Exkommunikation und die Folgen daraus...

#1 von Jurek , 25.08.2011 16:41

Wie ist es eigentlich biblisch betrachtet mit Menschen, die nach der Bibel aus der Versammlung exkommuniziert werden müssen? Wie war das damals damit – ich meine im ersten Jahrhundert?
Der Böse, der aus der Versammlung entfernt werden musste – wie weit oder nicht weit, hat man mit ihm Kontakt gehabt, oder auch nicht?
Was weißt man auch der Geschichte der Urchristen darüber?


 
Jurek
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RE: Exkommunikation und die Forlgen daraus...

#2 von Matthäus , 29.08.2011 10:34

Nach meiner Erkenntnis der Bibel ist es sicher nicht so wie es die ZJ in Menschverachtender Weise anorndnen. Und zwar aus folgenden Gründen:

1. Wird in 1. Kor. 5:11 das im grichischen verwendete Wort: "Hört auf mit ihm Umgang zu haben"
auch im Brief an die Thessalonicher verwendet. Hier hat Paulus im 2. Brief Kap. 3 Vers 14 die gleiche Formulierung gebraucht. Hier soll der unordentliche Bruder weiterhin als Bruder ermahnt werden.

2. Interessant ist wenn man in der NWÜ im Korintherbrief den angegeben Querverweis aufschlägt, so kommt
man auf 2.Thess. 3:6 und was wird hier geraten: ...wir geben Weisung, ...euch vom unordentlichen Bruder zurückzuziehen !! Und das ist ein großer Unterschied zur Doktrin wie man ausgeschlossene bei ZJ behandelt.

3. Sind auch die Abtrünnige - die schlimmste Form der Sünde, die die Lehre Christi sehr wohl ernst nehmen, ja so ernst daß sie Jesus den Vorrang geben und nicht die laufenden Lehränderungen der Leiteneden Körperschaft länger mitverantworten wollen. Diese Gruppe von alten Männern die sich einbilden als einzige vom Geist Gottes geleitet zu sein, sich als KANAL GOTTES bezeichnen, sich jedoch längst lächerlich gemacht haben - mit den vielen falschen Zeitangaben oder der Generationslehre bis ins 100% Widersprüchliche - einmal ist die Generation die böse Menschenwelt die Gott widerstehen und dann (heute) sind es die Gesalbten die die einzigen sein sollen die Gottes Interessen auf Erden vertreten.

4. Jeder der diesen Vers und die Anordnung in 1.Kor. etwas geanuer beleuchtet, was Paulus hier verlangt muß zwangsläufig auch die Feststellung von Paulus im 2. Brief mitbetrachten. Hier steht im Kap. 2: 6 das "nur" die Mehrheit - also nicht ALLE in der Versammlung diese Anweisung des Verweis so umgesetzt haben. Also hat von einigen deren Gewissen es zugelassen hat, oder es waren Angehörige oder Freunde desjenigen - die SICHT NICHT AN DIESE Anweisung (besser Rat) gehalten haben. Bei ZJ heute wird jeder der bewußt diesen Gemeinschaftsentzug boykotiert und wenn er nicht erhlich sein verhalten bereut ebenso ausgeschlossen.

5. Die Abhandlung in 2. Johannes spricht hier eine mehr als deutliche Sprache: Johannes beschreibt Menschen die nicht in der Lehre Christi bleiben - oder ihn als Erlöser (Antichrist) ablehnen, diese soll der treue Christ nicht in sein Haus aufnehmen. Wenn man es genau nimmt, richtet sich diese Anweisung GEGEN den trvSk. oder die LK sowie alle Ältesten die ungeprüft JEDE Lehre als von Gott kommend betrachten. Den Fakt ist das diese LK sich im Laufe der letzten 100 Jahre dutzendemale in ihrer Lehre geirrt haben, Lehren verbreitet haben die nicht der Lehre Christi entsprachen. Lehren die die sogenannte falsche Religion lange vor der LK richtig verstanden und gelehrt haben. Nur ein Beispiel Röm 13 über die Obrigkeit des Staates. ZJ haben 40 Jahre erklärt das sich dahinter Jehova und Jesus "verbergene" - jeder Christ der einen normalen Verstand besitzt kann ohne viel grübeln zu müssen diese ersten Verse von Römer 13 richtig deuten. Was diese LK an falschen Lehren bisher verbreitet hat ist so dramatisch das ein Kreisaufseher (Führungspersönlichkeit als Lehrer) einmal sagte. Versperrt den Giftschrank mit all den alten Büchern von Russel und Rutherford. Doch die Leitung heute loben diese Männer immer noch als von Gott geleitete treue Männer.

