RE: Menschenrechte

#106 von Jurek , 07.09.2022 04:36

Artikel 2 – Verbot der Diskriminierung
2. «Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa Religion und sonstiger Überzeugung oder sonstigen Umständen.»

Wenn z. B. ein Angeklagter völlig entmündigt wird und aufgrund seiner persönlicher Überzeugung durch Ächtung und Vorurteile als ein schwerer Sünder gesellschaftlich diskriminiert wird, ohne fairer Verhandlung noch vorgelegten Gründen durch Unterstellungen, dass der Betreffender die kennen würde, oder dass diese wem wirklich genau bekannt wären (angeblich durch welche Diskretionsgründe, welche von Seiten des Beschuldigten nicht vorliegen), so stellt das ebenso ein Vergehen gegen Fairness und Gerechtigkeit dar, und stellt den Menschen diskriminierend vor der jeweiligen Normen innerhalb einer Gemeinschaft dar.


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
"
1. Johannes 5:11,12.

 
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RE: Menschenrechte

#107 von Jurek , 07.09.2022 18:53

Artikel 3 – Recht auf Leben und Freiheit
«Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person.»

Entmündigungen, Bevormundung und Diskriminierungen eines Menschen, das beschränkt oft stark seine Freiheit, speziell, wenn sich das von Außen auf die innerste familiäre Beziehungen auswirkt.
Und wer andere Marginalisiert, diffamiert, diskriminiert, begeht eine Gesetzeswidrigkeit.

Der Staat ist verpflichtet, die Freiheit und Sicherheit seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und alles mögliche und zumutbare vorzukehren, damit dieses Recht auch nicht von privater Seite (seien es Individuen oder Organisationen) verletzt werden kann.


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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RE: Menschenrechte

#108 von Jurek , 08.09.2022 05:44

Artikel 6 – Anerkennung als Rechtsperson
«Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.»

Mit der Bestimmung, dass jeder Mensch Anspruch auf Anerkennung «als Rechtsperson» hat, soll verhindert werden, dass einzelne Menschen nur als Objekte behandelt werden, wie dies etwa bei dem Verein der „Zeugen Jehovas“ der Fall ist, wo man auch teilweise Personen entmündigt und über sie bestimmt, was sie getan und zu wollen haben (z. B. Missbrauch vom „Beichtgeheimnis“ u. ä.).


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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#109 von Jurek , 08.09.2022 15:07

Artikel 7 – Gleichheit vor dem Gesetz
«Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf den Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung.»

Gleiche Behandlung bedeutet, dass man jemanden nicht unterschiedlich bewerten kann, indem man die einen für ähnliche Taten anders bewertet und sanktioniert wie die anderen.
Wenn zum Beispiel der David Splane aus der Führung der „Zeugen Jehovas“ über eine „überlappende Generation“ lehrt, und ein Glied der „Zeugen Jehovas“ das nicht teilen kann und das ehrlich zum Ausdruck bringt, und dadurch aus der Gemeinschaft (oft Familie) ausgeschlossen und geächtet wird, müsste nach gleichem Prinzip auch der David Splane wegen Verbreitung von Irrlehren und der Verunsicherung der Gemeinschaft und Rufschädigung, genauso ausgeschlossen und geächtet werden.


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
Wer den SOHN hat, hat das (wahre) Leben; wer den SOHN GOTTES nicht hat, hat das (wahre) Leben nicht.
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RE: Menschenrechte

#110 von Jurek , 10.09.2022 06:03

Artikel 8 – Anspruch auf Rechtsschutz
«Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten… »

Dieses Recht soll bei einem unabhängigen Gericht ermöglichen, gegen alle Handlungen zu klagen, die seine ihm nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.

Problematisch wird es, wenn man zu den Klagen keinerlei juristisch relevante Beweise vorlegen kann, welche durch Verdunklung und Verheimlichung der Tatbestände durch Täter, diese Beweise nicht erbracht werden können.

