Du forderst mich ganz schön ! Nicht böse gemeint, aber zu diesem Thema welches für mich aus Sicht der Bibel und oben angegebener Argumente mehr als eindeutig ist, braucht nichts mehr geschrieben zu werden. Eine Abhandlung von einer Zeugin Jehovas habe ich noch gefunden:
Menschenrechte – allgemeine Erklärung:
Ich bin kein Jurist. Ich kann die Geschehnisse deshalb auch nicht juristisch bewerten. Aber ich bin ein Mensch und habe als Betroffene mit allen Sinnen gefühlt, wie sich die Ordensregeln der Wachtturm Organisation auf mein Leben ausgewirkt haben. Mit der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte angenommen.
Artikel 1
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Ich schaue auf mein Leben zurück und frage mich:
Wurde mein Gewissen respektiert?
Artikel 2
„Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weitern darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.“
Artikel 7
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und hab en ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleich Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.“
Jehovas Zeugen behaupten, diejenigen, denen die Gemeinschaft entzogen wurde sind fortan Kinder des Teufels. Diese Behauptung empfinde ich als Diskriminierung und üble Nachrede. Der Wachtturm als offizielles Organ der Zeugen Jehovas erscheint angeblich weltweit mit gleichem Inhalt. Dann wird nach meinem Verständnis weltweit zur Diskriminierung dieser Minderheit der ehemaligen Glaubensbrüder aufgehetzt. Millionen Zeugen Jehovas halten sich daher an diese Vorgaben.
Zitat aus
Wachtturm vom 15.04.2009, Seite 6, Absatz 15 Studien Artikel zu Hiob
„Satan war das erste Geschöpf, das abtrünnig wurde. […] oder gegenüber der leitenden Körperschaft. Manche von ihnen setzen sich vehement gegen den Gebrauch des Namens Jehova ein. Es liegt ihnen nichts daran, Jehova besser kennenzulernen oder ihm zu dienen. Wie ihr Vater, der Teufel, bekämpfen sie Menschen, die Jehova ergeben sind. (Joh. 8:44) Da ist es nur natürlich, dass Diener Jehovas nicht das Geringste mit ihnen zu tun haben wollen! (2. Joh. 10, 11).“
Artikel 10
„Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.“
Die Verhandlung des Rechtskomitees der Zeugen Jehovas ist nicht öffentlich. Der Angeklagte bekommt keine schriftliche Erklärung weswegen er vorgeladen wird. Es gibt keinen unabhängigen, neutralen Verteidiger. Das Rechtskomitee ist Ankläger und Richter gleichzeitig. Es gibt keine schriftliche Urteilsbegründung.
So kann ich über die Gründe meines Gemeinschaftsentzuges nur vermuten.
Hatten die Väter der Erklärung der Menschenrechte ein Vorgehen dieser Art im Sinn?
Artikel 12
„Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“
Laut Anweisung der Wachtturm Organisation dürfen selbst meine Familienangehörigen keinen Kontakt mit mir haben:
Zitat:
Aus dem Buch „Bewahrt euch in Gottes Liebe“:
Auf Seite 207 heißt es: „Ist es wirklich nötig, den Kontakt völlig abzubrechen? Ja, aus mehreren Gründen…“. Auf die Frage „Was, wenn ein Verwandter ausgeschlossen wird?“ (Seite 208) wird unter anderem auf Seite 209 gesagt: „In seltenen Fällen könnten es gewisse Familienangelegenheiten zwar erfordern, dass man mit dem Ausgeschlossenen begrenzt Kontakt hat, doch sollte dieser auf ein Minimum beschränkt werden. Wer Jehova treu sein möchte, sucht nicht nach Vorwänden für Kontakte mit einem ausgeschlossenen
Verwandten, …“
Meine Familie sieht dies als Anweisung, nicht mehr mit mir zu reden. Ich empfinde dies als massiven Eingriff auf mein Privatleben und als Beeinträchtigung meiner Ehre und meines Rufes, da man mir unterstellt, dass ich dem Teufel als Vater gehöre.
Für mich, juristischem Laien, sind auch noch weitere Menschenrechte durch die Ordensregeln dieser Wachtturm Organisation eingeschränkt.
Das Berufungsgericht von Lüttich hat am 6. Februar 2006 in seinem Urteil im Falle Jacques Lejeune entschieden, dass die besonderen Instruktionen der Zeugen Jehovas gegen jene, die sie ausgeschlossen haben, gegen die Religionsfreiheit verstoßen.
http://griess.st1.at/gsk/fecris/deutsch%20Lejeune.htm
Jehovas Zeugen berufen sich auf ihr Recht auf Religionsfreiheit und auf das Recht auf innerorganisatorische, disziplinarische Maßnahmen. Das sei ihnen auch nicht genommen.
Doch ich frage: Wollten die Väter der Charta der Menschenrechte soweit gehen, dass unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit die Persönlichkeitsrechte einzelner außer Kraft gesetzt werden?
Kann man es mit Religionsfreiheit entschuldigen, wenn in die intimsten und privaten Angelegenheiten der Mitglieder und Ex-Mitglieder hinein reglementiert wird?
Artikel 30
„Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“
Als Betroffene kann ich nur sagen: Nach meinem Gefühl ist die Bestimmung des Artikel 30 nicht respektiert worden.
Abgeschickt von Barbara K. am 27 Januar, 2010