So ich denke das diese Beweise mehr als ausreichen um die dummen ja unchristlichen Anweisungen im Umgang mit Ausgeschlossenen bloß zu stellen.

lg. Matthäus

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RE: Exkommunikation und die Forlgen daraus...

#3 von Matthäus , 29.08.2011 10:43

Zu dieser Thematik hat mir einmal ein Freund folgendes geschrieben:

Interessant ist, dass Paulus von einem „Verweis der Mehrheit“ sprach. Der Rat des Paulus war eindringlich und gut gemeint. Doch diese Aussage lässt darauf schließen, dass es einige gab, die ihn nicht befolgten. Es war eine Mehrheit aber nicht alle.

Im Gegensatz dazu steht die Verfahrensweise der Wachtturm-Gesellschaft. Hier wird es jedem verboten, mit einem Ausgeschlossenen Kontakt zu haben. Paulus schreibt aber nicht davon, dass die kleine Gruppe, die anscheinend den Kontakt nicht aufgab, Auflagen oder Bestrafungen erhielt.

Ein oft angeführter Text ist Matthäus 18:15-17.

Überdies, wenn dein Bruder eine Sünde begeht, so gehe hin, lege seinen Fehler zwischen dir und ihm allein offen dar. Wenn er auf dich hört, so hast du deinen Bruder gewonnen. 16 Wenn er aber nicht hört, nimm noch einen oder zwei mit dir, damit jede Sache aus dem Mund von zwei oder drei Zeugen festgestellt werde. 17 Wenn er nicht auf sie hört, sprich zu der Versammlung. Wenn er auch nicht auf die Versammlung hört, so sei er für dich ebenso wie ein Mensch von den Nationen und wie ein Steuereinnehmer.

Die Frage, die sich hier stellt:
Wie und warum behandelte Jesus die Menschen der Nationen (bspw. Heiden) und Steuereinnehmer?

Für viele Jahrhunderte galt das Gesetz, den Ausländer zu lieben. Die Israeliten waren ja selbst einmal Ausländer gewesen. Heiden bekamen sogar Asylrecht. Diese Haltung veränderte sich. Grund war bestimmt, die grauenvolle Behandlung, die sie von Ihren heidnischen Eroberern in der Zeit des Exils erlebten.
Somit wurden Heiden, zur Zeit des Neuen Testaments, mit Abscheu betrachtet. Man kann es sogar als Hass bezeichnen (Johannes 18:28, Apostelgeschichte 10:28; 11:3 und Galater 2:12).

In Matthäus 9:11-13 sagt Jesus, er sei gekommen, nicht um Gerechte zu rufen sondern die Sünder.
Warum wurden diese Menschen so gekennzeichnet? Die damaligen Aufseher (Rabbis) gaben Ihnen diesen Stempel aufgrund ihrer Lebensweise. Was wenn ein Zeuge Jehovas heute mit bspw. Sündern Kontakt hat, um sie geistig zu stärken? Er würde Jesus imitieren und dafür einen Gemeinschaftsentzug riskieren.
Man beachte aber, dass Jesus mit Menschen wie Prostituieren oder Steuereinnehmern Umgang hatte. Er lag mit ihnen sogar zu Tisch. Sicherlich sprach er über geistige Dinge. Bei Zachäus bewirkte das, dass er von seinem schlechten Tun als Steuereinnehmer, der die Menschen abkassierte, abließ und den Schaden wieder gut machte.

Ein wahrlich positives Ergebnis. Dies ist aber jedem einzelnen Zeugen verboten. Warum?

Gespräche mit Ausgeschlossenen sind nur den Ältesten vorbehalten. Dabei lässt sich in der Bibel keinerlei Anhaltspunkt finden, der das rechtfertigt. Ermunterung und aufbauende Gespräche wird jedem Christen „befohlen“. Älteste sollen sogar einmal im Jahr nach diesen „verlorenen Schafen“ suchen. Wie passt das in das Bild eines echten Schafhirten, der einige Schafe verloren hat. Wird er sich einmal im Jahr überlegen, ob er diese Schafe sucht oder wird er nicht - aus Interesse und Fürsorge - bei jeder Gelegenheit schauen, diese wieder zu finden? Ist Barmherzigkeit berechnend oder spontan, ausgelöst von und durch Liebe?

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RE: Exkommunikation und die Forlgen daraus...

#4 von Matthäus , 29.08.2011 15:31

Eine Bekannte die über 60 Jahre bei den Zeugen Jehovas war hat diese Zeilen verfaßt:

Warum bedingt „Gemeinschaftsentzug“ das absolute Kontaktverbot?