Beispiel::
Bei einer diktatorischen Gemeinschaft, die alles bestimmt, selbst das, was wer zu wollen hat, und wo absolute Geheimhaltung vorherrscht, gegen dem Willen des Angeklagten, u.s.w.
Wenn so eine religiöse Gemeinschaft sich auf ihre staatliche Anerkennung beruft und teilt mit, dass Ihr nichts genaues über einen Fall bekannt ist, weil was es zu wissen gebe, liegt in analogen Dokumenten im verschlossenem Kuvert, zu dem wegen der nach geistlichem Recht Verschwiegenheit, niemand Zugang hat. Und dazu auch keine digital verarbeiteten Daten gibt, und somit steht das unter dem Schutz des Beichtgeheimnisses, so ist dabei nachher davon auszugehen, dass dem so ist, und spätere Aussagen des Klägers werden als unglaubwürdig abgetan, da nichts mehr überprüfbar ist.
Dass dabei diese religiöse Gemeinschaft mit Lug und Trug* handelt, kann man eben juristisch nicht nachweisen, wo dann dieses erwähnte Recht nicht zu tragen kommen kann.

*Bemerkung:
Berufung auf Beichtgeheimnis ist oft nur ein Selbstschutz so einer religiösen Gemeinschaft oder Organisation und hat mit dem entmündigten Angeklagten, nichts zu tun. Denn „Beichtgeheimnis“ setzt zuerst voraus, dass es überhaupt jemand da sein muss, der freiwillig sich jemanden anderen, mit seinen sehr vertraulichen Angelegenheiten hingewendet hat.
Das trifft oft aber überhaupt nicht zu. Da wird diktatorisch und pauschal angeordnet, was wer zu wollen hat und unter dem Vorwand der Diskretion (wider Willen des Angeklagten, nach derer Meinung dazu niemand fragt), wird abverurteilt.
Da gibt es auch keine „Seelsorge“, auf die sich so eine sektiererische Gemeinschaft beruft, da man da niemanden wirklich helfen will, sondern nur zum blinden Gehorsam ermahnt… Echtes und faires Dialog ist dabei unmöglich.
Daher der ganze Ablauf wird pauschal streng geheim gehalten, und sachliche Begründungen fehlen völlig.

Durch Mangel an Beweisen können so auch Straftaten begangen werden.


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RE: Menschenrechte

#111 von Jurek , 11.09.2022 07:37

Artikel 10 – Anspruch auf rechtliches Gehör
«Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unparteiischen Gericht …»

Wenn in Geheimen und völliger Abgeschiedenheit von Zeugen, Kläger und Richter oft die gleiche Personen sind, und wegen Vorbefangenheit immer die gleichen Richter auftreten, da kann man nicht von Fairness sprechen.
Bei derart Geheimverhandlung im Abgeschiedenheit von Zeugen, wo aufgezwungene „Diskretion“ vorherrscht, werden Menschenrechtsverletzungen verübt, welche man damit begründet, dass man wegen Vertrautheit und des Beichtgeheimnis dafür sorgen möchte, dass sich der Angeklagter sicher sein kann, dass von dem den Ältesten Anvertrauten nichts nach Außen dringen wird, damit der Angeklagter voll Vertrauen sich um Hilfe bei Ältesten wenden kann. Dies wird aber pauschal aufgezwungen.
Diese Verfahren dienen nicht als Hilfeleistung/Seelsorge (wie es behauptet wird), sondern als Gericht, welcher die Aufgabe hat, jeden der seinem eigenen Gewissen und Verantwortung folgen möchte und sich damit Abseits der jeweiligen Dogmen der Leitung stellt, als einen reuelosen Sünder aus der Gemeinschaft auszuschließen. Da ist kein Dialog erlaubt, noch ist dieses Verfahren dazu vorgesehen, auch wenn nach Außen der pauschale Eindruck dazu vermittelt wird.

Da wird dem Angeklagten das öffentliche Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht unmöglich gemacht, indem man alles unternimmt, dass dafür auch keine Voraussetzungen geben kann. Damit werden Rechte des Angeklagten und Verpflichtungen, oder aber auch über irgendeine gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung verschleiert, und das Opfer wird zum Täter ohne Beweise abgestempelt.

Hierbei geht es um grundlegende Ansprüche in Rechtsverfahren und Auseinandersetzungen, in denen eine Person gegen eine andere klagt.
Ziel soll sein, eine gerechte Anhörung aller Personen, die vor einem Gericht erscheinen, durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht.
Jedermann soll eine faire Chance bekommen, seinen Fall vorzubringen um das gerecht beurteilen zu lassen.
Geheimverfahren absolut gegen den Willen des Angeklagten, sollten als Menschenrechtsverletzung angesehen werden.


