, wo diese aus der JW.ORG dabei keine Ausnahme bilden.

Zitat
Für dich ist das Tor geschlossen. Für immer! Das hast du dir einzig allein zuzuschreiben.


Meinst du, dass ich Apg 5:29 beiseite hätte schieben sollen und lieber blind Menschen folgen sollen, wie diese „Richter“ über mich, das von mir erwarteten?
Soll ein CHRIST deiner Meinung nach so tun?

Zitat
Dies ist auch mein letzter Kommentar zu diesem Thema. Es reicht! Man kann nicht diesselbe Sache hundertmal durchkauen und dies vor allem nicht wenn sich jemand argumentativ so windet wie du und immer Recht behalten möchte.


Wenn man an Fakten interessiert ist, sollte man darüber diskutieren, denn du missverstehst mich. Also bestände Bedarf, welchem man sich stellen müsste – von beiden Seiten,
Es geht auch nicht darum, dass ich „immer Recht behalten möchte“, sondern um die Betrachtung der Sache, wie auch konkreter Vorlage der Argumente dazu, und/um ggf. Korrekturen vornehmen.

Zitat
Dazu sind Diskussionen nicht vorgesehen, wenn sie konstruktiv bleiben sollen.


Dann solltest du mehr konstruktiv werden.
Man kann nicht Schlechtes gut nennen und umgekehrt.
Aber man soll nicht auch so wie du tun, indem du gleich davonläufst, obwohl du nicht wirklich bestimmte Dinge ausdiskutieren willst, welche du missverstehst.
Ich halte konstruktive und konspirative Diskussionen für wichtig. In verschiedenen Bereichen unseres Lebens.

Zitat
Ich habe schon weitaus mehr geschrieben als ich wollte, obwohl ich weiß, das dies nichts nützen wird.


Wenn man nicht bereit ist Nutzen daraus zu ziehen als nur unsachlich einfach ohne Begründung zu widersprechen, dann ist das nicht sehr hilfreich.
Ich möchte helfen, untersuchen, korrigieren…, denn das ist auch christliche Pflicht, sich und anderen (gemeinsam) zu helfen. Deine eher nicht?


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#443 von Edelmuth , 27.01.2023 21:47

Zitat von Jurek 442
Wenn man nicht bereit ist Nutzen daraus zu ziehen als nur unsachlich einfach ohne Begründung zu widersprechen, dann ist das nicht sehr hilfreich.


Da hast du recht. So lange man dich in der Versammlung nicht ernst nimmt, kannst du reden, wie und was du willst. Nur jene, die ein überwältigendes Maß an Autorität für sich beanspruchen, lehnen eine Begründung ihrer Argumente ab, weil sie meinen, Kraft ihres Amtes stets im Recht zu sein. Eine Begründung sehen sie als unnötige Rechenschaft ihrer Überlegungen an.

Unser Herr Jesus sah das nie so. Liebevoll hat er sich um die Kleinen gekümmert und Ihnen die Dinge immer wieder liebevoll erklärt.
Wir sollten uns ein Beispiel daran nehmen.

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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#444 von Jurek , 28.01.2023 04:33

Danke Edelmuth für deine Gedanken dazu.
Abgesehen von den „ZJ“, ist auch hier für mich problematisch der Kritik von Kostak zu folgen, wenn dazu keine sachlichkonkrete Begründung mir genannt wird. Und auf nachfragen kommt nichts.

Bei den „ZJ“ ist es so, dass die über die Katholische Kirche meinen, dass diese neben der Bibel, als primäre Vorgabe den Katechismus und die Lehren/Bräuche/Traditionen der Kirche oft vor denen der Bibel vorausstellt.
Aber bei den „ZJ“ kann ich das auch beobachten, so wie der Kostak das schrieb, dass sie als eigenständiger Verein, sich anmaßen ihre EIGENE Regeln aufstellen und verfolgen wollen, aber behaupten, dass „Jesus ist unser Herr“. Wie passt das zusammen!? Das widerspricht sich!
Und daran liegt das Problem.

Echte christliche Gemeinschaft soll nicht EIGENE Regeln vor den Regeln des Wortes GOTTES aufstellen!
Eines davon ist, dass derer EIGENE Regel mit Verstoßung und Ächtung anderer, mit derer aufrichtigem Gewissen vor JEHOVA, pauschal („alles einheitlich“) anwendet, was aber mit der BIBEL nichts zu tun haben!
Damit stellen sie selber ihre eigene Vereinsmaßstäbe über die BIBEL, obwohl sie das bei anderen kritisieren.

