RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#451 von Jurek , 04.02.2023 07:00

Fortsetzung zum Beitrag #432

Zitat
Betont wurde nochmals auf das Sindicatul-Urteil hingewiesen, welches deutlich macht: "Die einfache Antwort darauf ist das, was die Große Kammer im Urteil Sindicatul „Păstorul cel Bun“ v. Romania entschieden hat: Artikel 9 „garantiert kein Recht auf Dissens innerhalb einer religiösen Körperschaft“. Vielmehr „wird im Falle einer Meinungsverschiedenheit über Fragen der Lehre oder der Organisation zwischen einer Religionsgemeinschaft und einem ihrer Mitglieder die Religionsfreiheit des Einzelnen durch die Freiheit ausgeübt, die Gemeinschaft zu verlassen.“


Das Problem liegt doch nicht an dem Erwähntem, sondern an dem, dass das unfreiwillig geschieht, etwa durch den Verein auferlegten Familienendzug.
Es geht doch (nicht nur) meinerseits nicht darum, das Recht zu haben die Gemeinschaft zu verlassen, oder dass der Verein das Recht hat seine Lehre voranzustellen. Sondern darum, dass man aufgrund christlichen Gewissens (gestützt auf die Bibel – Apg 5:29) nicht mit allen Lehren übereinstimmen kann, was dann zu Folge hat, dass das Unrecht geschieht durch dieses Verein, welcher seinen Mitgliedern suggeriert eigenem Willen „Jehova“ zu gefallen, Familiärenzerstörung durch Dritte (JW.ORG) zu fördern. (Siehe mein Linkverweis im Vorbeitrag).
Da werden Menschen beeinflusst als „eigenen Willen“ anzusehen, was man denen impliziert, und was genau betrachtet, einfach unbiblisch ist.

Zitat
Festgehalten wurde, dass es in der Natur von Religion liegt, von abweichender Haltung abzuraten. So entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Rechtssache Jehovah’s Witnesses of Moscow v. Russia (Nr. 302/02, 10. Juni 2010) in Randnr. 118: „Es ist ein gemeinsames Merkmal vieler Religionen, dass sie lehrmäßige Verhaltensstandards festlegen, an die sich ihre Anhänger in ihrem Privatleben halten müssen.“


Welches Urteil erlaubt das, dass aufgrund dessen engste Familien zerstört werden?
Daher ist es hier nicht angebracht die von mir gemeinten Fälle bei den „ZJ“ (aufgrund des christlichen Gewissens in Lehrfragen), mit denen anderer Religionsgemeinschaften zu vergleichen.

Um das zu veranschaulichen, mit welchen sonderbaren Aussagen die Verantwortlichen der JW.ORG vor Gerichten argumentieren, mit denen sie versuchen die Problematik täuschend abzuwenden, möchte ich auf einen Fall vor australischen Gericht anzeigen. Dort in dem Video soll nicht relevant sein was der Videoreinsteller sagt, sondern nur was auf die Fragen des Staatsanwaltes, der Verantwortlicher Glied der Leitenden Körperschaft der „ZJ“ aussagt:

https://www.youtube.com/watch?v=yCl-wqTIFjM - Anhörung von Geoffrey Jackson vor Royal Commission in Australien:

7:30Min = Vereinsvorschriften sollen genau den BIBLISCHEN Vorschriften entsprechen. (Also nichts anderes, was mit der Bibel nichts zu tun hätte).
Und dort soll es einen „Spielraum“ geben (7:50Min), - aber keines beim Ausschluss?

8:35Min = an WAS wurde in der Gemeinschaft was festgestellt, wenn ich bis zu Letzt dabei war? = Vor der Versammlung wollten alle mir die Hand schütteln, und nach der Versammlung hat keiner mehr mich angesehen.

9:30Min = Wann habe ich gesagt, dass ich kein Zeugen von JEHOVA sein will? Nie! Ich sehe mich nach wie vor als ein Zeuge JEHOVAS. Und JEHOVA ist nach meiner Erkenntnis der GOTT der Bibel, und nicht die WTG/JW.ORG.

9:42Min = wann habe ich mich entschlossen kein Zeugen von JEHOVA mehr sein zu sein? (Deswegen fand ich absurd, als man mir die Broschüre „Kehre um zur Jehova“ angeboten hat, als ob ich JEHOVA jemals verlassen hätte). Ich habe die „ZJ“ nicht verlassen, ich wurde einfach von ihnen „gegangen“, ohne jeglicher schriftlicher Begründung, welche ich aus der Bibel bis heute nicht kenne, und mit derer Verhalten signalisieren sie mir, dass ich dort nicht willkommen bin.

10:27Min = Ein Abtrünniger ist nicht jemand, der gegen welche anderen Regeln des Vereins verstößt (!), sondern derjenige, der aktiv gegen das verstößt, was die BIBEL lehrt! =? Und genau das kenne ich bis heute nicht, gegen welche der Regeln der BIBEL ich verstoßen habe. Und die Vertreter der JW.ORG kennen die auch nicht, sondern reden Unwahrheiten wegen „Beichtgeheimnis“, welches erstmal jemanden voraussetzt, der was wem im Vertrauen gebeichtet hat. Aber wer das war, weiß ich nicht, denn ich war das nicht.

15:25Min = Frage des Anwaltes in Bezug auf die Erklärung, dass jemand kein „ZJ“ mehr sein will, antwortet Jackson mit dem, dass er nichts gesehen hat, was dem zutreffen würde.
Und solche ‚Unkundigen’ setzen Regeln auf?