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RE: Menschenrechte

#112 von Jurek , 11.09.2022 17:00

Artikel 11 – Unschuldsvermutung; keine Strafe ohne Gesetz
1. «Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren ... nachgewiesen ist. »

Darauf hat der Angeklagter Recht: Keine Strafe ohne geltender und bekannter Nachweise für seine Schuld, und daran kann ein diktatorisch angeordnetes „Beichtgeheimnis“ nichts ändern, wenn seitens des Beschuldigten nie eine „Beichte“ gab.

Schuld kann nicht zutreffen, wenn keine jederzeit nachweisbaren Beweise vorgelegt werden können.
Das Recht auf eine Verteidigung verlangt, dass die Menschen die tatsächliche Möglichkeit haben, einen Anwalt zu erhalten, und dass sie die Möglichkeit bekommen, ihre Unschuld nachzuweisen. Dazu gehört, dass die Anklagepunkte deutlich nachgewiesen werden.
Wobei bei dem Verein JW.ORG ist fraglich, ob das Recht des Vereins in ihren Statuten Anwendung finden soll, oder wie sie sonst in der Öffentlichkeit kundtun, die Grundsätze der Bibel.

Das Recht auf ein öffentliches Verfahren ist nicht nur für den Angeschuldigten wichtig, sondern auch für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Gerichte. Wenn Verfahren geheim durchgeführt werden, ist die Gefahr viel größer, dass Menschenrechte verletzt werden.
Das verursacht auch Häufung von Gerüchten, übler Nachrede und anderen Nachteilen für den Angeklagten, was bei Anwendung biblischer Normen vermieden werden würde.


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RE: Menschenrechte

#113 von Kostak , 12.09.2022 06:13

Was du dir da ausdenkst hat keine Gültigkeit.

Die Angelegenheit wurde schon längst geklärt. Unter anderem beim EMKR (Europäische Menschenrechtskommission).
Festgestellt wurde die Autonomie der Religionsgemeinschaften, die unbedingte Religionsfreiheit erfordert und die Freiwilligkeit ihrer Mitglieder.
Kirche und Menschenrechte war ja schon häufiger ein gesellschaftliches Thema. Bisher wurde immer für die Kirche entschieden, da deren Ausrichtung einer inneren, religiösen Gesetzgebung folgen.
Beispiel katholische Kirche: Eine Weihung von Frauen (Ordination) verstößt nicht gegen die Menschenrechte (Gleichheitsprinzip).


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RE: Menschenrechte

#114 von Kostak , 12.09.2022 08:55

Upps, da ist ein Fehler passiert!

Es muß heißen:
Beispiel katholische Kirche: Eine Weigerung der Weihung von Frauen (Ordination) verstößt nicht gegen die Menschenrechte (Gleichheitsprinzip).

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RE: Menschenrechte

#115 von Jurek , 12.09.2022 09:47

danke für deine Meinung.
Nur es ist so, dass es nicht ausreicht was allgemein zu schreiben, sondern das sollte schon genauer begründet und geklärt werden, was von dem nicht stimmt, was ich bis jetzt geschrieben habe?

Du meinst:

Zitat von Kostak
Die Angelegenheit wurde schon längst geklärt. Unter anderem beim EMKR (Europäische Menschenrechtskommission).
Festgestellt wurde die Autonomie der Religionsgemeinschaften, die unbedingte Religionsfreiheit erfordert und die Freiwilligkeit ihrer Mitglieder.


Mir geht es um die von mir im Beitrag #104 erwähnten Menschenrechte.
Bitte auf konkret welches davon (bzw. aus welchen gesamt 30 Artikeln) beziehst du dich, um das mit den Aussagen dort zu vergleichen?