Sie haben die Zeit der Welt um Christen zu „verurteilen“, aber keine Zeit um echte Seelsorge zu betreiben, auch wenn die von „Seelsorge“ schreiben.
Lieber kritisieren und davonlaufen, anstatt dran zu bleiben und gutwollend helfen was zu verstehen.

Was Kostak nicht verstanden hat, ohne mich danach zu fragen (obwohl ich das hier schon sehr oft wiederholte), dass ist natürlich weiß, aus welchen Grund die mich ausgeschlossen haben, was ich hier schon beschrieben hatte. Aber wenn die behaupten was von „schwerer Sünde gegen Jehova“, dann davon weiß ich NICHTS! Derer eigene Regeln interessieren mich weniger als Christen, sondern die christliche Regeln.
Also ich weiß NICHT, aus welchem BIBLISCHEN Grund die mich ausgeschlossen haben, und welche soo schwere Sünde ich denn gegen JEHOVA begangen hätte, was die mir zu lasten legen. Nur weil ich praktisch Apg 5:29 anwende, soll das diese SCHWERE Sünde gegen JEHOVA sein? Ich MUSS es aber wissen und verstehen, um bereuen zu können.
Apg 5:29 werde ich als Christ nicht bereuen, weil das keine schwere Sünde ist, sondern christliche Pflicht!

Und wenn ich das noch 100x schreibe, kommt das nicht an. Weil man eben zu oberflächlich miteinander kommuniziert!
Dass nach Joh 6:60ff im Grunde wohl alle Jünger die JESUS nachfolgten (bis auf die Apostel), Ihn verlassen haben, liegt eben an mangelnder Kommunikation.
Das ist m. E. die Wurzel des Schlechten.

Deswegen ob heute etliche das besser machen würden als die vor 2000 Jahren aus Joh 6:60ff, daran zweifle ich. Die sind einfach zu oberflächlich, und statt Kontroverses zu besprechen und die Sachen zu untersuchen, tun sie einfach das oberflächlich ablehnen und kritisieren …

Ja, an JESUS sollen wir uns Beispiel nehmen. 👍


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#445 von Edelmuth , 28.01.2023 08:42

Zitat von Jurek 444
Damit stellen sie selber ihre eigene Vereinsmaßstäbe über die BIBEL, obwohl sie das bei anderen kritisieren.


Sie machen genau das Gegenteil von dem, was sie reden und fordern

Der Sklave behauptete bisher, dass die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts Gemeinschaft mit Satans politischem System bedeutet. Inzwischen rühmen sie sich ihrer Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und der Gleichstellung mit anderen Kirchen, ohne ihren Sinneswandel zu begründen. Sie ahnen nicht, wie recht sie haben, denn damit zählen sie zu Babylon der Großen und werden von Jehova vernichtet.

Sie rühmen sich, dass bei ihnen alles aus Spenden fingiert wird.
Inzwischen prahlen sie damit herum, dass sie ihre staatlichen Zuschüsse zweier skandinavischer Länder vor weltlichen Gerichten erstreiten könnten, ohne ihren Sinneswandel zu begründen.

Es gäbe noch viele Beispiele zu berichten.

Ede

 
Edelmuth
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#446 von Jurek , 28.01.2023 09:16

Zitat von Edelmuth
Der Sklave behauptete bisher, dass die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts Gemeinschaft mit Satans politischem System bedeutet.


Das kenne ich (noch) nicht.
Was ich aber kenne, dass die JW.ORG sehr oft mit Zweierleimaß misst.
Und wenn sie sich nur irren würde (wer irrt sich nicht, oder was missverständlich formuliert), dann wäre das was anderes. Aber es geht darum, was daraus entsteht, wenn sie immer in Namen GOTTES (mit dessen Autorität) spricht!
Bei dem Dogmatismus der JW.ORG und völlig falscher Vorstellung von „Einheit“, finde ich das Schlimme daran, dass sie die Familien zerstören, nur weil wer als Christ, ihrer Dogmenvorstellungen nicht teilen möchte, noch aus Verantwortung heraus JEHOVA, JESUS und der BIBEL (wie in meinem Fall) Vorrang gibt (Apg 5:29). Und wenn ich derer falsche Chronologie ablehnte, wie auch die Autorität des angeblich von „Jeh.“ ernannten Kanals, dann soll DAS diese schwere Sünde sein, weshalb sie mich ausgeschlossen haben?
Warum haben die so peinliche Angst das mir schriftlich zu geben!? (Joh 3:20,21)
Das sind m. E. Heuchler. Die können nicht einmal offen dazu stehen, was sie in verborgenen vertreten! Die haben was zu verheimlichen. Und das zeugt nicht von Ehrlichkeit und Richtigkeit.