Das und andere Fälle zeigen, welche falschen Ansichten vor Gericht vorgebracht und behandelt werden, welche aber mit praktischer Erfahrung oft im Widerspruch stehen.
Daher u. a. auch mein Fall zeigt, wie die Fakten oft verdreht werden und aufgrund dessen dann auch vor Gerichten nicht immer zu der entscheidender Beurteilung kommen kann, da kein Ehemaliger kann sich direkt dort vor denen aus der Praxis argumentativ verteidigen, da die „ZJ“ aus Prinzip (nach derer pauschalen Deutung der Bibel) derer Anwesenheit kategorisch ablehnen.
Wie kann unter solchen Umständen zum wegweisenden Urteil kommen, wenn nicht selten das Falsche behandelt wird!?


-(Fortsetzung folgt)-


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#452 von Jurek , 05.02.2023 08:27

Fortsetzung zum Beitrag #432

Zitat
Auf die Argumentation hinsichtlich eines Kontaktabruches, dass dies auch die verbleibenden Mitglieder in ihrer Religionsfreiheit einschränke weil sie gezwungen werden, den Regeln des Kontaktabbruchs zu folgen, und weil sie ausgeschlossen werden, wenn sie sich nicht daran halten, antwortete das Gericht, dass auf der Grundlage von Dokumenten und Zeugenaussagen bezweifelt werden kann, dass dies in allen Fällen, in denen die Regeln des Kontaktabbruchs nicht befolgt werden, tatsächlich der Fall ist.


Freilich bei der „Einheit“ unter den „ZJ“, welche keine Einheit in ihrem Sinn praktisch überall gleich befolgt wird, wird nicht immer der „ZJ“ Kontakt mit Ausgeschlossenen vom Verein der „ZJ“ geahndet.
Das bedeutet aber nicht, dass das von der Vereinführung (10 Glieder der „leitenden Körperschaft in Warwick/USA) nicht untersagt ist, und u. U. auch zum Ausschluss führen kann, wenn man sich an diese Regel nicht hält.

Fakt ist, dass die Ächtung von Ausgeschlossenen ein Gebot ist.
https://wol.jw.org/de/wol/d/r10/lp-x/198...ssenen%22&p=doc wie auch erwähnte Videos und anderes Schriftmaterial der WTG/JW.ORG.

Wer sich an diese Vorgaben nicht hält (etwa, weil wer christlich dem Betreffenden helfen möchte), kann selber dann ausgeschlossen werden.
Entscheidend dabei ist, dass in solchen Fällen wie meinem, überhaupt nicht um Biblische Lehren geht, sondern um blinden Gehorsam einem Verein gegenüber, in jedem seiner wandelbaren Entscheidungen, wider mein besseres Wissen und Gewissen.
Es wird auch interpretiert, dass auch selbst wenn man kein Unrecht in Form einer schweren Sünde begangen hätte, aber sich nicht an alle Anweisungen der Organisation hält, wird man auch ausgeschlossen (https://youtu.be/r_vdCYPB1X8?t=756).
Wie oder durch was der Ausschluss erfolgt, es wird immer behauptet, dass das aufgrund schwerer Sünden gegen JEHOVA (nicht der Organisation), und aufgrund der Reuelosigkeit erfolgte. (https://www.jw.org/de/bibliothek/zeitsch...hilfe-annehmen/ Abs.3)
Denn den wahren Grund für den Ausschluss, erfährt sonst niemand, selbst bei Forderung des Betreffenden (wie bei mir), dass das alles offen gelegt wird.

Wobei die richterliche Entscheidung in dem Punkt auch nicht das eigentliche Problem darstellt, um welches mir hier primär geht, wegen Unterstellungen, Verleumdung, übler Nachrede, Diskriminierung, und sonstig unfairer Behandlung, wie vor allem aufgrund des Ausschlusses, Zerstörung auch der engsten Familiären Beziehung.

-(Fortsetzung folgt)-


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#453 von Jurek , 06.02.2023 02:14

Fortsetzung zum Beitrag #432

Zitat
Wichtig ist, wie die Berufungsrichter feststellten, dass das Lehren und Praktizieren von Meidung und sogar das Erheben dieser Regel zu einer wesentlichen Richtlinie einer religiösen Organisation (was, wie das Berufungsgericht feststellt, auch in anderen Religionen als Jehovas Zeugen geschieht, einschließlich des orthodoxen Judentums und einiger islamischer Rechtsschulen), nicht per se verboten werden kann. Prüfen können die Gerichte, ob ehemalige Mitglieder von aktiven Mitgliedern „gestalkt, belästigt, schikaniert oder bedroht“ werden. Dies ist jedoch bei Jehovas Zeugen nicht der Fall, die lediglich eine Form der „passiven sozialen Meidung“ praktizieren.


Auch das ist eigentlich völlig unnötige Feststellung und m. E. nicht relevant, weil sich das nicht auf das eigentliche Problem bezieht = von Dritten aufgetragene Familienspaltung und Diskreditierung / Verleumdungen / Unterstellungen / üble Nachrede, gegenüber den Ausgeschlossenen aus dem Verein. Denen wird Verbrechen unterstellt, ohne Beweise (wie das nicht nur in meinem Fall war. Denn als Christ ist schwere Sünde ein Verbrechen, aufgrund dessen kann man Harmagedon nicht überleben).
Radikalismus von Seiten der JW.ORG-Vertreter wäre hierbei also nicht angebracht.
Da soll nicht darum gehen, dass ein Verein das Recht hat wen auszuschließen und diese Personen einfach nur zu meiden. Denn wenn es ein weltliches Verein ist, natürlich hat diese das Recht dazu. Wer will dem Widersprechen, auch wenn auch dabei manchmal nicht so einfach ist wen auszuschließen (Beispiel).