Nachdem nun die Presse und das Fernsehen darüber berichteten, dass die Zeugen Jehovas mit einem Ausgeschlossenen nicht reden, erhielt ich von einigen auch Zuschriften, die dieses Verhalten rechtfertigen. Sie sagen mir es sei ein biblisches Gebot, dem sie gehorchen und sie verweisen darauf, dass es auch bei politische Parteien und anderen Religionsgemeinschaften Ausschluss-Verfahren gibt.

Das hat mich zu einigem Nachforschen veranlasst. Ich fragte mich, welches biblische Gebot haben sie wohl in meinem Fall angewendet?

Zunächst wird immer wieder auf 1. Korinther Kapitel 5 verwiesen.

Nun weiß ich natürlich, dass Paulus die Versammlung hier kritisiert, weil sie einen Fall von Inzucht, was er offenbar mit Hurerei meint, in ihren Reihen geduldet hat. Ein Sohn hatte mit seiner Mutter Beziehungen.

Will man mir das etwa unterstellen?
Paulus erwähnt auch noch „Habgierige“. Davor habe ich mich ein Leben lang gehütet.

„Götzendiener“, ich bin nicht einmal in die Nähe von Gegenständen gegangen, die in den Wachtturmschriften als Götzen eingestuft wurden. So habe ich weder in Rom noch in Prag einen Dom oder kirchliche Gebäude besichtigt.

„Schmäher“, wen oder was soll ich „geschmäht“ haben? Mein Wahlspruch war immer: „Haltet, soweit es von euch abhängt, mit allen Menschen Frieden.

„Trunkenbolde“, mein Alkoholkonsum ist marginal.
„Erpresser“, das wäre wirklich das Allerletzte, was mir einfiele.

Wenn ich also diesen Text analysiere, taugt er wenig zu der Aufforderung, mit einem solchen nicht zu essen oder ihn aus der Mitte zu entfernen.

Einige erwähnen auch Titus Kapitel 3 die Verse 10 und 11 - Einen Menschen, der eine Sekte fördert.

Eine solche Absicht habe ich nun ganz bestimmt nicht. Aber selbst wenn, hätte man mich nach zweimaliger ernster Ermahnung einfach nur abweisen müssen. Es hätte dann wohl auch genügt zu sagen, dass man darüber nicht mit mir reden wird. Ich kann hier nichts von einem „Gemeinschaftsentzug“ lesen.

Auch nicht wenn ich einen weiteren, zitierten Text untersuche. 1. Timotheus Kapitel 1 Vers 19 und 20.
Hier wird von zwei Männern, Hymenäus und Alexander berichtet, die vom Glauben abgefallen sind.

Mein Glaube hat nichts mit einer Konfessionszugehörigkeit zu tun. Auch wenn 7 Millionen Zeugen Jehovas behaupten, ich hätte meinen Glauben verleugnet, so sind das einfach nur Behauptungen und eine Verleumdung. Auch in diesem Bibeltext sehe ich keine „biblische Begründung“ für einen Gemeinschaftsentzug.

Aber es gibt ja noch 1. Johannes Kapitel 2 Verse 18 und 19.
Der Antichrist. Bin ich ein Antichrist wenn ich frage ob die Leitende Körperschaft, der von Christus eingesetzte „treue und verständige Sklave“ ist? Die Ältesten sagten ja, ich wäre das.

Doch was sagt Johannes? Vers 22: „Wer ist der Lügner, wenn nicht der, der leugnet, dass Jesus der Christus ist? Das ist der Antichrist, derjenige, der den Vater und den Sohn leugnet.“

Auf der Grundlage dieses Bibeltextes kann ich mich guten Gewissens als „nicht schuldig“ im Sinne der Anklage bezeichnen.
Warum haben aber nun alle Zeugen Jehovas einschließlich meiner Familie Kontaktverbot zu mir?

Weil mir die Gemeinschaft entzogen wurde.

Aber das wiederum habe ich in der Bibel nicht als Kriterium für ein Kontaktverbot gefunden. Auch kann ich nicht ableiten, dass Paulus zerstörerisch in die orientalische Familiengemeinschaft eingreifen wollte, wie das von der Wachtturm-Organisation heute gefordert wird.

Hier kann ich nur sagen, geht eine menschliche Organisation über das hinaus, was geschrieben steht. Sie übernimmt die Stellung des Richters, die Christus für sich allein inne hat, indem sie einfach einen Zusatz zu den Dingen macht, die in der Schrift geschrieben sind.