Ausschlüsse sollen unter Christen (aber sind die WT-Nachfolger alle Christen?) gemäß NUR der BIBEL, und nicht nach Belieben des Vereinsoberen erfolgen, was sie zu einer „radikalen“ Sekte abstempelt, wie sie so oft tun, wider den Anweisungen des echten JEHOVA GOTTES!

Wer behauptet „Jehovas Organisation“ zu sein, aber statt an JEHOVAS, nach eigenen Regeln Menschen „verurteilt“ (was auch Kostak zu Unrecht rechtfertigt), der stellt sich selber ein Zeugnis, dass die keine Christen sind, sondern eher ein weltlicher Verein mit eigenen Regeln, die nur vorlügen, dass die sich nach Bibel dabei orientieren.
CHRISTUS hat ganz anders gehandelt, und DER wäre der Maßstab für uns, und nicht welche Menschenverachtende eigene Regeln eines Vereins, welche im Widerspruch zur Bibel stehen.


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
Jurek
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#447 von Jurek , 28.01.2023 15:24

Fortsetzung zum Beitrag #432

Zitat
Die Parteien bestreiten nicht, so die Berufungsrichter, dass „die Vorgehensweise des Ausschlusses auf einer religiösen Überzeugung oder einer Glaubensregel beruht, genauer gesagt auf einer für Jehovas Zeugen spezifischen Auslegung bestimmter biblischer Texte“. Dies scheint offensichtlich durch die Religionsfreiheit geschützt zu sein.


Natürlich kann weltlich betrachtet, ein Ausschlussverfahren nach den Regeln des Vereins befürwortet werden. Zumal dieser nicht nur bei den „ZJ“ durchgeführt wird.
Und den weltlichen Gesetzgeber interessiert in dem Zusammenhang nicht, welche „für Jehovas Zeugen spezifische Auslegung bestimmter biblischer Texte“ dabei eine Rolle in Fragen von Menschenrechtsverletzung spielen.

Aber nach wie vor muss man hier festhalten, dass für einen Christen primär die BIBEL von entscheidender Bedeutung dabei eine große Rolle spielt, und dass die JW.ORG sich nicht das Recht nehmen darf (nach der BIBEL = 2.Kor 1:24), für andere wider derer Gewissen dogmatisch zu bestimmen, was die öffentlich zu glauben haben.

Zitat
Grundsätzlich sei es zwar richtig, dass die Religionsfreiheit nicht unbegrenzt sei, so das Berufungsgericht, die Europäische Menschenrechtskonvention lässt Einschränkungen der Religionsfreiheit auch zu, die „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind“. Allerdings ist „der durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährte Schutz ziemlich umfassend und der Ermessensspielraum der Behörden – in diesem Fall der Strafgerichte – entsprechend gering“.


Das ist das Problem. Der Artikel 8, gibt Regeln vor, nach denen sich alle Bürger und Institutionen zu halten haben. Aber der Ermessensspielraum der Behörden wird durch verschiedene Probleme eingeschränkt (Beweiskraft, Freiwilligkeit, unterschiedliche Handhabung, Beichtgeheimnis etc.).
Artikeln 18 und 19 (auf welche ich ein Kommentar von Kostak erwarte), regeln etliche Problempunkte, jedoch meistens an derer Umsetzung gibt es Probleme. Und juristisch sind diesbezüglich oft viele Gerichte überfordert.

-(Fortsetzung folgt)-


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#448 von Jurek , 31.01.2023 08:43

Fortsetzung zum Beitrag #432

Zitat
Angeführt wurde vom Berufungsgericht die Rechtssache Jehovah’s Witnesses of Moscow and others v. Russia an, wo das EGMR entschied, dass religiöse Anleitung, die zu einer Entfremdung von Familienmitgliedern mit anderen religiösen Überzeugungen führt, ebenfalls durch Artikel 9 geschützt ist.