Zitat
Von der Gegenseite wurde ein Ältester angeführt, der gegen die Abtrünnigen wetterte, das Gericht stellte aber fest, dass er nicht zur Gewalt aufrief und dass er zwischen „Abtrünnigen“, d. h. Ex-Mitgliedern unterschied, die zu aktiven Gegnern der Zeugen Jehovas wurden, und solchen, die einfach aus der Organisation austreten, aber ihr Leben nicht dem öffentlichen Angriff auf sie widmen. Dies ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt, wie übrigens auch das Wettern gegen Zeugen Jehovas als persönliche Meinungseinschätzung (siehe Schweizer Urteil).


Rein weltlich betrachtet, ist das nachvollziehbar.
Jedoch zu verstehen wäre dabei, dass bei Ausgeschlossenen (egal ob aktive Gegner oder stille Menschen) sie immer gleich behandelt werden (in Bezug auf die [falsche] Interpretation der BIBEL, und nicht aus sonstigen Gründen), und damit die Familienspaltung auch da gegeben ist, wenn die engste Familie bei den „ZJ“ aktiv als Mitglieder dabei ist.
Beide Parteien vergießen dabei Trennen (erwähnte Videos der JW.ORG), also das ist NICHT pers. von ehemaligen Mitgliedern so erwünscht, keinen Kontakt zur eigenen Kindern oder Eltern zu haben, wie den Ausgeschlossenen das oft unterstellt wird.

-(Fortsetzung folgt)-


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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#454 von Jurek , 06.02.2023 15:26

Fortsetzung zum Beitrag #432

Zitat
Dem Argument der 'totalen Isolation' der Ex-Mitglieder wurde entgegengehalten, dass dies nicht der Fall sei. Jehovas Zeugen machen nur einen winzigen Anteil der belgischen Bevölkerung aus. Den gemiedenen Ex-Mitgliedern steht es immer noch frei, mit der großen Mehrheit der belgischen Bürger, die keine Zeugen Jehovas sind, in Kontakt zu treten.


Was soll diese Aussage im Endeffekt bedeuten?
Geht es bei der von mir hier behandelnden Thematik um „totale Isolation“ von irgendwelchen Menschen (was so aufgefasst völlig absurd wäre und zeigen würde, dass die eigentliche Problematik nicht erkannt wird, wenn es solche absurde Aussagen gemacht werden), oder um die totale Isolation von eigenen Eltern, Geschwistern, Kindern!?
Denn ansonsten erkennt man daran, dass hier nicht die eigentliche Probleme entschieden wurden, sondern in diesem Beispiel fiktiv/irrelevante.

Zitat
bietet Artikel 22 der belgischen Verfassung einen besonderen Schutz für Beziehungen zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern. Diese Beziehungen können nur durch ein gesetzlich geregeltes Verfahren aufgelöst werden, das die Scheidung und den Umgang mit minderjährigen Kindern bei der Trennung der Ehegatten und in anderen Fällen regelt.


Das steht aber hier auch gar nicht in Raum zu dem, um was es hierbei primär gehen sollte und das eigentliche Problem ist.

Ist dagegen eigenes volljähriges Kind ausgeschlossen, dann kümmern sich Eltern absolut NICHT um dieses, auch wenn der in Schwierigkeiten wäre und Elterliche Hilfe bräuchte, was auch u. U. (bei Notsituationen) als unterlassene Hilfeleistung gelten könnte.

Und diese radikale Meidung erfolgt nicht etwa auf der Grundlage nur welcher Vereinsvorschriften, welcher nur für den Gesetzgeber angefertigt wurden und in der Regel kein „ZJ“ kennt.
Das erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der (falschen) Interpretation der Bibel durch das Verein, welcher den Eltern diesen Gedanken vermittelt, als (angeblichen) den Willen „Jehovas“. (Beeinflussung durch Dritte, welchem sie vollends ergeben sind).
Das erinnert an den „Jonestown-Massaker“, wo es angeblich auch um rein freiwillige und „eigene“ Entscheidung der Mitglieder ging.
Wenn von beiden Seiten Trennen wegen dem Zustand der Trennung vergossen werden, kann das nicht wirklich gewollt sein, selbst wenn dabei von derart befolgen den „Willen Jehovas“ die Rede ist.
Denn sachlich fundierten und anerkannten Nachweis aus der Bibel, hat die WTG/JW.ORG dazu nicht vorgelegt, außer eigener Interpretation, welche Menschenrechte verletzen.

Vor Gericht verweigern die Verantwortlichen Vertreter der „ZJ“ Aussagen oder wollen nicht, das „die ganze Wahrheit ans Licht kommt“ (https://youtu.be/f_EDeRRR6BE?t=3182) weshalb Gerichte können das auch nicht betreffend genau das eigentliche Problem beurteilen, aufgrund der Verschleierung.
Betroffene werden zu der Klärung der Fakten oft nicht vorgeladen, da die „ZJ“ mit denen „aus Glaubensgründen“ nicht reden wollen.