Ich habe versucht, diese Aufschlüsselung mit den Gedanken zu machen, die damals zu dem Gemeinschaftsentzug geführt haben. In der Zwischenzeit habe ich sehr viel dazu gelernt. Aber ich werde keine öffentliche Diskussion oder Rechtfertigung darüber führen, ob und was ich glaube oder nicht. Das gehört zu der Freiheit, die ich gefunden habe - mein Glaube, mein Gewissen, meine Meinung.

von Barbara K.

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Exkommunikation und die Folgen daraus...

#5 von Jurek , 31.08.2011 11:54

Hallo Matthäus!

Danke für die ausführlichen Infos zu diesem Thema, welches mich natürlich allgemein aus der Sicht der BIBEL, nicht speziell aus der Sicht der WTG interessiert.

Zum Punkt 1:
Also stelle ich fest, dass „kein Umgang mit ihm zu haben“ aus 1.Kor 5:11 bedeutet, dass man sich von dem auch zurückziehen sollte – vgl. im Zusammenhang auch 2.Thes 3:6. Es wird den Brüdern in Namen JESU geboten sich von diesen zurückzuziehen. – Stimmt das so?
Was bedeutet also in diesem Kontext der V.14 (2.Th 3)? Einen „Widerspruch“, oder geht es dort darum, dass die Ältesten sollen ihn freudlich er- und -mahnen?
Soll man deswegen mit dem Gemeinschaft haben (dürfen)? –(im Sinne von Jes 52:11)…
Oder wie verstehst du die BIBEL hier im Zusammenhang?

Unterschiedliche Bibelstellen behandeln aber unterschiedliche Situationen. Ich meine aber die Sünder, die die Bibel in dem Zusammenhang kennt. Es geht um Sünder, die ihre schweren Sünden (nach der Bibel) nicht bereuen, noch umkehren wollen!
Es geht auch hier nicht um dich (deine letzten Worte), noch die WTG, die hier auch kein Maßstab ist.

Zum Punkt 2:
Für mich ist bei der Bibelbetrachtung zu dem Thema nicht (zumindest primär nicht) wesentlich, was die WTG (oder andere Kirchen oder Sekten) dazu meinen. Dennoch habe ich daraus oben diese Stelle aufgegriffen.
Was heißt also sich von wem „zurückzuziehen“?

Zum Punk 3:
Dieses geht am Thema vorbei, was die BIBEL allg. dazu uns zu sagen hat.

Zum Punk 4:
In 2.Kor 2:1ff geht es dem Paulus zunächst um das Thema „Traurigkeit“. Auch das betraf den Paulus selber…
Wo geht es da wirklich um jemanden (also einen Sünder, von dem man sich zurückziehen soll (!) um solchen Menschen, der auch in 1.Kor 5:11 erwähnt wurde?
Handelt es sich dann da nicht um einen anderen Fall?

Zum Punk 5:
Also wie sollen Christen zu dem stehen, von dem sich die Versammlung zurückgezogen hat? (vgl. auch 1.Kor 5:13b).
Welche Gemeinschaft hat die Versammlung und Einzelne mit solchen Menschen? (2.Kor 6:14f).

Also welchen Umgang sollen wahre Christen mit Ausgeschlossenen haben, wenn die Ältestenschaft einer christlichen Versammlung so einen Menschen exkommunizierte?

(Öfterer und größerer Bezug auf die WTG ist nicht gerade hilfreich in Betrachtung der Bibel. )

Bin für weitere Antworten dankbar.

Liebe Grüße!


 
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RE: Exkommunikation und die Forlgen daraus...

#6 von Matthäus , 31.08.2011 15:11

Du forderst mich ganz schön ! Nicht böse gemeint, aber zu diesem Thema welches für mich aus Sicht der Bibel und oben angegebener Argumente mehr als eindeutig ist, braucht nichts mehr geschrieben zu werden. Eine Abhandlung von einer Zeugin Jehovas habe ich noch gefunden:

Menschenrechte – allgemeine Erklärung:

Ich bin kein Jurist. Ich kann die Geschehnisse deshalb auch nicht juristisch bewerten. Aber ich bin ein Mensch und habe als Betroffene mit allen Sinnen gefühlt, wie sich die Ordensregeln der Wachtturm Organisation auf mein Leben ausgewirkt haben. Mit der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte angenommen.

Artikel 1
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Ich schaue auf mein Leben zurück und frage mich:
Wurde mein Gewissen respektiert?