Autonomie der Religionsgemeinschaften“ beinhaltet Selbständigkeit oder Unabhängigkeit der Gemeinschaft von anderen Außenstehenden Insatitutionen/Personen/Staat, welche intern auch auf Willensfreiheit basiert.
Wenn also das NUR auf die Leitung der Gemeinschaft angewendet wird (was du geschrieben hast), trifft daher dieser Entscheid nicht zu, weil es muss beinhalten, dass (wie du schreibst) ALLE Glieder dieser Gemeinschaft müssen auf freiwilligen Basis, ohne Zwang, Erpressung u.s.w. dabei sein und mitwirken. Es muss Freiwilligkeit und Freiheit der ganzen Gemeinschaft gewährleistet sein.
Trifft das bei der Gemeinschaft der „ZJ“ zu?
N E I N .
Etliche Fälle aus der Praxis zeigen, dass die einzelnen Glieder unter enormen Druck stehen, z. B. um nicht ihre Familie zu verlieren.
Dabei handelt es sich nicht um eine Abtrünnigkeit nach der Bibel, sondern oft aufgrund eigenen Gewissens vor GOTT, um Nichtzustimmung bei einzelnen veränderlichen Lehren.
Und das ist besonderer Kennzeichen einer Sekte, wo ein Guru oder kleine Leitungsgemeinschaft wider Gewissen ihrer Glieder diktiert, wann was zu glauben ist.
Solche Sekte hätte gar nicht zugelassen werden dürfen zu einer anerkannten Religionsgemeinschaft, da sie die Grundlegenden Anforderungen nicht erfüllt.

Der Druck wird nur durch die Leitung durch 8 Mann in Warwick/USA für alle 8 Millionen „ZJ“ weltweit erzeugt, von denen keiner darf offen und ehrlich eigene Meinung und Verständnis zu einer biblischen Lehre haben.

Dabei ist es m. E. „kriminell“, dass es zwei Seiten der Faktendarstellung von Seiten der JW.ORG gibt. Die eine für die Öffentlichkeit und Behörden, und die andere interne Seite, bei der nach meiner praktischen Erfahrung, Menschenrechte gravierend verletzt werden.

Zitat
Kirche und Menschenrechte war ja schon häufiger ein gesellschaftliches Thema. Bisher wurde immer für die Kirche entschieden, da deren Ausrichtung einer inneren, religiösen Gesetzgebung folgen.


Bei aller Fairness: Die von mir angesprochene Problematik bezieht sich nicht allgemein auf die Kirchen (Plural) sondern nur auf die Gemeinschaft der „ZJ“, da ich keine einzige andere anerkannte Religionsgemeinschaft kenne, wie diese der „ZJ“, welche diktatorisch streng geführt wird, und wo die von mir bis jetzt erwähnten Punkte m. E. zutreffen würden.
Was davon nicht zutreffen sollte, da bitte ich um Aufklärung.

Zitat
Beispiel katholische Kirche: Eine Weigerung der Weihung von Frauen (Ordination) verstößt nicht gegen die Menschenrechte (Gleichheitsprinzip).


Weigerung der Weihung von Frauen zum Priesteramt in der römischen Kirche, stellt rein aus religiösen Gründen ein innenkirchliches Debakel dar. Und dazu sind Diskussionen innerhalb der Kirche ERLAUBT! Da wird niemand entmündigt! Die Würde des Menschen wird bewahrt!

Die Sache ist so, dass in der römischen Kirche so viel Freiheit und Offenheit herrscht, dass dies kontrovers (immer noch) zur theologischen Debatte steht, und nicht überall gleich befolgt wird…
Das ist aber absolut nicht damit vergleichbar, wie bei den „ZJ“ ähnliches praktiziert wird, wo deswegen Familien zerstört werden und es absolut keine offene Diskussion darüber geben darf, noch bei leider (unbiblischen!) geheimen Verhandlungen mit Unterstellungen, keine Gerechtigkeit dabei gegeben ist (wenn ich das durch meine Fälle und mir andere bekannte, das bestätigen kann).

Wie willst du das auf gleicher Ebene stellen?
Bei Katholiken geht es oft nur um Ego (meist der Frau), und bei „ZJ“ um Gewissen und Verantwortung vor GOTT und Menschen! (Apg 5:29)

Bei Katholiken geht es um offene Debatten wegen Gleichheitsprinzip, in der Bekleidung gewisser amtlicher Posten und Honorierung dessen, – während bei den „ZJ“ geht es um Diskriminierung, Entmündigung, Verschleierung, Zerstörung innerster familiärer Beziehungen…

Kläre mich bitte auf.