Warum wollte mit mir niemand vor der Verhandlung das klären, was das Problem wäre? Ich war immer in den Versammlungen anwesend! (https://youtu.be/f_EDeRRR6BE?t=3435)
Da ist höchst unfair alles abgelaufen, mit einem vorbefangenem Richter, etc.

-(Fortsetzung folgt)-


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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#455 von Jurek , 07.02.2023 02:00

Fortsetzung zum Beitrag #432

Zitat
Die Berufungsrichter stellten fest, dass Jehovas Zeugen lehren, dass die ehelichen Beziehungen zwischen zusammenlebenden Ehemännern und Ehefrauen auch dann fortbestehen sollten, wenn einer der Ehepartner kein Zeuge Jehovas mehr ist, und dass auch die Betreuung minderjähriger Kinder fortgesetzt werden sollte. In diesem Fall bedeutet „meiden“ nur, dass das ehemalige Mitglied nicht mehr an den religiösen Aktivitäten der Familie teilnimmt.


Auf welcher biblischen Grundlage wird dies mit Zweierlei Maß gehandhabt? Denn die JW.ORG intern bezieht sich „immer auf die Bibel“ damit.
Eigenes Kind vernachlässigen und wie im Video der JW.ORG gezeigt wurde, nach 5 Jahren sich immer noch in Trauer zu fragen, wie es wohl ihrem Sohn geht (5:07Min), während doch er zu seinen Eltern Kontakt sucht! (2:47Min).
Aber hierbei in Ehe ist der Kontakt ganz normal erlaubt, bis auf geistigen Austausch!?
Auf welcher biblischen Grundlage könnte man die zwei Situationen (Kind/Ehepartner) miteinander im Umgang verbinden? Das ist für mich nicht nachvollziehbar, dass ein Teil der Eheleute, welcher ausgeschlossen wurde, gegenüber dem anderen Teil, welcher bei den „ZJ“ aktiv dabei ist, dort der Ausschluss berührt die Gemeinschaft der Eheleute nicht. Sie können miteinander sprechen und auch eheliches Bett miteinander teilen und es läuft alles wie bis dato, mit der Ausnahme, dass es soll keine geistliche Unterhaltung geben.
Hat bis vor dem Ausschluss der Vater mit der Familie die Publikationen der Gesellschaft betrachtet, ist ihn durch den Ausschluss das nicht mehr erlaubt. Diese Aufgabe muss die Mutter nur mit den Kindern alleine durchführen.
Während man aber eigenes ausgeschlossene Kind vernachlässigt!
Wie passt das rechtlich zusammen? Denn christlich gibt es dazu keine Hinweise. Es ist eben eine reine Vereinssache, welche die Familien auseinander reißt!

Zitat
Das Berufungsgericht hielt sich bewußt eng an die Vorgaben und Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den zahlreichen Urteilen zu Jehovas Zeugen Grundsätzen. Eine unabhängige, vorurteilsfreie Anwendung der Rechtsstaatlichkeit konnte nicht anders urteilen und es wurde bekräftigt, dass Gerichte in demokratischen Gesellschaften – anders als in Russland – die kollektive Freiheit von Religionsgemeinschaften schützen, sich so zu organisieren, wie sie es für richtig halten.


Daher konnte dieser Urteil nicht korrekt behandelt werden, weil ganz andere allgemeine Sachen behandelt wurden, gegen diese auch nicht viel vorzubringen ist und im Grunde irrelevant wären.
Der eigentliche Kernpunkt der Problematik, wurde dabei überhaupt nicht behandelt.

Und warum müssen die Vertreter der JW.ORG vor Gerichten pauschal falsche Sachen den ehemaligen Mitgliedern unterstellen, wie etwa das, dass die „ZJ“ müssen respektieren, dass die Ausgeschlossenen keinen Kontakt wünschen. (https://youtu.be/3Aum-ECswOQ?t=2402)
Es ist aber oft genau und nachweisbar umgekehrt!
Aber durch diese Irreführung des Gerichtes, und unmittelbarer Abwesenheit der Betroffenen ehemaligen Glieder (da nicht alle davon sind nach wie vor Christen!), findet so eine Beurteilung keinen objektiven Rechtspruch, aus Mangel an Beweisen, zumal diese JW.ORG jegliche sie belastende Nachweise vernichtet und unter vorgeschobenem Vorwand vom "Beichtgeheimnis", sich dessen zu entledigen sucht, und nicht, weil der Beschuldigter was gebeichtet hätte!


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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#456 von Jurek , 08.02.2023 03:00

Die Beurteilung des Gerichtes (so wie das mir vorgelegt wurde) finde ich irrelevant, da dort etliche Missverständnisse vorliegen, und dem fehlen konkrete Fakten und Bezüge. Und es wurden da offenbar keine ehemalige „ZJ“, welche Christen sind, genauer befragt, als nur die Mehrheit der EX, welche oft Unsinn daher redet, wie man das aus YouTube-Videos entnehmen kann. Diese können dazu keine fairen Infos vermitteln.