Artikel 2
„Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weitern darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.“

Artikel 7
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und hab en ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleich Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.“

Jehovas Zeugen behaupten, diejenigen, denen die Gemeinschaft entzogen wurde sind fortan Kinder des Teufels. Diese Behauptung empfinde ich als Diskriminierung und üble Nachrede. Der Wachtturm als offizielles Organ der Zeugen Jehovas erscheint angeblich weltweit mit gleichem Inhalt. Dann wird nach meinem Verständnis weltweit zur Diskriminierung dieser Minderheit der ehemaligen Glaubensbrüder aufgehetzt. Millionen Zeugen Jehovas halten sich daher an diese Vorgaben.

Zitat aus
Wachtturm vom 15.04.2009, Seite 6, Absatz 15 Studien Artikel zu Hiob
„Satan war das erste Geschöpf, das abtrünnig wurde. […] oder gegenüber der leitenden Körperschaft. Manche von ihnen setzen sich vehement gegen den Gebrauch des Namens Jehova ein. Es liegt ihnen nichts daran, Jehova besser kennenzulernen oder ihm zu dienen. Wie ihr Vater, der Teufel, bekämpfen sie Menschen, die Jehova ergeben sind. (Joh. 8:44) Da ist es nur natürlich, dass Diener Jehovas nicht das Geringste mit ihnen zu tun haben wollen! (2. Joh. 10, 11).“

Artikel 10
„Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.“

Die Verhandlung des Rechtskomitees der Zeugen Jehovas ist nicht öffentlich. Der Angeklagte bekommt keine schriftliche Erklärung weswegen er vorgeladen wird. Es gibt keinen unabhängigen, neutralen Verteidiger. Das Rechtskomitee ist Ankläger und Richter gleichzeitig. Es gibt keine schriftliche Urteilsbegründung.

So kann ich über die Gründe meines Gemeinschaftsentzuges nur vermuten.
Hatten die Väter der Erklärung der Menschenrechte ein Vorgehen dieser Art im Sinn?

Artikel 12
„Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“

Laut Anweisung der Wachtturm Organisation dürfen selbst meine Familienangehörigen keinen Kontakt mit mir haben:

Zitat:
Aus dem Buch „Bewahrt euch in Gottes Liebe“:
Auf Seite 207 heißt es: „Ist es wirklich nötig, den Kontakt völlig abzubrechen? Ja, aus mehreren Gründen…“. Auf die Frage „Was, wenn ein Verwandter ausgeschlossen wird?“ (Seite 208) wird unter anderem auf Seite 209 gesagt: „In seltenen Fällen könnten es gewisse Familienangelegenheiten zwar erfordern, dass man mit dem Ausgeschlossenen begrenzt Kontakt hat, doch sollte dieser auf ein Minimum beschränkt werden. Wer Jehova treu sein möchte, sucht nicht nach Vorwänden für Kontakte mit einem ausgeschlossenen
Verwandten, …“

Meine Familie sieht dies als Anweisung, nicht mehr mit mir zu reden. Ich empfinde dies als massiven Eingriff auf mein Privatleben und als Beeinträchtigung meiner Ehre und meines Rufes, da man mir unterstellt, dass ich dem Teufel als Vater gehöre.

Für mich, juristischem Laien, sind auch noch weitere Menschenrechte durch die Ordensregeln dieser Wachtturm Organisation eingeschränkt.

Das Berufungsgericht von Lüttich hat am 6. Februar 2006 in seinem Urteil im Falle Jacques Lejeune entschieden, dass die besonderen Instruktionen der Zeugen Jehovas gegen jene, die sie ausgeschlossen haben, gegen die Religionsfreiheit verstoßen.

http://griess.st1.at/gsk/fecris/deutsch%20Lejeune.htm
Jehovas Zeugen berufen sich auf ihr Recht auf Religionsfreiheit und auf das Recht auf innerorganisatorische, disziplinarische Maßnahmen. Das sei ihnen auch nicht genommen.
Doch ich frage: Wollten die Väter der Charta der Menschenrechte soweit gehen, dass unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit die Persönlichkeitsrechte einzelner außer Kraft gesetzt werden?

Kann man es mit Religionsfreiheit entschuldigen, wenn in die intimsten und privaten Angelegenheiten der Mitglieder und Ex-Mitglieder hinein reglementiert wird?

Artikel 30
„Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“

Als Betroffene kann ich nur sagen: Nach meinem Gefühl ist die Bestimmung des Artikel 30 nicht respektiert worden.

Abgeschickt von Barbara K. am 27 Januar, 2010

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RE: Exkommunikation und die Forlgen daraus...

#7 von Matthäus , 31.08.2011 15:16

Ach ja dieses Thema wird auch bei www.bruderinfo.de heftig diskutiert - dort habe ich folgenden Kommentar geschrieben:

Matthäus:
31. August 2011 um 11:34

Zu Deinem Bericht ist mir noch ein Zeitungsartikel in die Hände gekommen – nur ein Auszug:
Interview in einer deutschen Tageszeitung mit Br. Rudtke dem Pressesprecher bei ZJ Selters:

Sie schließen Mitglieder aus. Wann und warum?

