Meine Meinung dazu:
Wenn diese „Zeugin Jehovas“ der Meinung ist, dass ihr Selbstbestimmungsrecht verletzt wurde und eine rechtliche Klage gegen den Richter in Betracht zieht, wäre es ratsam, rechtlichen Rat von einem Anwalt in Spanien einzuholen, der sich auf medizinisches Recht spezialisiert hat. Ohne dem wird die m. E. auf verlorenem Posten stehen.
Bei den „ZJ“ sind sicher solche Rechtskundige Komitees vorhanden, welche sich damit beschäftigen.
Und dabei kommt es auf die spanische juristische Sachlage an, da nicht in allen Ländern sind die Bestimmungen gleich.
Da geht es auch um die Frage, ob bei der „Zeugin Jehovas“, wenn gerade dem Richter keine Dokumente wegen Selbstbestimmungsrecht vorliegen und Lebensgefahr besteht, dann kann er zu Recht auch die Verabreichung Lebensrettenden Bluttransfusion anordnen.
Das ist nun mal auch allgemein so. Wenn jemand z. B. zu etwas eine Berechtigung hat, aber bei Kontrolle diese nicht vorweisen kann und es ist schwer das zu überprüfen, dann wird diese Person zu Recht zur Konsequenz gezogen.
Denn es ist zwar allgemein bekannt, dass die „ZJ“ die Bluttransfusionen ablehnen, aber auch, dass in Lebensbedrohlicher Situation dem NICHT jeder „ZJ“ zustimmt.
Also man will lieber in Notsituationen Leben retten als welches nicht 100% sicheres gegenteiliges Selbstbestimmungsrecht annehmen.
Vor allem (so in deinem Link) das „Recht auf Privatleben“ erscheint oft rechtlich „absurd“, wenn sich wer lieber für den TOD entscheidet…
Also das ist nicht immer so einfach bei den Entscheidungen der Richter.
Die medizinische Ethik betont normalerweise das Recht des Patienten, in solchen Angelegenheiten zwar selbst zu entscheiden.
Aber natürlich könnte erst die Verfügbarkeit von Dokumenten, die den Wunsch der Patientin nach Blutverweigerung belegen, entscheidend sein. Wenn also solche Dokumente vorlagen, könnte dies die Position der „Zeugin Jehovas“ stärken. Aber wenn sie nicht vorliegen, ändert das vieles zum Gunsten der richterlichen Entscheidung.
Denn wenn die medizinischen Fachkräfte nachweislich darlegen können, dass die Bluttransfusion notwendig war, um das Leben der Patientin zu retten und dass eine Ablehnung lebensbedrohlich gewesen wäre, könnte dies die Entscheidung des Richters rechtfertigen.
In diesem Fall, wenn in einer akuten lebensbedrohlichen Situation ein Richter entscheidet, dass eine Bluttransfusion notwendig ist, um das Leben zu retten, könnte dies als rechtlich gerechtfertigt angesehen werden und die Klage gegen dem Richter abgewiesen werden.
Es könnte jedoch auch darauf ankommen, ob alternative Behandlungsoptionen in Betracht gezogen wurden und ob der Richter die spezifischen Umstände angemessen berücksichtigt hat. Und wie dringend die Behandlung war (zumal bei Dringlichkeit allgemein am einfachsten sind eben die Bluttransfusionen).
Die Möglichkeit einer Klage hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der genauen Umstände des Falls, der Verfügbarkeit von Dokumenten (welche in dem Fall fehlten), die die Ablehnung der Bluttransfusion durch die Patientin belegen, und den spezifischen Gesetzen und rechtlichen Bestimmungen in Spanien.
Wenn nachweisbar wäre, dass man durch die Bluttransfusion das Leben der Zeugin gerettet hat und keine andere schnell verfügbare Alternative dazu gab, dann wird die Klage der Patientin auch vor höheren Gericht sehr wahrscheinlich auch abgelehnt werden.
Im Gegensatz zu früher, wird allg. das Blut des Spenders genau untersucht. Dabei werden solche Untersuchungen wie auf Hepatitis, HIV-Test, allg. Antikörpersuchtest, Lues-Serumprobe, Neopterin- u. Cholesterinbestimmung u.a. =(abgeschrieben von dem Flugblatt "Blutspendeaktion" meiner Wohngemeinde) durchgeführt. Und damit nicht von jedem Spender wird das Blut tatsächlich dann für medizinische Zwecke verwendet.
Drogensüchtige können zwar Blut spenden, aber nach der Untersuchung wird m. E. dieses nicht medizinisch mit welchen schädlichen Dingen verwertet. Zumal heute sowieso bekommt normal niemand eine Vollbluttransfussion sondern nur Infusion bestimmter Blutbestandteile.
Beim Thema "Medizinisches" oder auch "BLUT (-Wurst) - ja oder nein?" wurde zu dem Thema auch einiges weitere geschrieben.