Denn die falsche Beurteilung basiert schon auch an dem völligen Missverständnis, wenn das Gericht aufgrund falscher oder unzureichender Informationen Stellung zu der „totalen Isolation“ nimmt.
Das ist absurd, wenn man das auf ALLE Menschen anwenden will, wie das der Gericht vornahm, ohne es genauer zu über-prüfen.
Das Missverständnis aufgrund unzureichender Recherchen des Gerichtes liegt darin, dass das primär auf engste Familienmitglieder sich bezieht (wie die Videos auf JW.org beweisen), wo volljährige Kinder von Eltern durch „totale Isolation“, aufgrund des Vereins-Vorschriften, basierend auf falscher Interpretation der Bibel, getrennt werden, ohne dass die beiden Seiten das von sich aus das wünschen… NUR durch die Indoktrination der „ZJ“ durch die JW.ORG, dass das (angeblich) so pauschal dem Willen „Jehovas“ entspreche, gibt es die „totale Isolation“ zwischen engster Familie!
Das kann man doch nicht gleichwertig gegenüber der Bevölkerung eines Staates setzen!

Von daher ist der ganze Entscheid:

Zitat
Eine unabhängige, vorurteilsfreie Anwendung der Rechtsstaatlichkeit konnte nicht anders urteilen und es wurde bekräftigt, dass Gerichte in demokratischen Gesellschaften – anders als in Russland – die kollektive Freiheit von Religionsgemeinschaften schützen, sich so zu organisieren, wie sie es für richtig halten.

F A L S C H !
Denn kollektive Freiheit von Religionsgemeinschaften, und sich so zu organisieren, wie sie es für richtig halten, endet da, wo Menschenrechtsverletzungen begangen werden!
Wo durch Dritte (Religionsgemeinschaften) wer so manipuliert wird, dass damit die engste Familienbande zerstört wird.
Der ganze Vorwand von wegen den Aussagen der Bibel dazu, der ist bei genauer Betrachtung, überhaupt nicht zutreffend, um sich wirklich darauf stützen zu wollen.
Das ist die Menschenverachtende Regelung dieser Religionsgemeinschaft (der 10 verantwortlichen Leitungsglieder in den USA). =[inzw. 9]


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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#457 von Jurek , 08.02.2023 17:12

Hier ist dieses Forum rel. unbekannt.
Aber ein Christ, welcher sich mit "ZJ" beschäftigt um denen zu helfen ihre Fehler zu erkennen und die Problematik des Ausschlusses zu verstehen, bekommt von Anwälten der "ZJ" eine Ermahnung in Bezug auf Unterlassung dessen.


Was hat eine Organisation der "ZJ" zu fürchten, wenn sie scheinbar im Licht wandelt? (Joh 3:20,21)

Warum wird oft gedroht statt was Falsch ist, widerlegt, um zu zeigen, dass das falsch ist, was er macht?


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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#458 von Jurek , 09.02.2023 05:05

§12 BGB, dieses bezieht sich nur auf den Schutz von Markennamen wie z. B. Aldi, Siemens, Microsoft etc., aber NICHT auf Bezeichnungen wie „Christen“ oder „Jehovas Zeugen“!
Da die JW.ORG die Ansicht vertritt, dass einzig nur sie alleine die wahre Christen sind, und es gibt in der ganzen Welt keinen einzigen wahren Christen außerhalb ihrer Organisation, welcher z. B. die Lehre von 1914, „überlappende Generation“, Ächtung auch engster Familienmitglieder und Unterstellungen u. a. bewusst ablehnt, gehört (aus der Sicht der JW.ORG) die GESAMTHEIT der christlichen Welt außerhalb von JW.ORG, zur „Babylon der Großen, dem Weltreich der falschen Religionen“. Aus dem Standpunkt aus, könnten sie genauso alle anderen verklagen, der wagt sich CHRIST zu nennen, weil nur sie sind wirklich Christen…

Genauso bei der Bezeichnung „Jehovas Zeugen“. Der Name Gottes „Jehova“ ist keine Erfindung der EBF/WTG/JW.org! Die Urrechte dazu liegen in der BIBEL verankert, welche jedem bekennendem Gläubigen zur Verfügung stehen, jenseits welcher weltlicher §§. Und jeder, der über JEHOVA Zeugnis vor Menschen gibt (wie ich das tue), ist auch ein JEHOVAS ZEUGE.
Wer darf das aus christlicher Sicht mir das verbieten? (Mk 9:38f)
Darauf kann man nicht ausschließlichen Anspruch nur für sich fordern.
Ich bin ein JEHOVAS und JESU Zeuge, ohne Zugehörigkeit zur JW.ORG.

Sollte trotzdem auf derart christlich sehr bedenklichem Weg Herr Martin Peth zu der Geldstrafe von 5.500,00 Euro verurteilt werden, würde ich mich mit einem Beitrag auch daran beteiligen, und ich weiß dann, was ich davon zu halten habe, wenn der heilige Name GOTTES zu solchen Zwecken instrumentalisiert wird...
Aus der Bibel weiß ich, wie echte JEHOVAS Zeugen und Zeugen JESU CHRISTI handeln. (Mt 7:16ff)


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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#459 von Jurek , 12.02.2023 15:17

Man kann immer wieder gleiches Muster bei Ausschlüssen feststellen, welcher sich auch bei denen, die keine „ZJ“ sind/waren, genauso widerspiegelt.
Der WT-Organisation ist es daran gelegen im Grunde ihre Mitglieder NUR mit eigener Lehre zu versorgen, und keine anderen Informationen zuzulassen (Verletzung von Art. 18,19 der Menschenrechte). Das sind sektiererische Strukturen, wo welche „Funktionäre“ Herren über Glauben anderer sind und nur sich selbst predigen! (2.Kor 1:24; 3:1)

Das enorme Bemühen der JW.ORG im „Beschützen“ der Einheit und (angeblicher) reinen und einzigen Wahrheit, ist enorm, und ein Grund wen auszuschließen und zu ächten (damit man sich aus erster Hand nicht informieren soll oder nicht darf), wie auch bei Nicht-Zeugen eben, sie durch Androhung von hoher Geldstrafe, Mundtot zu machen.