Rudtke: Wenn jemand willentlich biblische Gesetze übertritt und diese Tat nicht bereut. Die Übertretung selbst führt noch nicht zum Gemeinschaftsentzug.

Welche Verfehlungen sind das?

Rudtke: Beispiele sind Töten, Stehlen, Verleumden, Alkoholismus und grobe sittliche Verfehlungen.

Gibt es Kontaktverbote zu Ausgeschlossenen oder Ausgetretenen?

Rudtke: Das kann man so generell nicht ausdrücken. Wenn es Ehepartner, Kinder oder Eltern sind, dann wird der Kontakt bestehen bleiben. Wenn keine Beziehungen da sind,respektieren wir seine Einstellung und meiden den Kontakt. Aber da gibt es keinen Zank und kein Verbot.

Originalkopie ist bei mir in einer PDF Datei abgelegt – kann sie jedem gerne zukommen lassen – in diesem ganzseitigem Interview lügt Br. Rudkte 4 mal (!!!) – ein Bruder hat deswegen nach Selters geschrieben jedoch wie zu erwarten nie eine Antwort bekommen. Auch diesen Brief kann ich jederzeit zur Verfügung stellen!

Und jetzt sieh Dir Ihre offizielle Lehre an:

Laut Anweisung der Wachtturm Organisation dürfen selbst meine Familienangehörigen keinen Kontakt mit mir haben:

Zitat:
Aus dem Buch „Bewahrt euch in Gottes Liebe“:
Auf Seite 207 heißt es: „Ist es wirklich nötig, den Kontakt völlig abzubrechen? Ja, aus mehreren Gründen…“. Auf die Frage „Was, wenn ein Verwandter ausgeschlossen wird?“ (Seite 208) wird unter anderem auf Seite 209 gesagt: „In seltenen Fällen könnten es gewisse Familienangelegenheiten zwar erfordern, dass man mit dem Ausgeschlossenen begrenzt Kontakt hat, doch sollte dieser auf ein Minimum beschränkt werden. Wer Jehova treu sein möchte, sucht nicht nach Vorwänden für Kontakte mit einem ausgeschlossenen
Verwandten, …“

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RE: Exkommunikation und die Forlgen daraus...

#8 von Matthäus , 31.08.2011 15:22

Das ist das Thema:

,Christliche Loyalität bekunden, wenn ein Verwandter ausgeschlossen ist’.

https://wol.jw.org/de/wol/d/r10/lp-x/202002285#h=1:0-30:0


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RE: Exkommunikation und die Forlgen daraus...

#9 von Matthäus , 31.08.2011 15:28

Zu dieser Aussage der Schwester Barbara K. die über 60 Jahre eine ZJ war:

"Die Verhandlung des Rechtskomitees der Zeugen Jehovas ist nicht öffentlich. Der Angeklagte bekommt keine schriftliche Erklärung weswegen er vorgeladen wird. Es gibt keinen unabhängigen, neutralen Verteidiger. Das Rechtskomitee ist Ankläger und Richter gleichzeitig. Es gibt keine schriftliche Urteilsbegründung. "

.... möchte ich noch hinzufügen - es gibt sogar Fälle in denen die Ankläger nicht nur Richter sind sondern auch noch Zeugen - eine solche "Rechtssprechung" gibt es nur mehr in totalitären oder grausamen diktaorischen Regimen.

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Exkommunikation und die Folgen daraus...

#10 von Jurek , 01.09.2011 07:58

Hallo Matthäus!

Zitat
Du forderst mich ganz schön ! Nicht böse gemeint, aber zu diesem Thema welches für mich aus Sicht der Bibel und oben angegebener Argumente mehr als eindeutig ist, braucht nichts mehr geschrieben zu werden.


Was für mich persönlich „mehr als eindeutig ist, [und] braucht nichts mehr geschrieben zu werden“, das sind die Darlegungen über die WTG.
Interessieren die hier wem?
Soweit ich auch Georg kenne (als noch aktiven – auch wenn selten – Schreiber), der interessiert sich auch nicht so sehr dafür.