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
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RE: Menschenrechte

#116 von Kostak , 12.09.2022 14:05

Menschenrechte und Kirche ist ein allgemeines Thema.

Nur weil du den ZJ feindlich gesinnt bist scheinen dir die Kritikpunkte gewichtiger zu sein.

Denkst du der Papst diskutiert mit seinem Glaubensvolk? Da täuschst du dich aber.

Der Staat mischt sich nicht in die innerreligiösen Angelegenheiten. Das ist feststehender Fakt und wo du Menschenrechtsverletzungen sehen willst gilt das Prinzip der freiwilligen Unterordnung unter Regeln und Lehren die einem transzendentem Ziel dienen. Das kann man nicht gleichsetzen mit staatlichen Gemeinschaften, deren Obrigkeit nach ganz anderen Maßstäben handeln muß.

Aber egal, ich habe dir einen Hinweis gegeben, wie das gesehen und gehandhabt wird. Diskutieren werde ich nicht, das wäre aussichtslos.

Du kannst dich ja allgemein informieren über das Spannungsverhältnis Kirche versus Menschenrechte. Die Zj bilden da keine Ausnahme, wie du annimmst.


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RE: Menschenrechte

#117 von Jurek , 12.09.2022 17:30

Zitat
Nur weil du den ZJ feindlich gesinnt bist scheinen dir die Kritikpunkte gewichtiger zu sein.


Das ist eine falsche Ansicht. Bitte diese zu korrigieren.

Zu einem:
Ich bin der Ansicht, dass wer gegen Menschen Hass oder denen feindlich gegenüber eingestellt ist, bei dem zweifle ich an, dass dieser Christ wäre (vgl. z. B. Mat 5:44).
Denn Christsein und Feindseligkeit gegenüber anderen, das passt nicht zusammen.

Und zu anderem:
Das hat absolut nichts, aber auch gar nichts mit welchen Feindseligkeiten zu tun, was ich schreibe. Es soll eine möglichst objektive, faire und rein sachliche Betrachtung der Menschenrechte im Vergleich mit der JW.ORG-Praxis sein, ohne was zu beschönigen.
Eine offene Darlegung von Problemen, welche angesprochen gehören.
Genauso, wie das in Bezug auf Kindermissbräuche unter „ZJ“ auch war (während bei der kath. Kirche u. a. das thematisiert wurde, hat die WTG damals darüber großes Stillschweigen betrieben), wo man gerade durch Behandlung der Sache, Veränderung bei der JW.ORG vorgenommen hat.

Das soll also was GUTES bewirken, und nicht beim Unrecht, einfach nur wegzuschauen und nix tun, als ob alles in Ordnung wäre.
Daher bat ich mich sachlich und fair zu korrigieren.

Zitat
Denkst du der Papst diskutiert mit seinem Glaubensvolk? Da täuschst du dich aber.


Wenn er die Möglichkeit hat (Leibwächter lassen nicht das Volk als solches einfach zum Papst so beliebig zu), dann redet er auch mit Menschen des Volkes, auch ohne angemeldeter Audienz.
Aber darum geht es doch hier nicht.
Was ich meinte, dass man sollte in der Versammlung die Möglichkeit haben, offene Gespräche zu führen und Kommunikation mit Geschwistern pflegen.
Wo ist das in der Praxis bei den „ZJ“ gegeben? In welchem Wachtturm wird zur Kommunikation unter Geschwistern angeregt, bei dem es um Glaubensfragen geht? Mit wem darf man da offen darüber diskutieren?

Denn leider, wer bei den „ZJ“ getauft ist, hat nicht mehr das Recht offen im Dialog mit anderen über Glaubensfragen zu diskutieren, so wie das wo anders (auch in der römischen Kirche) möglich ist.

Also es geht nicht darum, mit dem Papst, oder einem Glied der Leitenden Körperschaft der „ZJ“ zu sprechen, sondern innerhalb der Gemeinschaft, in der man ist.
Aber eben nur bei autoritären Sekten (und das trifft auch auf die „ZJ“ zu), wo ein Guru oder eine LK das absolute Sagen hat und alle anderen wegen angeblicher „Einheit“ alles widerspruchslos annehmen müssen (bis sich wieder was ändert), sind alle anderen entmündigt.
Das verletzt eben die Menschenrechte.