Das ganze ist ein Verbrechen gegen Rechte jedes Menschen!
Grundrecht jedes Menschen:
Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Und gegen dem verstößt die JW.ORG! Sie entmündigen die Menschen und sie tun so, als ob sie diese Unmündigen vor Irrlehren beschützen wollten! Dabei verbreiten sie nachweisbar selber etliche Irrlehren.

Die WTG schrieb:

Zitat von WT 1.3.81, S.29
Der „Sklave“ ist nicht von Gott inspiriert, sondern fährt fort, die Heilige Schrift zu durchforschen und die Weltereignisse sowie die Situation des Volkes Gottes sorgfältig zu studieren, um zu einem Verständnis der Erfüllung biblischer Prophezeiungen zu gelangen. Zufolge menschlicher Unzulänglichkeiten kann es gelegentlich vorkommen, daß er etwas nur teilweise oder unrichtig versteht, so daß später eine Korrektur erforderlich wird.
Aber das bedeutet nicht, daß der „Sklave“ erst Erklärungen veröffentlichen darf, wenn das endgültige, vollständige Verständnis vorhanden ist.


So eine Unverschämtheit! Natürlich bedeutet das, dass sie erst dann was veröffentlichen dürfen, wenn sie irrtumslos was wirklich richtig erkennen!
Alles andere ist Titus 3:10, was auf die Verantwortlichen der JW.ORG zutrifft!
Die WTG/JW.ORG bildet Sekten und Spaltungen wie auch verursacht Unruhe (was man aber nicht zeigen darf), und Ausschlüsse derer, welche vor ihr das Richtige erkannt haben!

Ich hätte nichts dagegen gehabt, wenn diese JW.ORG IMMER Recht hätten!
Aber aufgrund derer Irrtümer, schließen sie Christen aus, die was vor ihnen richtig erkannten, und welche geächtet werden müssen, selbst von eigenen Familienmitgliedern! Und das für IMMER, weil am Ende es keiner so genau weiß, was da war, aufgrund fingierten „Beichtgeheimnis“ und „Recht auf Vergessen“!
Das ist ein schweres Vergehen gegen JEHOVAS Grundsätze, gegen seinen Nächsten und gegen geltende Gesetze des Staates.


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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#460 von Jurek , 14.02.2023 07:20

Recht auf Vergessen“, ist in den Fällen, welche aus christlichen Motiven des Betreffenden, die ausgeschlossen werden, m. E. Menschenverachtend.
Gerade das Verschweigen und Vergessen, ist das große Problem für die Ungerechtigkeit und Unterdrückung (ich habe das Recht die erwiesenen Begründungen wegen meinem Ausschluss, schriftlich zu erhalten, weil alles andere sind dann unbewiesene Unterstellungen. Ansonsten habe ich das Recht mich auf gegebene Beschuldigungen zu äußern! Aber auf welcher Grundlage, wenn diese absolut verweigert wird!?), wenn sich die Lehren der JW.ORG verändert, aufgrund was ich davor schon ausgeschlossen wurde. Dann wird immer noch wer nach der inzw. nicht mehr geltenden Regelungen des Vereins wie die Pest gemieden (selbst von eigener Familie, zu der man keinen Kontakt haben darf), obwohl sich in betreffendem Grund durch die Veränderungen was anderes ergab. Aber wer was vertuschen will, der begeht aus meiner Sicht eine Straftat.

Wenn die „ZJ“ in Russland keinerlei schriftliche Dokumente bekommen hätten und das Verfahren ohne Zeugen im Geheimen ablaufen würde, wie hätten sie können damit vor EU-Gericht treten? Mit NULL, und nur widersprüchlichen Aussagen von beiden Seiten?

Und nicht zum ersten Mal wurde wer ausgeschlossen und wie die Pest gemieden und seine Familie durch Einfluss von Dritten (JW.ORG) zerstört, weil jemand vor der Leitung des Vereins aus Amerika, mit seiner richtigen Erkenntnis denen „vorauseilte“, weil der sich das Recht „anmaßte“, eigenes Verstand und Gewissen zu gebrauchen, was bei den „ZJ“ in solchen speziellen Fällen nicht erwünscht ist.

Problem für Christen sind dann in Folge dessen, derart Menschenverachtende Formulierungen wie die auf https://www.jw.org/de/bibliothek/zeitsch...larem-Verstand/

Zitat
WIE KÖNNEN WIR LOYAL ZU JEHOVA UND SEINER ORGANISATION HALTEN, …


In der Praxis (da die oft anders ist als verbreitete Theorien), interessiert da weniger diese Sekte*, was JEHOVA durch die BIBEL jedem Christen mitzuteilen hat, sondern ausschließlich das, was die WT-Organisation immer vorgibt.

Als „Rechtfertigung“ wird von der JW.ORG vorgegeben, dass man sich mit der Wassertaufe der Organisation hingegeben hat, was in meinem Fall überhaupt nicht zutrifft!
Ich wurde im Jahr 1984 getauft, als es zum letzten Mal eine andere zweite Tauffrage gab, als die seit 1985 in Bezug auf die WT-Organisation.
Ich habe mich nie bewusst irgendeiner irdischen Organisation hingegeben noch über mein Gewissen und der Tauffragen hinausgehende Dinge!

