Fortsetzung zum Beitrag #432
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Betont wurde nochmals auf das Sindicatul-Urteil hingewiesen, welches deutlich macht: "Die einfache Antwort darauf ist das, was die Große Kammer im Urteil Sindicatul „Păstorul cel Bun“ v. Romania entschieden hat: Artikel 9 „garantiert kein Recht auf Dissens innerhalb einer religiösen Körperschaft“. Vielmehr „wird im Falle einer Meinungsverschiedenheit über Fragen der Lehre oder der Organisation zwischen einer Religionsgemeinschaft und einem ihrer Mitglieder die Religionsfreiheit des Einzelnen durch die Freiheit ausgeübt, die Gemeinschaft zu verlassen.“
Das Problem liegt doch nicht an dem Erwähntem, sondern an dem, dass das unfreiwillig geschieht, etwa durch den Verein auferlegten Familienendzug.
Es geht doch (nicht nur) meinerseits nicht darum, das Recht zu haben die Gemeinschaft zu verlassen, oder dass der Verein das Recht hat seine Lehre voranzustellen. Sondern darum, dass man aufgrund christlichen Gewissens (gestützt auf die Bibel – Apg 5:29) nicht mit allen Lehren übereinstimmen kann, was dann zu Folge hat, dass das Unrecht geschieht durch dieses Verein, welcher seinen Mitgliedern suggeriert eigenem Willen „Jehova“ zu gefallen, Familiärenzerstörung durch Dritte (JW.ORG) zu fördern. (Siehe mein Linkverweis im Vorbeitrag).
Da werden Menschen beeinflusst als „eigenen Willen“ anzusehen, was man denen impliziert, und was genau betrachtet, einfach unbiblisch ist.
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Festgehalten wurde, dass es in der Natur von Religion liegt, von abweichender Haltung abzuraten. So entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Rechtssache Jehovah’s Witnesses of Moscow v. Russia (Nr. 302/02, 10. Juni 2010) in Randnr. 118: „Es ist ein gemeinsames Merkmal vieler Religionen, dass sie lehrmäßige Verhaltensstandards festlegen, an die sich ihre Anhänger in ihrem Privatleben halten müssen.“
Welches Urteil erlaubt das, dass aufgrund dessen engste Familien zerstört werden?
Daher ist es hier nicht angebracht die von mir gemeinten Fälle bei den „ZJ“ (aufgrund des christlichen Gewissens in Lehrfragen), mit denen anderer Religionsgemeinschaften zu vergleichen.
Um das zu veranschaulichen, mit welchen sonderbaren Aussagen die Verantwortlichen der JW.ORG vor Gerichten argumentieren, mit denen sie versuchen die Problematik täuschend abzuwenden, möchte ich auf einen Fall vor australischen Gericht anzeigen. Dort in dem Video soll nicht relevant sein was der Videoreinsteller sagt, sondern nur was auf die Fragen des Staatsanwaltes, der Verantwortlicher Glied der Leitenden Körperschaft der „ZJ“ aussagt:
https://www.youtube.com/watch?v=yCl-wqTIFjM - Anhörung von Geoffrey Jackson vor Royal Commission in Australien:
7:30Min = Vereinsvorschriften sollen genau den BIBLISCHEN Vorschriften entsprechen. (Also nichts anderes, was mit der Bibel nichts zu tun hätte).
Und dort soll es einen „Spielraum“ geben (7:50Min), - aber keines beim Ausschluss?
8:35Min = an WAS wurde in der Gemeinschaft was festgestellt, wenn ich bis zu Letzt dabei war? = Vor der Versammlung wollten alle mir die Hand schütteln, und nach der Versammlung hat keiner mehr mich angesehen.
9:30Min = Wann habe ich gesagt, dass ich kein Zeugen von JEHOVA sein will? Nie! Ich sehe mich nach wie vor als ein Zeuge JEHOVAS. Und JEHOVA ist nach meiner Erkenntnis der GOTT der Bibel, und nicht die WTG/JW.ORG.
9:42Min = wann habe ich mich entschlossen kein Zeugen von JEHOVA mehr sein zu sein? (Deswegen fand ich absurd, als man mir die Broschüre „Kehre um zur Jehova“ angeboten hat, als ob ich JEHOVA jemals verlassen hätte). Ich habe die „ZJ“ nicht verlassen, ich wurde einfach von ihnen „gegangen“, ohne jeglicher schriftlicher Begründung, welche ich aus der Bibel bis heute nicht kenne, und mit derer Verhalten signalisieren sie mir, dass ich dort nicht willkommen bin.
10:27Min = Ein Abtrünniger ist nicht jemand, der gegen welche anderen Regeln des Vereins verstößt (!), sondern derjenige, der aktiv gegen das verstößt, was die BIBEL lehrt! =? Und genau das kenne ich bis heute nicht, gegen welche der Regeln der BIBEL ich verstoßen habe. Und die Vertreter der JW.ORG kennen die auch nicht, sondern reden Unwahrheiten wegen „Beichtgeheimnis“, welches erstmal jemanden voraussetzt, der was wem im Vertrauen gebeichtet hat. Aber wer das war, weiß ich nicht, denn ich war das nicht.
15:25Min = Frage des Anwaltes in Bezug auf die Erklärung, dass jemand kein „ZJ“ mehr sein will, antwortet Jackson mit dem, dass er nichts gesehen hat, was dem zutreffen würde.
Und solche ‚Unkundigen’ setzen Regeln auf?
Das und andere Fälle zeigen, welche falschen Ansichten vor Gericht vorgebracht und behandelt werden, welche aber mit praktischer Erfahrung oft im Widerspruch stehen.
Daher u. a. auch mein Fall zeigt, wie die Fakten oft verdreht werden und aufgrund dessen dann auch vor Gerichten nicht immer zu der entscheidender Beurteilung kommen kann, da kein Ehemaliger kann sich direkt dort vor denen aus der Praxis argumentativ verteidigen, da die „ZJ“ aus Prinzip (nach derer pauschalen Deutung der Bibel) derer Anwesenheit kategorisch ablehnen.
Wie kann unter solchen Umständen zum wegweisenden Urteil kommen, wenn nicht selten das Falsche behandelt wird!?
-(Fortsetzung folgt)-