Dass die WTG auch in Bezug auf die Exkommunikation viel Missbrauch in Namen GOTTES betreibt, muss hier m. E. nicht extra lang und breit aufgetischt werden. Das ist uns bekannt, nicht zuletzt auch aus vielen Berichten. Ich denke also, dass uns das allen klar ist und der Bedarf dafür hier nicht vorhanden ist, zumal dieses Forum kein EX-„ZJ“-Forum ist. Denn davon gibt es mehr als genug, so dass ich als vom neuen geborener Christ, mit meiner Einstellung (siehe DORT), mich damit nicht zu beschäftigen brauche, wenn kein Bedarf dann dafür vorhanden ist.
Womit sich aber jeder Christ beschäftigen soll, ist die BIBEL und mit Lösungen für Probleme, um anderen aus LIEBE zu helfen und den richtigen Weg zum JESUS aufzuzeigen.

Das was für dich „mehr als eindeutig ist“, muss deswegen anderen (wie zum Beispiel mir als der Fragesteller) nicht „mehr als eindeutig“ sein.
Du schreibst über dich, dass du bei den „ZJ“ ausgeschlossen worden bist.
Ich habe mich wohl zu wenig da eingelesen, aber von einem Ausgeschlossenen „ZJ“, habe ich noch nirgendwo gelesen (was es nicht heißen muss, dass das nicht wo gibt), dass ein „EX“, dann echte Sünder und Glaubens-Abtrünnige (die auch von den „ZJ“ ausgeschlossen wurden) meidet, und wie genau setzt er das in die Praxis um (mit den schon genannten Bibelstellen wie 1.Kor 5:13 etc.)?

Kannst du bitte nicht wirklich auf meine Frage aus der Praxis eines „EX“ und auf der Grundlage der BIBEL eingehen, ohne sich immer auf die WTG als den Sündenbock zu beziehen und derer Fehler, die mir auch bekannt sind aber keine Lösung mir zeigen?
Das würde mich sehr freuen und ich danke dann jetzt schon dafür.

Liebe Grüße!


 
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RE: Exkommunikation und die Forlgen daraus...

#11 von Conorr ( Gast ) , 23.10.2011 18:14

Sie schließen Mitglieder aus. Wann und warum?

Rudtke: Wenn jemand willentlich biblische Gesetze übertritt und diese Tat nicht bereut. Die Übertretung selbst führt noch nicht zum Gemeinschaftsentzug.

Welche Verfehlungen sind das?

Rudtke: Beispiele sind Töten, Stehlen, Verleumden, Alkoholismus und grobe sittliche Verfehlungen.

Gibt es Kontaktverbote zu Ausgeschlossenen oder Ausgetretenen?
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sollte dieser "Mensch" wirklich Alkoholismus als Ausschlußgrund bezeichnen, so wird hier eindeutig gegen das Diskriminierungs-Gesetz verstoßen.
Und gegen geltende Menschenrechte.

Alkoholismus ist unter anderem eine durch die WHO anerkannte Krankheit. ICD-10 - Schlüssel : F 10.2
Einen Menschen wegen seiner Krankheit auszuschließen, noch dazu aus einer Religionsgemeinschaft, welche, human gesehen eine besondere Fürsorge-Verantwortung trägt, ist zutiefst verachtend.
Unter Wiki sind unter anderem alle Folge,- und Begleiterkrankungen im Detail dargestellt.

Im Berufsleben können Erkrankte als Auflage zu einer Behandlung verpflichtet werden,
um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.
Was hier auch mit Haftungsgründen zutun hat.

Eine Krankheit jedoch in einem Atemzug mit schweren Straftaten zu verbinden ( Töten , Stehlen etc...... ) ist moralisch
auf unterstem Niveu, und lässt völlige Inkompetenz erkennen.
Hilfe wäre hier richtig, und kein Ausschluß.
Inkompetenz, ja die ist in diesem Fall auf höchstem Niveu.
Und solche "Menschen" wollen anderen Belehrung geben ?

Sagte nicht Jesus, dass Ihn besonders die Kranken brauchen ?

Allerdings,....... wenn der Kranke aus dieser "Religion" ausgeschlossen wird, hat er sicher das erste mal die Möglichkeit wieder gesund zu werden.
Insofern macht es wieder Sinn, der Kranke hat jetzt Zeit für Behandlung, und lernt in einer Klinik entlich erbauende Menschen kennen.

Welche Kranken werden als nächstes ausgeschlossen ?

Conorr


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RE: Exkommunikation und die Forlgen daraus...

#12 von Conorr ( Gast ) , 23.10.2011 18:40

Übringens,.....

noch ein kleiner Anhang :

Die Alkoholkrankheit wird in der BRD seitens des Versorgungsamtes mit einem Schwerbehinderungs-Grad zwischen 30 - und 50 % bewertet,
incl. begleitende Erkrankungen etc.

Man lese hierzu die Rechte der Schwerbehinderten, welche in unserem Land gesetzlich geregelt sind.