Warum soll in Russland das bei den „ZJ“ durch Art. 9 geschützt sein, aber die Entfremdung von Familienmitgliedern mit anderen religiösen Überzeugungen bei den „ZJ“ bleibt straffrei?

Die JW.ORG hat nur in eigenem Interesse veröffentlicht:

Doch kein Christ sollte es wagen, einem anderen sein Gewissen aufzuzwingen.“ w73 15. 1. S. 44-53

Man sollte auch wissen, dass Jehovas Zeugen dem Gewissen des einzelnen Christen große Bedeutung beimessen (Römer, Kapitel 14)."
Die Konvention über die Rechte des Kindes, die 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, erkennt das Recht des Kindes auf „Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ an und gesteht ihm auch das Recht zu, seine ‚Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern‘.
“ WT-Schulbroschüre

Die Bibel macht einen deutlichen Unterschied zwischen wahren und unwahren Glaubenslehren. Dennoch lässt Gott jedem Menschen Entscheidungsfreiheit (5. Mose 30:19, 20). Niemand sollte zu religiösen Handlungen gezwungen werden, die er für unvertretbar hält. Und niemand sollte gezwungen werden, sich zwischen seiner Familie und seinem Glauben zu entscheiden. Die Bibel bringt Familien keineswegs auseinander. Sie rät Ehepaaren unterschiedlicher Konfessionen sogar ausdrücklich zusammenzubleiben (1. Korinther 7:12, 13).“ Erwachet! (7/09)

Aber wie schaut die Praxis bei den „ZJ“ aus?

"üble Nachrede"…
https://www.youtube.com/watch?v=WdK6fEskKXc&feature=youtu.be (Video über ein 10jähriges Mädchen die ihre Schwester meidet...).

-(Fortsetzung folgt)-


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#449 von Jurek , 01.02.2023 06:14

Fortsetzung zum Beitrag #432

Zitat
Ebenfalls wurde auch die EGMR Entscheidung im rumänischen „Sindicatul“-Prozess (Sindicatul “Păstorul cel Bun” v. Romania [GC], Nr. 2330/09, 9. Juli 2013, in den Absätzen 137 und 165), in der es heißt, dass es innerhalb einer religiösen Organisation kein „Recht auf Meinungsverschiedenheit und Opposition“ gibt und dass es einer solchen Organisation freisteht, Andersdenkende auszuschließen. Die individuelle Religionsfreiheit ist trotzdem geschützt, da jeder die Organisation verlassen und sich einer anderen religiösen Gruppe anschließen oder eine solche gründen kann, was mehrere der Zivilparteien auch tatsächlich getan haben.


Das alles würde nach rein weltlichen Grundsätzen ablaufen, getragen durch selbst gemachte Regelungen des Vereins.
Das steht aber im krassen Widerspruch zu dem, dass bei den „ZJ“ wird reell niemand wegen welcher rein formellen Vereinsvorschriften ausgeschlossen, sondern ausschließlich mit dem Verweis auf die Bibel, wegen einer oder mehrere schwerer Sünden. Damit wäre nicht gemeint „Verfehlungen gegen Vereinsvorschriften“, sondern schwere Vergehen gegen GOTT und damit rein nur aus biblischen gründen.

Kein einziger Fall ist bekannt, wo es zu einem Ausschluss und damit verbundener Ächtung und gebotener Trennung von eigener Familie, nach rein formellen Vereinsvorschriften, und nicht nach der BIBEL gekommen ist.

Der Verein der JW.ORG macht sich damit unredlich und verletzt damit auch das Menschenrecht einer fairen Behandlung, durch Verweigerung einer genauen schriftlichen Anklageschrift und genauer und sachlich begründeten Begründung für einen Ausschluss (Recht auf sachlich nachweisbare Fakten zum Widerspruch), aufgrund des Verlangens dessen durch den Angeklagten. Das wird ihn generell verweigert.
Willkürliche in Geheimen erfolgte mündliche Unterstellungen, entsprechen keinem fairen Vorgehen und verletzen die Menschenwürde.