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*) Dass die JW.ORG eine SEKTE ist, das basiert nicht auf weltlicher Definition, aufgrund der sie nicht als solche gilt und durch eine staatliche Anerkennung in der Welt nicht als eine Sekte gilt, sondern auf BIBLISCHER Definition, und auch ihrer eigener Definition aus https://wol.jw.org/de/wol/d/r10/lp-x/502013347 wonach sie einen 10-köpfigen Führer in Warwick/USA haben, der immer absolut und diktatorisch allen „ZJ“ weltweit „dogmatisch“ vorgibt, wann was zu glauben ist und wann nicht. Und wer dieser Doktrin nicht 100% folgt, wird wie ich und viele andere durch unseriöse Verfahren (welche auch mit der Bibel nichts zu tun haben) ausgeschlossen, und als ein schwerer Sünder (!) geächtet, ohne jeglicher fairen und sachlich fundierten und objektiv orientierten Verhandlung.


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
Jurek
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#461 von Jurek , 15.02.2023 05:35

Diese für mich Menschenverachtende „Recht auf Vergessenwerden“ führt zum Absurdum, wonach man seine schweren Sünden zuerst bereuen soll und zur JEHOVA umkehren soll, obwohl diese von System „vergessen“ wurden, und das was in Ablage ist, gar nicht veröffentlich werden will. Aber derart Vorwürfe von wegen SCHWERE Sünde/n, sind genauso wie diese Unwahrheiten von wegen „Seelsorge“, welche es gar nicht gibt!
Um was zu bereuen, muss man zuerst das kennen, was man zu bereuen hat! Wer das vergessen will (und der Betreffender das nicht erkennt), der gibt dem Betreffenden keine faire Chance was zu bereuen. Denn ich weiß bis heute nicht, welche schwere Sünde ich nach der BIBEL zu bereuen habe! Denn Apg 5:29 kann es ganz gewiss nicht sein.

Irgendwelche mündliche Gerede und angebliche und nicht überprüfbare „Gründe“, sind nur Gerüchte auf der Basis einer Unterstellung und übler Nachrede, und keine nachweisbaren Fakten auf irgendwelcher fairen Grundlage. So handeln unehrliche Leute, welche was zu verschleiern haben! Und die JW.ORG hat was zu verbergen, damit ihre schlechte Taten nicht zum Vorschein kommen, wenn sie dabei Menschenrechtsverletzung begehen, was sie eben damit verheimlichen will. (Joh 3:20,21)
Warum weigern die sich also klare Gründe für den Ausschluss mit Daten und Fakten sachlich genau zu benennen, wenn man sie doch darum (vielfach) bietet!? Das zeugt von einer Absicht etwas zu vertuschen, was denen selber schaden würde, da sie öffentlich dazu nicht stehen wollen und lieber das alles am besten unter Teppich kehren wollen. Und der Hauptangeklagte, wird bevormundet, indem man als Gründe vorgibt, was der zu wollen hat.
Das hat NICHTS mit welchem „Beichtgeheimnis“ zu tun, welcher zuerst eine Beichte des Betreffenden voraussetzen würde, welche es meinerseits aber nie gegeben hat!

Und JW.ORG schreibt oft Sätze, welche in dem Kontext sehr richtig klingen (um damit nach Außen sich zu rechtfertigen), aber man darf sie in der Praxis so nicht anwenden! Das sind meist Sätze, welche an die Menschen außerhalb ihrer Organisation gerichtet sind. Oder auch Sätze, welche nur dann gelten, wenn man 1:1 das übernimmt, was die JW.ORG zum glauben vorgibt.
Weder mit „klarem Verstand“ noch selbständiger Prüfung, darf man da wirklich objektiv was prüfen, was als „unabhängiges Denken“ auf schärfste kritisiert wird… Da gibt es riesige Unterschiede zwischen Theorie und der Praxis.

Der Wachtturm vom 15.11.2013, S. 20 Abs. 17 sagte aus:
Wir alle müssen bereit sein, JEDE ANWEISUNG ZU BEFOLGEN, egal ob sie nun vom strategischen oder Menschlichen Standpunkt vernünftig erscheint oder nicht.
Und was das mit klarem Verstand und GOTTES Treue und reinem Gewissen in so manchen Lehren zu tun hat, will mir kein verantwortlicher „ZJ“ erklären.
Alles das und mehr, sind Kennzeichen einer diktatorisch geführten Sekte, und keiner christlichen Gemeinschaft nach dem Urchristlichen Vorbild.
Daher wird hier auch nur aus der Sicht der Bibel und aus praktischer Erfahrung das beurteilt, und nicht nach weltlichen Normen.


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#462 von Jurek , 25.03.2023 17:11

Wer unter https://www.jw.org/de/bibliothek/zeitschriften/ nach bestimmten Jahrgängen der Wachtturmausgaben sucht (da ab 1981) wie die Jahre 1987-1990, 1995, 1997, 1998, der wird feststellen, dass diese ganzen Jahrgänge (wegen gewisser umstrittene Inhalte) verschwunden sind! Gleich ganze Jahrgänge!
Der Jahrgang 1986 wird in der Rubrik dort zwar angegeben, aber wer dieses anklickt, der wird feststellen, dass auch dieses komplett fehlt.
Ja, dieser WT vom 1. Apr.1986, S. 31, aufgrund dessen ich ausgeschlossen wurde.
Wenn man also die frühere Erkenntnis nun korrigieren will, dann warum tut man das auch nicht bei meinem Ausschluss auch korrigieren, wegen derer einstigen falschen Erkenntnis? …
Aber dadurch dass die „ZJ“ das verheimlichen, als angebliches „Beichtgeheimnis“, dann wissen sie nicht einmal, warum sie mich ächten, und Menschen von ihren Familien getrennt haben, angeblich weil „Jehova“ das so will (in Wirklichkeit aber damals die LK in Brooklyn)!
Die LK der „ZJ“ sollte wegen ihrer Abtrünnigkeit ausgeschlossen werden!