Zitat
Der Staat mischt sich nicht in die innerreligiösen Angelegenheiten.


Die Menschenrechte sind aber dazu da, dass sich der Staat in Fälle „einmischen“ muss, wo Menschenrechte verletzt werden. = Art. 8, 10 …

Zitat
… und wo du Menschenrechtsverletzungen sehen willst gilt das Prinzip der freiwilligen Unterordnung unter Regeln und Lehren die einem transzendentem Ziel dienen.


So einfach wie du das denkst, ist das eben nicht.
Ich habe schon erwähnt, dass es einer Erpressung gleich, wenn man nur deswegen da „freiwillig“ mitmacht oder dort zurückkehrt, um wieder Kontakt zu Familienmitgliedern und anderen früheren langjährigen Freunden wieder zu erhalten.
Und das kann nicht rechtens sein, geschweige christlich.

Zitat
Das kann man nicht gleichsetzen mit staatlichen Gemeinschaften, deren Obrigkeit nach ganz anderen Maßstäben handeln muß.


Warum erwähnst du das?
Zumindest die JW.ORG vergleicht das mit weltlichen Gemeinschaften, bei denen es Ausschlüsse aus den Vereinen gibt. Aber das sind sehr schlechte Vergleiche.

Zitat
Aber egal, ich habe dir einen Hinweis gegeben, wie das gesehen und gehandhabt wird. Diskutieren werde ich nicht, das wäre aussichtslos.


Wer so denkt, der ist nicht nach Lösungen im guten Dialog und Einvernehmen interessiert, um Probleme zu lösen und zur guten Aufklärung was beizutragen.

Zitat
Du kannst dich ja allgemein informieren über das Spannungsverhältnis Kirche versus Menschenrechte. Die Zj bilden da keine Ausnahme, wie du annimmst.


Wie ich erwähnte, die „ZJ“ bilden da besondere Ausnahme. Wenn dem nicht so ist, dann nenne bitte konkret eine andere staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft, wo es schlechter wäre mit Ächtung und absoluter Ausgrenzung, bis zur Zerstörung der Familien. Denn ich kenne keine.

Ich habe bis jetzt 5 Bände „GEWISSEN UND FREIHEIT“ von Dr. Liviu Olteanu erworben, dann auch andere Werke, wie auch das von Gerhard Besier / Erwin K. Scheuch „Die neuen Inquisitoren / Religionsfreiheit und Glaubensneid“ (Teil II). Wie auch Zeitschriften für evangelisches Kirchenrecht (Bd. 41, 43) und einiges andere Material, Betreff auch der römischen und evangelischen Kirchen, und der „ZJ“.
Ich habe unter anderen auch mit Adventistischen Pastor (Ursprünge der „ZJ“ lagen in derer Wiege) lange gesprochen, wie das bei denen mit Ausschlussverfahren aussieht. Dem konnte ich nur zustimmen. Selbst der Dr, Desmond Ford ist nicht mal ausgeschlossen!

Aber bei KEINEN von denen sehe ich solche massiven Verletzungen von Menschenrechten wie bei den „ZJ“.
Und, obwohl ich mich auch allgemein informiere, kenne ich keine andere derart gelagerte staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft, welche so massiv die Menschenrechte verletzt wie die „ZJ“, zumal ich auch kein Außenstehender bin, sondern auch (neben anderen) aus eigener Praxis und Beweggründen weiß, wie das alles dort bei den „ZJ“ gehandhabt wurde und wird.

Was also soll gegen dem sprechen (rein biblisch gesehen), dass ich Problempunkte anspreche und zu offenen Dialog das stelle und bin sehr dem dankbar, der mich sachlich und fair korrigieren würde.

Wer beim Schlechten einfach nur wegschaut, statt sich für das Gute einzusetzen, da kann es doch auch etwas nicht stimmen, oder?


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
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RE: Menschenrechte

#118 von Kostak , 12.09.2022 18:43

Jurek,
ich orientiere mich da an den offiziellen Verlautbarungen.