Zitat
Weiter heißt es dort: "die Anerkennung der Autonomie von Religionsgemeinschaften durch den Staat bedeutet insbesondere, dass dieser deren Recht akzeptiert, ihren eigenen Regeln und Interessen entsprechend auf Bewegungen zu reagieren, die eine Gefahr für ihren Zusammenhalt, ihre öffentliche Wahrnehmung oder ihre Einheit darstellen könnten.“


Damit aber dürfen keine Menschenrechtsverletzung begangen werden, welche auch zu Familientragödien führen, aufgrund Menschenverachtender Regelungen.
Und das kann aber auch nur dann human ablaufen, wenn der Nachweis dazu erbracht wird, und nicht durch eine willkürliche mündliche Unterstellungen, unter dem falschen Vorwand in Bezug auf ein Schweigegelübde und Beichtgeheimnis, um damit Freibrief zur Verletzung von Menschenrechten juristisch zu erlangen (Art.18,19).


-(Fortsetzung folgt)-


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#450 von Jurek , 03.02.2023 07:51

Fortsetzung zum Beitrag #432

Zitat
In einem anderen Prozess (2012) wurde dies vom Berufungsgericht vormals entschieden: „Der Umstand, dass eine religiöse Bewegung für ihre Mitglieder Verhaltensregeln aufstellt und in ihren Zeitschriften veröffentlicht, die sich auf das Verbot beschränken, mit ehemaligen Mitgliedern, die ordnungsgemäß ausgeschlossen wurden, Umgang zu pflegen, mit ihnen zu sprechen oder sie auch nur zu grüßen, reicht nicht aus, um das Vorliegen einer Diskriminierung anzunehmen (…)"


Die Problematik liegt doch nicht darin, dass mal welche Leute nicht mehr grüßen soll!
Die Problematik liegt in Spaltung engster Familiärer Gemeinschaft, wider eigentlichem persönlichen Willen auf beiden Seiten, welcher von Seiten der Vereinsführung derer Mitgliedern als der „Wille Gottes“ pauschal eingeredet wird.
Wenn ein Kind bei schwerem Unfall nicht einmal eigene Eltern anrufen kann, dann ist das u. U. unterlassene Hilfeleistung.
Wenn eine Mutter um ihren Sohn die 5 Jahre lang weint und nach dieser Zeit ohne Kontakt zu diesem fragt sich, wie es dem wohl geht, obwohl der sie anrief und SMS schreibt, aber sie durch die extremistische Vorstellungen wem zu meiden, keinen Kontakt hat, obwohl alle beide Seiten darunter leiden, dann ist das ein gefährlicher welche den Mitgliedern des Vereins vorgegeben werden im Eingriff in Persönlichkeitsrecht, dann kann das nicht mehr mit dem Recht eines Vereins begründet werden! Kein Verein hat das Recht dazu Familien zu zerstören!
(Quellen: https://www.jw.org/de/bibliothek/videos/..._201611_1_VIDEO (2:55Min+5Min)
und Kommentar dazu: https://www.youtube.com/watch?v=UBHdHCgQyvY&t=4s)

Hierbei geht es um nachprüfbare Fakten, welche ich persönlich miterlebt habe.
Dieser Verein ist bis heute nicht dazu fähig mir welche schweren Sünden nachzuweisen, aber sie meiden mich, ohne wirklich zu wissen, warum. Das decken sie (wider dem Willen des Angeklagten) mit erfundener Aussage wegen "Beichtgeheimnisses".
Daraus entsteht Absurdum, da sich bei JW.ORG mit der Zeit auch was ändern tut ...

Zitat
Sie stellten auch klar, dass ein Dissens innerhalb einer Religionsgemeinschaft nicht geduldet werden muß und wiesen darauf hin, dass das Antidiskriminierungsgesetz die Mitglieder einer Religionsgemeinschaft nicht dazu zwingen kann Kontakt mit ausgeschlossenen Mitgliedern zu haben.


Auch hier wird die eigentliche Problematik nicht behandelt, welche in Videos und Schriften der JW.ORG deutlich wird, wenn man auf die tragischen Folgen der Familienzerstörung betrachtet.
Das sind falsche und schädigende Vorschriften eines Vereins, welche mit der Bibel oft nichts zu tun haben.


-(Fortsetzung folgt)-


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
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Was bedeutet dieser Begriff: „Gott“?
Israel

Joh 3:16
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