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#463 von Jurek , 01.04.2023 15:30

Die schreckliche Tat von Hamburg sitzt noch in den Knochen, als der brutaler Killer im einem Hamburger KRS, 8 Menschen erschossen hat! 😭
Diese Nachricht wurde von den allermeisten Menschen (wie auch mir), mit großem Entsetzen und Mitgefühl für die Hinterbliebenen und Überlebenden getragen. 💐
Dennoch wurde diese Nachricht nicht immer von der YouTube-Community und anderen Kanälen so aufgenommen, wie sich die „ZJ“ das gewünscht hätten.
Was bewegte die Leute zur vielen nicht sehr mitfühlenden Kommentaren?


Vor allem die Ächtung und Familienzerstörung bei solchen, die von der WT-Organisation gegangen werden!
Und dann umso mehr, wenn diese nicht wegen welcher nach der Bibel „schweren Sünde/n“ ausgeschlossen werden, sondern nach zeitlichen unbiblischen Dogmen der Leitenden Körperschaft der „ZJ“ in Amerika.
Und das was die „ZJ“ anderen in dem Zusammenhang vorwerfen, das praktizieren sie massiv selber.
Fair wäre es, wenn die „ZJ“ mal sich zuerst mit dem Thema wirklich objektiv nach der Bibel (NT und nicht AT!) beschäftigen würden und sich JESUS statt dem „Kanal“ aus Warwick/USA anpassen würden, damit sie erkennen mögen, welche Diskriminierung und „Täter-Opfer-Umkehr“ sie selbst massiv betreiben. Solidarität, Mitgefühl zu zeigen und für Toleranz einzutreten, und welche Konstruktionen herbeizuführen, welche die Opfer im Nachhinein verhöhnen - das machen doch auch die „ZJ“ selbst! Wenn die das aber über andere (Christen, welche sie wegen derer Einstellung zu Apg 5:29 ausgeschlossen haben und sie von ihrer engster Familie getrennt haben) sagen, dann klingt das für die Opfer der JW.ORG-Systems wie ein Hohn.
DAS sollten bitte die „ZJ“ mal machen! 🙏
Wenn sie das begreifen, werden sie auch verstehen, warum so viele Opfer der JW.ORG-Systems bei diesen Worten des Herrn Michael Tsifidaris so reagierten.
Die JW.ORG sollte mal bitte JESUS nachahmen, wie Er handelte, und nicht sich auf das mosaische Gesetz (!) beziehen, wo damals um Werksgerechtigkeit ging …


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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zuletzt bearbeitet 01.04.2023 | Top

RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#464 von Jurek , 22.06.2023 04:50

Heute sind es genau 390 Jahre her, als Galileo Galilei von der römischen Inquisition dazu gezwungen wurde, seinen angeblichen „Kopernikanischen Irrlehren“ abzuschwören.
Er galt als Ketzer und Irrlehrer, weil nach der Ansicht der Kirche, stand natürlich die Erde im Zentrum des Universums, um die sich alles drehte!
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexiko...erruf-gezwungen

Und es sind 21 Jahre her, bzw. 359 Jahre nach der Verurteilung Galileos Galilei, dass dieser von der römischen Kirche (damals Papst Johannes Paul II.) wieder rehabilitiert wurde.

Während M. Luther und andere Reformatoren, wurden das nicht, und gelten in der römisch-katholischen Kirche nach wie vor als Apostaten!

Und bei den „ZJ“ ist es auch nicht anders.
Da gilt manches Mal nicht das was wirklich falsch und antichristlich ist und deswegen muss so einer wegen Schutz der Herde exkommuniziert werden, sondern das schwere Vergehen liegt prinzipiell daran, nicht den zeitlichen Irrlehren der Leitenden Körperschaf (á la „Jehovas Kanal“) zu folgen!
Ändern sich diese Irrlehren und man erkennt das dann als „helles Licht von Jehova“, was einst der Ausgeschlossener schon längst erkannte, dann wird der nach wie vor wie die Pest gemieden, weil keiner darf erfahren, warum wer ausgeschlossen wurde! 😪


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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zuletzt bearbeitet 22.06.2023 | Top

RE: Verstoßung und Ächtung = Christliches Gebot?

#465 von Kostak , 23.06.2023 02:05

Wir lernen: Der Zeitpunkt spielt die ausschlaggebende Rolle.

Abtrünnigkeit zeigt sich nicht in absoluten Wahrheiten, sondern in fehlender Demut, die sich auch in Rechthaberei zeigt.

1. Hauptsatz und und Grundregel: Widersprich nicht!

2. Hauptsatz : Bestehe nicht darauf Recht zu haben oder Recht gehabt zu haben

3. Hauptsatz: Erkenne deine Versäumnisse der Unkenntnis der Hauptsätze 1 und 2

4. Hauptsatz: Du kannst nicht gewinnen

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