Ich denke auch nicht, dass du in deinen Ansichten korrigierbar bist. Wer von 'Erpressung' und 'Entmündigung' spricht, ist nicht neutral .

Eine Lösung kann es nicht geben, eine Übereinkunft auch nicht, denn unsere Ansichten was die Menschenrechte bei den ZJ bzw. den Kirchen angeht gehen weit auseinander.

Für dich gilt die Anklage aufgrund deiner persönlichen Überzeugung. Für mich gilt die objektive Rechtsprechung aufgrund des besonderen Status, den die Religionsgemeinschaften gewährt bekommen.


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RE: Menschenrechte

#119 von Jurek , 12.09.2022 19:30

Zitat
ich orientiere mich da an den offiziellen Verlautbarungen.


Von welchen Seiten und wie objektiv?
Dir scheinen doch die Interna gar nicht bekannt zu sein, um dich nach welchen „offiziellen Verlautbarungen“ z. B. der JW.ORG richtig zu orientieren.

Zitat
Ich denke auch nicht, dass du in deinen Ansichten korrigierbar bist. Wer von 'Erpressung' und 'Entmündigung' spricht, ist nicht neutral .


Natürlich kann und ich möchte auch (wenn es nachweisbar falsch wäre) meine Ansichten korrigieren.
Aber dazu müssen überzeugende Fakten vorgelegt werden. Aber woher willst du darüber informiert sein, wenn du selber nie intern damit was zu tun hattest?

Und natürlich „Erpressung“ und „Entmündigung“ das sind belegbare Fakten.
Was meinst du, warum ich nicht nur einmal ausgeschlossen wurde!?
Und da bin ich nicht neutral sondern objektiv.
Dazu gibt es zahlreiche Faktenberichte (aus Büchern wie z. B. von einem ehemaligen Glied der LK der „ZJ“, Raymond Franz. Dass der mehr weißt als wir, könnte man dem schon zutrauen. Ich habe 2 Bücher von ihm, um (auch aus langjährigen praktischen Erfahrungen) das zu beurteilen, und du?

Zitat
Eine Lösung kann es nicht geben, eine Übereinkunft auch nicht, denn unsere Ansichten was die Menschenrechte bei den ZJ bzw. den Kirchen angeht gehen weit auseinander.


Deswegen wie ich es erwähnte, hat jeder mündige Mensch das Recht, das ordentliche Gericht oder andere zuständige Institution/en anzurufen, welche dafür zuständig ist.

Und wie erwähnt, das war auch mit den Kindermissbrauchsfällen und Vertuschungen bei den „ZJ“ auch ähnlich, wo das bis vor dem Gericht kam, und das bewirkte, dass sich aufgrund dessen auch bei der WT-Organisation was ändern musste.
Soll das falsch gewesen sein, dass das Gericht so entschied? (…)

Deswegen wenn durch Gerichte in Sachen „Erpressung“ und „Entmündigung“ auch was bei der JW.ORG geändert werden würde, wäre das doch wünschenswert. Oder nicht?

Zitat
Für dich gilt die Anklage aufgrund deiner persönlichen Überzeugung. Für mich gilt die objektive Rechtsprechung aufgrund des besonderen Status, den die Religionsgemeinschaften gewährt bekommen.


Aber wie viel weißt du wirklich über die Probleme als ein Nichtbetroffener, um das wirklich richtig (oder besser als ich) zu beurteilen?
Ich kenne ehemalige „ZJ“ in hohen Positionen mit tw. ihren Erfahrungen dazu, welche sich da besser auskennen.

Es geht auch darum, dass man sich nicht als die einzig wahre Religionsgemeinschaft auf Erden ansehen sollte, wenn man sich an biblische Regeln nicht haltet.
Sektierertum wird vergehen, aber wer den Willen GOTTES und des CHRISTUS tut, der wird gerettet werden!


"Und dies ist das Zeugnis: dass GOTT uns ewiges Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in Seinem SOHN.
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RE: Menschenrechte

#120 von Kostak , 12.09.2022 22:01

Zitat von Jurek im Beitrag #119

Zitat
ich orientiere mich da an den offiziellen Verlautbarungen.

Von welchen Seiten und wie objektiv?
Dir scheinen doch die Interna gar nicht bekannt zu sein, um dich nach welchen „offiziellen Verlautbarungen“ z. B. der JW.ORG richtig zu orientieren.