Jeder Schwerbehinderte ab 50 % besitzt Kündigungsschutz gegenüber dem Arbeitgeber, als auch was die Wohnung betrifft ( erschwerte Kündigung ),
steuerliche Hilfe, Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche, behinderten gerechte Hilfen und Unterstützung in vielfälltiger Form.

Nur beim Wachtturm,... der hat andere Regeln,..... besonders fürsorgliche Regeln.
Aber der Betroffene soll ja beschämt werden, vielleicht kommt er dann schneller zurück ?

Conorr

Exkommunikation und die Folgen daraus...

#13 von Jurek , 24.10.2011 09:44

Hallo Conorr! Willkommen im Forum!

Zitat
Hilfe wäre hier richtig, und kein Ausschluß.


Das ist grundlegend sehr wichtiger Punkt!
Vorschnelle und oft auch unmenschliche Vorgehensweisen wie auch Verhalten, haben nichts mit Bibel zutun.
Aber wie kommt es in laufe der Zeit dazu?

JESUS ist auch für die Kraftlosen eine Stütze! (Klicke dazu auch HIER).

Beste Grüße – Jurek


 
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zuletzt bearbeitet 21.01.2012 | Top

Exkommunikation und die Folgen daraus...

#14 von Jurek , 18.01.2012 17:14

Interessanter Tagestext der „ZJ“:

Zitat
Mittwoch, 18. Januar
Entfernt den bösen Menschen aus eurer Mitte (1. Kor. 5:13).

Aus der frühchristlichen Versammlung in Korinth wird von einem Mann berichtet, der reuelos ein unsittliches Leben führte. Sein Verhalten bedrohte die Reinheit der Versammlung und wurde selbst von Außenstehenden als skandalös betrachtet. Deshalb forderte Paulus zu Recht, ihn aus der Versammlung zu entfernen (1. Kor. 5:1, 7, 11-13). Die Versammlung wurde durch diese Maßnahme vor seinem verderblichen Einfluss geschützt und der Sünder wurde zur Vernunft gebracht; er bereute aufrichtig. Da der Mann seine Reue durch entsprechende Taten bewies, empfahl Paulus in seinem zweiten Brief an die Korinther, ihn wiederaufzunehmen. Paulus forderte die dortigen Christen außerdem auf, dass sie dem reumütigen Sünder „verzeihen und ihn trösten sollten, damit ein solcher nicht etwa von seiner übergroßen Traurigkeit verschlungen werde“ (2. Kor. 2:5-8). Wenn heute jemand wirklich bereut und wiederaufgenommen wird, wäre es dann nicht auch das Beste, unsere „Liebe zu ihm zu bestätigen“? (Mat. 6:14, 15; Luk. 15:7). w10 15. 6. 2:13-15


Schade, dass es nicht immer mit der Realität bei den „ZJ“ was zutun hat, dass nur solche Ausgeschlossen werden, die wirklich nach der Bibel sich schwer versündigt hatten und nicht bereuen wollen, sondern dass da noch andere Regel bei denen zum Zug kommen……
Seitens der WTG wird auch nur von schlimmsten Fällen berichtet ……


 
Jurek
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zuletzt bearbeitet 21.01.2012 | Top

RE: Exkommunikation und die Forlgen daraus...

#15 von Matthäus ( Gast ) , 20.01.2012 19:12

Ja das schlimmer- besser verwerfliche - bei den ZJ ist daß man deren Leitung mehr zu gehorchen hat als Jesus. Will jemand die Anweisung Jesu in Apg. 1:6-8 umsetzen, also keine Zeitangaben die in der Rechtsgewalt seines Vaters sind - dann hat das einen Ausschluß zur Folge.

Jesus lehrt auf die Frage: WANN richtest du das Königrreich auf - DAS IST NICHT EURE SACHE - Zeit
und Zeitabschnitte zu nennen. ZJ setzen sich seit über 100 Jahren darüber hinweg und benennen das Jahr 1914 für die Errichtung des Königreiches, obwohl Jesus es untersagt. Akzeptiert ein ZJ es nicht daß IHRER MEINUNG nach Gottes Königreich 1914 zu regieren begann - WIRD ER AUSGESCHLOSSEN !

Aber es ist ähnlich der Ankündigung von 1975 - Harmagedon Gottes Gericht sollte bereits mehrfach kommen - 1914, 1925, in den 1940er Jahren - obwohl Jesus sagte NICHT einmal ER selbst oder die Engel wissen den Zeitpunkt nicht - doch ZJ sind stets klüger und sind noch jedes mal mit ihrem Ungehorsam auf die Nase gefallen.

Matthäus

   

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