Die Verlautbarungen über Menschenrechte in Religionsgemeinschaften. Nach deiner Version müßte auch der ganze Islam verboten werden.
Sicher sind mir die Interna bekannt, nur bewerte ich sie anders als du.

Zitat


Zitat
Ich denke auch nicht, dass du in deinen Ansichten korrigierbar bist. Wer von 'Erpressung' und 'Entmündigung' spricht, ist nicht neutral .


Natürlich kann und ich möchte auch (wenn es nachweisbar falsch wäre) meine Ansichten korrigieren.
Aber dazu müssen überzeugende Fakten vorgelegt werden. Aber woher willst du darüber informiert sein, wenn du selber nie intern damit was zu tun hattest?




Nach deiner Aussage wäre kein Richter in der Lage eine Beurteilung abzugeben. Eine realistische Einschätzung? Sicher nicht. Die Interna, die man von Ehemaligen erhält sind nun mal gefärbt. Sie werden immer parteiisch sein. Deshalb muß man die Interna von außen beurteilen und nicht als Betroffener.

Zitat


Und natürlich „Erpressung“ und „Entmündigung“ das sind belegbare Fakten.


Sicher nicht!

Zitat

Was meinst du, warum ich nicht nur einmal ausgeschlossen wurde!?
Und da bin ich nicht neutral sondern objektiv.
Dazu gibt es zahlreiche Faktenberichte (aus Büchern wie z. B. von einem ehemaligen Glied der LK der „ZJ“, Raymond Franz. Dass der mehr weißt als wir, könnte man dem schon zutrauen. Ich habe 2 Bücher von ihm, um (auch aus langjährigen praktischen Erfahrungen) das zu beurteilen, und du?



Ja, Ehemalige! Schöne Zeugen vor Gericht!

Zitat


Zitat
Eine Lösung kann es nicht geben, eine Übereinkunft auch nicht, denn unsere Ansichten was die Menschenrechte bei den ZJ bzw. den Kirchen angeht gehen weit auseinander.


Deswegen wie ich es erwähnte, hat jeder mündige Mensch das Recht, das ordentliche Gericht oder andere zuständige Institution/en anzurufen, welche dafür zuständig ist.

Und wie erwähnt, das war auch mit den Kindermissbrauchsfällen und Vertuschungen bei den „ZJ“ auch ähnlich, wo das bis vor dem Gericht kam, und das bewirkte, dass sich aufgrund dessen auch bei der WT-Organisation was ändern musste.
Soll das falsch gewesen sein, dass das Gericht so entschied? (…)




Das waren Straftaten. Das ist was anderes.

Zitat


Deswegen wenn durch Gerichte in Sachen „Erpressung“ und „Entmündigung“ auch was bei der JW.ORG geändert werden würde, wäre das doch wünschenswert. Oder nicht?



Wird sich nicht beweisen lassen. Die Menschen sind freiwillig dort. Es ist deine Empfindung, die zählt vor Gericht nicht. Glaub mir doch endlich.

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Für dich gilt die Anklage aufgrund deiner persönlichen Überzeugung. Für mich gilt die objektive Rechtsprechung aufgrund des besonderen Status, den die Religionsgemeinschaften gewährt bekommen.


Aber wie viel weißt du wirklich über die Probleme als ein Nichtbetroffener, um das wirklich richtig (oder besser als ich) zu beurteilen?
Ich kenne ehemalige „ZJ“ in hohen Positionen mit tw. ihren Erfahrungen dazu, welche sich da besser auskennen.




Ich weiß also nur etwas, wenn ich dir zustimme?

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Es geht auch darum, dass man sich nicht als die einzig wahre Religionsgemeinschaft auf Erden ansehen sollte, wenn man sich an biblische Regeln nicht haltet.
Sektierertum wird vergehen, aber wer den Willen GOTTES und des CHRISTUS tut, der wird gerettet werden!


Die biblische Beurteilung ist nun aber etwas anderes als die gesellschaftliche Stellung und ihre Rechtmäßigkeit. Eine Selbstdarstellung zu kritisieren, gar als unbiblisch, hilft nicht weiter.

Kostak  
Kostak
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